Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 17 (23.4.1845)
- Date
- 1845-04-23
- Page
- Spalte 265-266 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/8555529-9897698-9897717--4004-3531238- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
265 Studien. Literarische Analekten. 266 Debatten hervor. Die Entscheidung eines Kasuisten, ja selbst eines Bet-Din, pflegt immer mit wohl motivirten Gründen und Beweisstellen aus den Schriftquellen begleitet zu sein; ohne diese, finden solche keinen Eingang, weil persönliche Autorität ohne biblische oder talmudische Begründung im Iudenthum nicht existirt. .Gehen wir nun die Protokolle dieser Versammlung, die sich eine Rabbinische nennt, durch, so finden wir selten, daß ihre Vorschläge durch Schriftquellen begründet werden, und an den wenigen Stellen, wo sie wirklich einige Talmudbrocken eingeschmuggelt haben, wird denselben ein ganz falscher Sinn untergestellt. So hat der K. Maier den Satz auf gemischte Ehen bezogen, was sich aber in Wahrheit nur auf die Ehen anderer Religionsgenoffenschaften im Allgemeinen bezieht. Ein Anderer wendet die nur auf das Civilrecht bezogene Stelle njh aus alle jüdischen Gesetze an (S. 65). Zur Begründung der abzuschaffenden Meziza wird 'S. 43) die Stelle rWDJ pöD angeführt, während es doch bekannt ist, daß die Meziza nur eine medicinische und keine Religions- Vorschrift ist*). — Statt Gesetz und Lehre bei allen Erörterungen zu Grund zu legen, ist „das Bewußtsein der Zeit" das allmächtige Orakel, das befragt wird. — Die Pflicht des wahren Gottesgelehrten ist, die Lrrthümer, welche im Volke Wurzel fassen, zu bekämpfen, nicht aber wie es hier von einigen Rabbinen geschehen ist, solche noch zu sanktiomren. — Dem. Talmud wurde (S. 38, 39, 47, 55, 59, 66, 69, 89) alle Autorität stillschweigend abgesprochen, ohne daß hierüber ein Beschluß gefaßt oder diskutirt wnrde, wodurch sie sich uns und dem Iudenthum entfremdet haben und daher keineswegs unsere Gesetzeslehrer sein können, denn wir anerkennen nur , ein auf die Lehre des Talmuds basirteö Iudenthum. — Aber auch die schriftliche Lehre kennen sie nicht in ihrer Vollständigkeit an; denn jedem Offenbarungsglaubigen find alle göttlichen Gebote gleich und dem schwachen Menschengeist wird die Macht nicht zugestanden, solche willkürlich zu klassi'siciren, um das Ethische zu erheben und das Eeremomelle zu verwerthlosen". Daß Resultat dieser Prüfung ist, daß diese und jede ihr gleiche Versammlung weder das Recht *) Daß man zu rechtlichen Reformen weder einen Rabbiner noch eine Rabb.-Vers. im Iudenthum bedarf, beweist die schon seit zwei Jahren nicht mehr stattsind ende Meziza in Franks, a. M. Es giedt nämlich daselbst 13 geprüfte Mohalim, die fast alle tüchtige Talmudisten sind; bei Gelegenheit ihrer Prüfung wurde denselben vom Sanitäts-Amt die Unterlassung der Meziza aus Gesundheitsrücksichten angerathen, welchem Rath sie seit dieser Zeit Folge leisten, ohne hierbei eine andere geistliche Autorität als ihren Talmud anzufragen. Vielen Mitgliedern der R.V. war dies keineswegs unbekannt, aber Laien, sie mögen noch so viele Kenntnisse besitzen, können nicht als Stimmberechtigte aufgestellt werden; nur das Amt verleiht Wissenschaft und Weisheit. Unsere Weisen sagen freilich pNn Dj; .iy? D1)p nn HDD, aber diese waren nur Talmudisten und keine Rabbiner. noch die Macht habe, irgend einen jüdischen Gebrauch abzuändern, wenn solches nicht vom talmudischen Standpunkt gerechtfertigt werden könne; Alles, was diese R.V. beschlossen oder künftig beschießen würden, sei Null und Nichtig, so wie auch im Allgemeinen jeder Beschluß, der gegen den Talmud und die Poskim gefaßt würde, ungültig sei. Ein Israelit, der die talmudische Autoritär nicht anerkennt oder erlaubt was talmudisch unerlaubt ist, sei ein Epikuraer, seine kasuistischen Entscheidungen seien ungiltig und ihm überhaupt hierin nicht zu glauben sek (Folgen die Beweisstellen). Nur ein Zehntheil von den bei der R.V. anwesend gewesenen Rabbinsn wird von diesem Interdikt ausgenommen, denen er aber den nicht ungerechten Vorwurf macht, die Versammlung nicht sogleich nach der sich Kund gegebenen Tendenz verlassen zu haben. — Wir bedauern, daß das Hebräische in diesem Briefe nicht besser als in den andern Briefen ist, was vielleicht damit zu entschuldigen sein mag, weil diese an zwei amsterdamer Handelsleute gerichtet sind, welche den hohen Schwung der hebr. Sprache nicht erfaßt hätten. Wir können den Wunsch nicht unterdrücken, daß bei der fernern Edition solcher Briese, die Herausgeber mehr Kenntniß und kritischen Sinn beurkunden mögen; denn nicht Alles, was im orthodoxen Geist geschrieben ist, gereicht der Orthodoxie zu Nutzen. — K — m. Literarische Arralekten Ueber Beschneidungslisten. Eine nothwendige Abwehr. In No. 8. des L. B. d. O. 'vom 19. Februar 1845 referirt der Verfasser der „Kritischen Anmerkungen zu den Protokollen der ersten Rabbinerversammlung" S. 118. über meinen von Dr. P h i l i p p so n der Letzteren vorgetragenen und von der Majorität in derselben genehmigten Antrag, betreffend die Einführung von Beschneidungslisten und Führung derselben durch die Rabbinen. Er meint hierbei, daß man nicht deutlich erfahre, „worauf der Antrag eigentlich abziele und daß man ebenso wenig sehe, wohin der Beschluß der Versammlung führen werde, da offenbar die Gemeindevorsteher und an manchen Orten der Staat hierüber zu entscheiden haben werde." Zur Erledigung des vom anonymen Vers. , der übrigens ein nicht unbedeutendes kritisches Talent zu besitzen scheint, hier geäußerten Misverständniffes diene hier, daß dev Zweck meines Antrags dahin geht, durch die Beschneidungslisten zu einem statistischen Nachweis über die Schädlichkeit oder Gefahrlosigkeit der Beschneidung als Operation zu gelangen, wie dieses der Vers, aus meinen Berichten hierüber so wohl in diesem Blatte (Or. 1844. Juli), als auch