Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 17 (23.4.1845)
- Date
- 1845-04-23
- Page
- Spalte 263-264 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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283 Kritiken. Torat Ha-Kenaüt. 264 scheint mir zu sein: Opr« ip’D 7ID3 —QrVlK PrtN, und beziehet sich auf das vorhergehende und nachfolgende ganz nach dem biblischen Ausdruck: '#) on^-niD? 'n rm\ Mögen diese Bemerkungen als Beweis dienen, mit welcher Aufmerksamkeit wir die verdienstliche Arbeit des Dr. Kampf gelesen; keineswegs aber werden sie hier in der Absicht veröffentlicht, SüölD zu sein. — Dr. M. Letteris. 18) M2NQ NittIsPN ITH ID. Die Stimmen, welche sich bis jetzt in der Literatur gegen die Br. R.V. erhoben hatten, gehörten größtentheils der reformistisch-konservativen Richtung an; derjenigen, die ein Reform-Princip innerhalb der talmudisch-traditionellen Schranken anerkennen. Der würdigste, tüchtigste Vertreter dieser Richtung ist Dr. Frankel, dessen gerechtes und gründliches Urtheil über die R.V. jeder Unparteiische als solches anerkannte. Außer dem leichtsinnigen Beschluß über die Zulässigkeit gemischter Ehen, war es vorzüglich die destruktive Tendenz, die Oberflächlichkeit, talmudische Unkenntniß und der Mangel an Ernst und würdevoller Haltung, welche sich in den Debatten mamfestirte, die so sehr den Tadel und die allgemeine Abneigung gegen die R.V. hervorgerufen hat. Von allen Vorschlägen, wozu Kommissionen niedergesetzt wurden, ist nur der über die Liturgie von wahrscheinlichem praktischen Erfolg — und auch hier muffen wir die Harlequinade des Präsidenten, das ästhetische Schofarblasen und Lulabschütteln, abstrahiren , alle anderen sind Dunstgestalten, die in ihrem Nebel aufgehen und wobei nur die leitenden Ideen, die sich kund gegeben haben, schauerlich nachhallen. — Daß daher auch die krasse Orthodoxie, die an jedem Minh a g, an jeder Einrichtung, mit eiserner Strenge festhätt, und jeder Reform abhold, besonders gegen die destruktive Richtung der B. R.V. austreten würde, war vorauszusehen und theilweis auch zu wünschen; dieselbe hätte sich aber hinreichend mir der bereits verbreiteten und von 77 Rabbinen Unterzeichneten Verwahrung begnügen können und begnügen sollen, da eine Appellation an den Talmud und die depentwen Kasuisten, welche der größte Theil der Rabbiner, deren Briese in vorliegendem 1. Hefte veröffentlicht sind, angerufen haben, gewicht- und kraftlos verhallen muffen, weil die R.V. von vornherein diesem Forum alle Autorität abgesprochen hat. Mit einer gewiffm Bangigkeit sahen wir daher diesen noch dazu von unkundigen Männern gesammelten und herausgegebenen Briefen entgegen und leider hat sich unsere Ahnung bestätigt, denn außer dem Schreiben des Landrabbiners Hirsch (Nr. 2) alle übrigen Briefe, sowohl in der Darstellung wie im Princip, der zu bekämpfenden Partei eher nützlich als schädlich sind. Wir dürfen uns von der zeitlichen Richtung nicht beherrschen lassen, aber auch ihre Gewalt und Macht nicht auf eine solche Weise verkennen, um jeder vom Körper des Judenthums abgebüßten Faser eine anhaltende Kraft beizulegen, und jedem im Talmud niedergelegten Gebrauch, jeder Sitte und Einrichtung den Stempel der ewigen Erhaltung aufzudrücken,, wie diese Brrefschreiber dies so krass und dreist behaupten. Man muthe uns daher nicht zu, den Inhalt dieser Briefe anch nur im Auszuge mitzutheilen, da wir solche gern der ewigen Vergessenheit Preis geben; nur Nr. .1 und 2 wollen wir von diesem Urtheil ausnehmen und.deren Hauptinhalt dm Lesern dieser Blätter verlegen. Nr. 1 ist unterzeichnet von den Rabbinen zu Bonn, Worms, Darmstadt, Witzenhausen und Michelstadt. In schlichtem hebräischen Style geht der Vers, die gestellten Anträge und die Beschlüsse der R.V. mit einigem kritischen Sinn durch, stellt aber die Abschaffung des Kol-Nidre-Stückes in gleiche Kategorie mit dem Beschluß über die gemischten Ehen, ja, einigermaßen noch darüber, weil die Debatte und der Beschluß die frühem judenfeindlichen Anklagen zu bekräftigen schienen. —- Aus vier Gründen werden sodann ihre Beschlüsse für ungittig erklärt: 1) weil es offenkundig vorliege, daß Z der zusammengetretenen Rabbinen keine hinreichenden rabbinisch-theologischen Kenntnisse besäßen, um sich mit wissenschaftlicher Gründlichkeit ein Urtheil über religiöse Gesetze zu erlauben. 2) Die Majorität, die aus dem größten Theil der deutschen, französischen und polnischen Rabbinen bestehe, erkenne ihre Beschlüsse nicht an. 3) Weil die Autorität des Maimuni selbst für die koreeitive Aufrechthandlung aller im babylonischen Talmud enthaltenen Gebräuche spreche. 4) Weil sie schon im ersten §♦ ihrer Statuten den verderblichen Grundsatz niedergelegt hatten, daß es der Zweck der R.V. sei: das israelitische Gesetz und seine Gebräuche zu ändern und zu modisiciren, so wie es der Geist der Zeit erheischt (-iew *03 DrwnJDi m nus^i □rv’bn ’3 ’JDliT nn rrm). Dem Verf. war cs hier wahrscheinlich unmöglich den wörtlichen Inhalt dieses Paragraphen auf hebräisch wiederzugeben und hat daher den versteckten Sinn statt der Worte hervorgehoben; ein Verfahren das wir im Interesse der Wahrheit rügen müssen. In dem Schreiben des Landrabbiners Hirsch (Nr. 2) finden wir größtentheils die gediegene Frankel'sche Kritik und Angriffe wieder, die mit einem solchen Feuer und einer solchen Schärfe gegeben werden, wozu nur die hebräische Sprache Worte geben kann. Bei Hirsch ist aber selbst das Toben und Brausen in solchen anmuthiqen Formen dargestcllt und so majestätisch erhaben, daß fein Flammeneifer nicht von fanatischer Parteiwuth hervorgerufen, sondern das Ergebniß seiner ernsten Religionsliebe zu sein scheint. Aus vielen Gründen sucht er zu beweisen, daß der R.V/ alle Eigenschaften fehle, die in jeder Religion und besonders m der jüdischen die Führer und Leiter besitzen müssen. —- ,,Ob sich gleich, fährt er fort, die Versammlung eine Rabbiner-Versammlung nennt" und allen Laien den Beitritt versagte, so trat doch nur das Laienhafte bei ihren Beschlüssen und