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Der Orient · 1845-04-16 · Heft 16 (16.4.1845) · p. Seite 127

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 16 (16.4.1845)
Date
1845-04-16
Page
Seite 127 (sequence 13)
Language
German
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127 Nach der Zählung von 1840 kommt ein Jude im Preußischen Staate auf 77 Christen. Rechnet man nach diesem Verhältnisse unter 77 Kandis daten zu einem Amte einen jüdischen Mitbewerber, so wird bie; S^Öa^^:fd;ctn^^cX;fett nicht allzugünstig für ihn sein. Für jetzt handelt es sich aber noch gar nicht um Anstellungen, sondern nur um Befähigung dazu. Endlich hat man in Frankreich, Nordamerika, Belgien, Holland und Dänemark, wo die Juden uneingeschränkte, bürgerliche Rechte genießen, und viele derselben hohe Staatsämter bekleiden, niemals eine Klage deshalb gehört, und auch wir müssen den israelitischen Mitgliedern unserer Kommunial- Behörde das Zeugnis geben, daß sie die ihnen anvertrauten Aemter mit wahrem Bürgersinn verwaltet haben. 3. Das Volk klebt, wie alle Ungebildete, an Vorurteilen. Der Judenhaß ist aber, wenn man seinen Quellen nachforscht, weniger im Volke selbst entsprungen, als von anßcnher demselben eingeimpft. Von den Kreuzzügen', wo das christliche Ritterthum in der Blüthe war, kann man die Judenverfolgungen in Deutschland herleiten. Meistentheils gingen solche von höheren Ständen aus, welche in der Verfolgung und Verbannung des Juden ein bequemes Mittel fanden, ihre Schulden zu bezahlen und ihre verpfändeten Güter einzulösen. Das Volk wurde nur mitgerissen, und würde auch heute die Anstellung eines jüdischen Beamten unter 77 kaum bemerken. In dem Heranwachsenden Geschlechte ist das Vorurtheil beinahe verwischt, und ein unbefangener Blick auf die Verhältnisse der Jugend auf den Hochschulen, den Gymnasien und den Turnplätzen geworfen, wird die Ueberzeugung gewähren, daß sie auf Glaubens-Unterschied kein Gewicht mehr legt. Die den Juden vorgeworfene Absonderung von den Christen bezieht sich nur auf äußere Gebräuche und ihre Abhängigkeit vom Talmud, der an und für sich kein Gesetzbuch ist, und keine bindende Kraft hat, verhindert sie in keiner Weise an der Erfüllung ihrer Pflichten als Mensch und Bürger. Nie hat sich ein jüdischer Verbrecher darauf berufen, daß er nach seinem Gesetze straflos sei. Wer nicht absichtlich sein Aug und Ohr verschließen will, wird in der täglichen Erfahrung die Bestätigung dieses Satzes finden. An amtlichen Belegen für denselben fehlt es auch nicht, und die 12 von dem Sanhedrin in Paris angenommenen Artikel, so wie die Beschlüsse der Rabbiner-Versammlung, welche sich am I2ten Juni 1844 in Brarinschweig konstituirte, mögen als Beweis dafür dienen. Ist es nach dem Vorgehenden außer Zweifel gestellt, daß die Christen seit uralten Zeiten die ersten Pflichten ihrer Religion, Liebe und Duldsamkeit, versäumt haben, ja sie ihnen nicht einmal Gerechtigkeit gewährten, so muß in Jedem, der sich zum rechten Preußischen „Vorwärts" bekennt, der innige Wunsch entstehen, verübtes Uurecht zu vergüten und soweit feine Kräfte reichen, Hand an das Werk der Liebe und Gerechtigkeit zu legen.; Daß der Weisheit unseres hochherzigen'.Königs diese Umstände nicht entgangen sind, ist bekannt, und es kann seinem Herzen nur erfreulich sein, wenn im Lande von allen Seiten her die Stimmen seines christlichen Volkes sich^ erheben und um Gerechtigkeit für ihre Brüder bitten. Aus diesen Gründen bitten wir Einen Hohen Pronvinzial- Landtag, sich .in einer Denkschrift bei Sr. Majestaät, dem Könige, dafür zu verwenden, daß den jüdischen Unterthanen im Preußischen Staate gleiche Rechte mit den christlichen gewährt werden. Der Magistrat und die Stadt -Verordneten- Versammlung zu Königsberg. Eingereicht dem am 9. Februar 1845 eröffneten Preußischen Provinzial-Landtag in Danzig. Ä Aus Baieru. 2. April. Seit langer Zeit setzte sich meine Feder in Bewegung, um ihrem Blatte Nachrichten aus unserem Lande zu bringen. Sie verehrl. Herr Redakteur, werden deßhalb weder der.Feder, noch dem Führer grollen, sondern bedenken, daß wo Fortbewegungen so selten, Stillstand oder Nückschritt sehr häufig sich findet, auch die beichtende Hand stille stehe oder sich zurückhalte. — Welche Nachrichten von allgemeiner Bedeutung soll, ich Ihnen geben? Etwa daß die bayerischen Israeliten einer bessern Gestaltung ihrer bürgerlichen Verhältnisse entgegen sehen, weil König Ludwig bei dem neu errichteten Stipendienfonds für Studirende, Künstler und Techniker die Jünglinge mosaischer Konfession von der Anwartschaft oder Hoffnung nicht ausschloß? Mein halbsüddeutsches Blut zieht aus solchen vereinzelten lichten Erscheinungen keine allgemeinen Schlüffe aus den Sonnenaufgang eines schönen Lebens, wie dies hie und da modische Korrespondenten des Preußischen Staates bei der geringsten Begünstigung oder Nichtabweisung eines Israeliten in der niedern Sphäre des Staatsdienstes thaten.» Wir kennen auch Beispiele in unserm Vatertande, daß ein Kandidat der Medicin, Assistent an einer Klinik, der zu seiner weitem Ausbildung im Auslande mit einem Reisestipendium bedacht wurde. Allein im Allgemeinen stehen die Exceptionsgesetze für unsere Glaubensgenossen fest, und die Fesseln, welche das bekannte Edikt vom 10. Juni 1813 den Israeliten anlegte, haben, obwohl unsere Glaubensgenossen in dem bürgerlichen Leben große Fortschritte gemacht, in keinem Punkte abgenommen. — Auch aus dem Bereich des Kultus giebt es wenig zu berichten siir's Allgemeine. Die Schulen sind sammt und sonders so eingerichtet und zumeist mit solchen Lehrern versehen, daß sie den Anforderungen der Jetztzeit entsprechen, wenn auch, wie sich dies von selbst versteht', sich noch Vieles hier besser gestalten könnte. In den Synagogen werden hier mäßige Verbesserungen eingeführt, aber weniger für den Fortschritt gethan; doch sind die grellsten Misbräuche fast allenthalben weggeräumt. — Daß in Aschaffenburg Rabbiner Neubürger abtreten mußte und an seine Stelle der bisherige Rabbiner zu Burgpreppach, Adler, gewählt wurde, ist bereits m politischen Zeitungen gemeldet worden. Um

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