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Der Orient · 1845-04-09 · 15 (9.4.1845) · p. Spalte 233-234

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
15 (9.4.1845)
Date
1845-04-09
Page
Spalte 233-234 (sequence 5)
Language
German
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Studien. Der Eid nach dem rabbinischen Judenchume, 234 233 sagt haben. Wie sie noch mit dem Munde an ihn glauben, so glauben-sie doch nicht mehr an den Talmud, sondern an ihre eigene Ansicht von der unangreifbaren Moral des Talmuds. Ihr Glaube ist daher kein wirklicher Glaube, sondern eine ledige Rechthaberei, ein starrsinniges Bestehn auf etwas, dessen Gegentheil jedem Unbefangenen vor Augen liegt. Wenn ich an die Göttlichkeit der Bibel glaube, so glaube ich nicht deshalb an ihre Göttlichkeit weil ich eine günstige Meinung von ihrer Moral habe, sondern umgekehrt, ich habe deshalb eine günstige Meinung von ihrer Moral, weil ich an ihre Göttlichkeit glaube, weil Alles, was in ihr enthalten ist mir Leben sno rm, A usga n gspu nkt ist, wonach ich die Moral beurtheile. Wer mir etwas in der Bibel angreifen und es vor ein außerhalb derselben stehendes Forum ziehen wollte, den würde ich kurz abfertigen: Dein Forum ist als inkompetent abzuweifen: was in der Bibel steht, ist dadurch, daß es in ihr steht, moralisch, gut im höchsten Sinne des Wortes, göttlich. So war es einst im Judenthum in Bezug auf den Talmud; heute ist es anders geworden , und daß es unleugbar anders geworden, ist der schlagendste Beweis, 'daß wir mit unserem religiösen Bewußtsein aus den engen und beengenden Kleidern des Talmuds hinausgewachsen sind. Gegen meine Behauptung, daß die auflösende Kraft des Kol-Nidre auf alle lösbare Eide sich äußern müsse, bemerkt H/K. weiter: Aus der Theorie von der Auflösung des Eides, die wir oben mit getheil't haben, geht aber hervor, daß ein zu Gunsten eines Andern geleisteter Eid nur in dessen Gegenwart gelöst werden kann." Dagegen laßt sich nichts sagen, es wäre denn die ganz einfache Gegenbemerkung, daß aus der Theorie von der Auflösung des Eides, wie w ir sie erörtert haben, und welches beweist, daß die MittHeilung des H. K. grundfalsch ist, das Gegentheil hervorgehe. H. K. spricht wieder von dem Einverständniß aller Kasuisten, „daß durch das Kol-Nidre nur persönliche Gelübde und Eide gelöst werden, keineswegs aber Eide, welche sich auf daß Verhältnis; der Menschen beziehen. Aber wir haben ja gesehen, daß auch solche Gelübde und Eide, die im Gerichte zur Verhütung von Rechtsverletzungen geleistet worden, von H. K. nur persönliche Gelübde genannt werden. Da an sprechen die Kasuisten nur davon, daß die Absicht und der Zweck der Einführung des Kol-Nidre nur die waren, wie H. K. sagt. Uns kümmert aber weder die Absicht noch der Zweck, welche die im Auge hatten, die das Kol-Nidre einführten, sondern, was es auch gegen ihre Absicht, nach der Theorie des Talmuds, wirken kann und in wie fern man sich auf diese Wirkung verlassen darf, und wenn alle Kasuisten das Gegentheil behaupteten, so würde ich ihre Behauptung so lange als eine Inkonsequenz nicht beachten, bis sie ich re Theorie über dieAuflösbarkeitderEide förmlich widerrufen. H. K. glaubt mir etwasSchla- gendes zu entgegnen, wenn ec mir vochäll: „Und diesem Grundsatz sprechen gerade diejenigen Erklärer aus, die eine wirkliche Auflösung solcher Eide für gültig halten, wie z. B. R. Nissim und I. Tam" (diesen letztern hat H. K. oben in die angebliche Minorität nicht mit ausgenommen, läßt ihn aber hier aus seinem Versteck hervortreten und gegen mich ins Feld rücken). Und gerade wo H. K. einen so entscheidenden Streich gegen mich auszuführen vermeint, hat er unrecht; denn Jakob Tam ist ja gerade derjenige Gelehrte, welcher die Kol-Nidre-Formel korrigirte und ihr die durchgängige Beziehung auf künftige Eide zu geben sucht, bei welchen nicht von mnn, Auflösung, sondern von Nichtigkeitserklärung, die Rede ist, die freilich nie auf persönliche Gelübde wirksam sein kann. R. Nissim in Nedarin23 spricht in der angeführten Stelle gleichfalls nur von ^ljü, Nichtigkeitserklärung, die welche dem Nebenmenschen geschworen werden, deshalb bei Eiden, unwirksam ist, weil man mit dem Schwure eben jede Nichtigkeitserklärung wieder aufhebt, wie N. Nissim deutlich genug sich ausdrückt '>D“U Nur H. K. hat die von ihm angeführten Worte nicht verstehen wollen. H. K. führt noch zum Ueberfluß ein R. G. A. des Josef Kolon an, daß eine Richtigkeitserklärung vor dem Eide den später geleisteteten Eid nicht ungültig machen kann, welches sich von selbst versteht und mit unserer Behauptung von mrifi nicht im mindesten Zusammenhang steht, da der später freiwillig geleistete Eid eben die frühere Nichtigkeitserklärung wieder aufhebt, wie dies aus den Worten des N. Nissim jedem Kundigen einleuchten muß. Josef Kolon bezieht sich übrigens nicht, wie H. K. angiebt, auf Jakob Tam in sondern auf dessen von Tosefot zu Nedarim 24 citirten Worte, wo immer nur von VitTO die Rede ist; welcher Unterschied zwischen diesem und rnnn obwaltet, hat H. K. übersehen. Wir sind mit Hrn. K. zu Ende, und freuen uns, daß wir da sind. In Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes werden die Leser es gewiß entschuldigen, daß wir jedem Einwurf des H. K. so ausführlich begegneten. Der Verkennung und Verdächtigung unserer Absicht'werden wir Ruhe entgegensetzen, dabei aber keine noch so ungerechte Verleumdung scheuen, wo es sich handelt, den Schein zu vernichten und der Erkennung der Wahrheit Bahn in der Wüste zu brechen. H. K. gebraucht im Eingänge ein Bild Jean Paul's, nach welchem meine frühern Erzeugnisse mir Jungfern- und Baumöl, das letztere mit Brennöl verglichen worden. Mir sind die frühern Erzeugnisse des Hrn. K. nicht bekannt, und kann ich demnach nicht wissen, ob sie besser oder schlechter als dieses seiner neuesten Polemik waren. *) SZa m* Holdheim. *) Mit diesem Aufsatze schließen diese Blätter die diskussiven Verhandlungen über den Eid. Die entschiedene Abweisung des Kol-Nidre aus unserem Sühnetag-Ritual ist auch unsere bestimmte Meinung, wenn wir auch nicht für die Einführung des Stein'sehen Liedes stimmen. Hr. Holdheim möge uns nun eine llt.-historische llebersichl aller zerstreuten Aufsätze und Arbeiten mit kurzen abfertigenden Notizen zukommen lassen. Fürst.

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