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Der Orient · 1845-04-09 · Heft 15 (9.4.1845) · p. Seite 116

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 15 (9.4.1845)
Date
1845-04-09
Page
Seite 116 (sequence 7)
Language
German
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116 fafictt herangezogen, die der herrschenden Kirche allerdings nicht. — ' * Zur Eintreibung der restirenden Beiträge, ja selbst zur Zahlung der BegräLnißgebühren von Säumigen steht uns kein Exekution siecht zu, wir sind an bcnt ordentlichen Richter gewiesen und müssen wegen jedes Steuerruckstandes eine lange Proeedur durchmachen. Wenn wir auch mir — wie wir es häufig hören müssen — im Staate gcduldet sind, geduldet in d em Lande, in dein wir unser Vaterland seit Jahrhunderten verehren, das die Gräber unserer Väter umschließt, wo unsere Wiegen gestanden und die unserer Kinder stehen, für das wir Gilt amb Blut zu opfern stets willig bereit gewesen sind und bleiben werden; so liegen doch selbst in dieser Duldung Motive genug, unfern kirchlichen Verband zu regeln. — Diesen traurig er: Zuständen mochten wir baldige Abhilfe wünschen, und wir hegen die innige Hoffnung, daß unser weiser und gerechter Lalldesvater, dessen und des Vaterlands Wohl mit Andacht irr unfein Synagogen zu erflehen, so zu erflehen, wie beiliegende Rede^) sagt, uns heilige unb ererbte Pflicht geworden ist, unserer ehrfurchtsvollen Bitte Gewährung.verleihen wird, und daher wagen wir an eine hohe Ständeversammlung die gehorsamste Bitte hochgnädigst;u den Füßen des Thrones unserer erhabenen Majestät die Bitte niederzulegen, die kirchlichen und Unterrichtsverhättnisse der jüdischen Unterthanen nach Maaßgabe des Edikts vom 11. März 1812 zu ordnen und zu schützen. — Stettin, den 16. Februar 1845. Der Vorstand und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde. (Folgen die Unterschriften.) Auf diese Petition erfolgte folgende Resolution der hochgeehrten Stände: In der 36. Petition nehmen der Vorstand und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde Hierselbst die Verwendung des Landtages dafür in Allspruch, daß die kirchlichen und Unterrichtsverhältnisse der jüdischen Unterthanen, nach Maaßgabe des Edikts vom 11. März 1812 geordnet ttnb geschützt werden möchten.^ — Der Ausschuß hatte keine Veranlassung gefunden, auf die Petition einzngehen, weil in Betreff des Schulunterrichts für die Juden eben so gesorgt sei, wie für Christen. Die Regulirung der Kultus-Verhältnisse aber sehr bald vermittelst eines bereits in der Berathung befindlichen Gesetzes zu erwarten sei. In Bezug auf die jüdische Gemeinde aber für hin- 4) Rede zur Feier der Lebensretnmg Sr. Majestät Friedrich Wilhelm IV. gehalten von Dr. W. A. Meisel, Rabbiner in Stettin. reichenden Schutz, in Bezug auf die Aufrechthaltung der Ordnung in der Synagoge durch ein bestätigtes Statut gesorgt sei. Daö Ausschuß-Gutachten fand aber bei der Majorität der Versammlung keinen Anklang, vielmehr hielt man dafür, daß allerdings Veranlassung vorliege, die Petitioir zu berücksichtigen, denn da die Judenschaft in Bezrlg aus die Regelung ihres Kultus nur als eine erlaubte Privatgesellschaft betrachtet werde, so gewähre das Statut keinesweges allsreichenden Schutz, indem keine Behörden vorhanden seien, welche die durch dasselbe festgesetztell Strafen exekutiven könnten; anderntheils sei es als ein durchaus billiges Verlangen zu betrachten, wenn sie wünsche, daß endlich der tz. 39 des Edikts vom 11. März 1812, der die gesetzliche Regulirung der religiösen Verhältnisse nnb des Unterrichtswesens, unter Zuziehung von Männern des jüdischen Glaubensbekenntnisses, Vorbehalten habe, im Siiure und Geiste dieses Gesetzes zur Ausführung komiue. Dann lvürde es einer anderweitereu Gesetzgebung über die jüdischen Verhältniffe kaum mehr bedürfen. Bei der Abstimmung über die Frage, soll die Petition bei Sr. Majestät dem Könige befürwortet werden? entschiedell sich 28 Stimmen bejahend und 16 verneinend, und obgleich hiernach die Ansicht des Landtages nicht zweifelhaft war, so kann doch die Petition nicht eingereicht werden, weil nicht volle | der anwesenden Mitglieder sich dafür ausgesprochen haben. Stett. Ztg. Hamburg, 13. März. (Zur Emaneipatio ns frage.) Wie groß eigentlich die Zahl der bei den preußischen Landtagen zu Gunsten der Judenemaneipation cingereichtcn Petitionen ist, laßt sich bei den zerstückelten Zeitungsberichten über die Sitzungen nicht übersehen; daß diese Zahl aber eine sehr große ist, wird mau auch bei einer oberflächlichen Mllsterung der eingegangenen Bittschriften ernennen können. Vielleicht läßt sich bei der Mittheilung der Debatte selbst ein solcher vollständiger Ueberblick gewinnen. Ich begnüge mich daher, nachträglich noch zu erwähnen, daß ein Abgeordneter au§ dem Stande der Städte in der Rheinprovinz auf Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetze und auf Anhalten der Juden selbst zur Annahme von Familien-Namen, ein anderer aus bcntfclbcn Stande ebenfalls auf Emaneipation angetragen und beide überdies die eben darauf hinzielendeu Petitionen der Städte Düsseldorf und Wesel nnb des israelit. Konsistoriums zu Trier (letztere von enter Anzahl Trierscher Bürger unterstützt) vorgelegt haben. — Zugleich erfahren wir, daß mehrere Mitglieder des branden burgisch m Provinciallandtage§, bei welchem 2 Petitionen für Emancipation und über die Verhättnisse der Juden eingegangen waren, der Vorlesung deS Herrn Dr. S. Stern in Berlin über die EmancipationSfrage und gegen den Beschluß der zweiten badischen Kammer beigewohut habeil. — Von überwiegend höherer Bedeutung scheint es uns in-

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