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Der Orient · 1845-04-02 · 14 (2.4.1845) · p. Spalte 217-218

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
14 (2.4.1845)
Date
1845-04-02
Page
Spalte 217-218 (sequence 5)
Language
German
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217 218 Studien. Der Eid nach dem rabbinischen Judenchume. Nun kehren wir zu Hrn. Kirchheim, von dem wir eine , wissenschaftliche Polemik erwarten, zurück, und wollen seine schönen Theorien über den Eid anhören. „Da nun der Mensch nicht Herr der Zukunft ist und u n v o r h er g eseh ene I ufälle ein treten können, welche die Erfüllung, des Eides unmöglich machen, so wäre unter solchen Umständen ein p vorn i s so r i s ch er E id von "selbst aufgelöst." Freilich wenn die Erfüllung des Eides unmöglich ist, dann muß auch die religiöse Pflicht, ihn zu erfüllen, zurücktreten; U n m ö glichk eiten kann auch Gott den Menschen nicht gebieten. Aber ist denn überall, wo es sich um Auflösung des Eides handelt, die Erfüllung desselben in der Ltzat unmöglich?.. Braucht man d a, das gethane Gelübde zu b e reue n, um von der Pflicht, es zu halten, entbunden zu werden, wo die Erfüllung desselben unmöglich geworden? Hr. K. wird es wohl mit dem „unmöglich" nicht so strenge genommen und dabei vielmehr die Wörtchen „unangenehm," „schwierig," „unbequem" im-Sinne gehabt haben. Die Erfüllung des. gethcmen Eides ist zwar n i ch t s ch l e ch th i n u n m ö g l i ch, aber .0 h n e O p fe r u n m ö g l i ch. Und unter solchen Umständen meint Hr. K. w ä r e der E i d v 0 n se l b st aufgelö st. Ein weites Gewissen gehört zu solchen bequemen Theorien über die heiligsten Gegenstände der Religion! Ich möchte Hrn. K. fragen: warum ist jeder Jude ein das Gesetz zu halten, da doch dieser Eid nur ein promissorischer ist, und so viele unvorhergesehene Zufälle eingetreten sind, welche die Erfüllung des Eides im Sinne des Hrn. Kirchheim ihm unmöglich, d. h. nicht ohne die größten Opfer, sehr oft sogar nicht ohne Verlust seines Lebens, möglich machen? Freilich wird sich kein alter und kein neuer Rabbiner dazu hergeben, ihm diesen Eid — er mag ihn noch so aufrichtig bereuen, aufzulösen. Allein das verschlägt nichts) Hr. K. meint: unter s 0 l ch e n U m ständen i st d e r p r 0missorische Eid v0n se lbst au fge l öst. Bisher sagt Hr. K. standen wir außerhalb-der Schußweite der Holdheimischen Geschosse, und jetzt erst nähern wir uns seinem mörderischen Feuer. Wir erlauben ihm die Hand uns auf's Herz zu legen, um zu sehen, wie dieses ohne Beben feiner Ankunft entgcgensieht. „Obein solcher Eid, der dennoch, oder ohne gegen den Willen desjenigen, zu dessen Gunsten er abgelegt, widerrechtlich aufgelöst wurde, als aufgelöst zu betrachten sei, ist aus dem Talmud nicht zu erweisen." Wenn Hrn. K. nicht wie dem Zidkijahu wegen seines Frevels an der Heiligkeit des Eides die Augen geblendet sind, so wird er im Talmud Nedarim 65 ri wohl deutlich sehen, daß Zidkijahu sich seinen Eid auflöscn ließ und dagegen gehand el t und folglich so handeln d u r fte. Wenigstens haben alle Autoritäten, die ich dafür anführte — zählen wollen wir sie später — es so aus dem Talmud hcrausgelesen, daß die Auflösung gilt, weil Zidkijahu, der ein war, danach gehandelt. Freilich die entgegenstehenden Autoritäten, namentlich Ab. b. David, wollen diesen Beweis nicht gelten lassen und rekurriren zur Bibel, daß Zidkijahu gegen seinen Eid gehandelt. Was die Hauptsache an und für sich betrifft, nämlich, wie die Bibel die Sache auffaßt, stimmen wir mit ihnen vollkommen überein. Allein nach den entgegengesetzten Ansichten handelt cs sich nicht hier darum: wie die Bibel die Sache, sondern wie der Talmud die Bibel auffaßt, und was dies betrifft, muß man eingestehen, daß aus talmudischem Standpunkt, auf welchem, der König Zidkijahu als ein frommer Rabbiner erscheint, dessen Handlung v 0 l l k 0 nt m e n gerechtfertigt erscheinen und die Bibel dahin umgedeutet werden müsse, daß sie blos von Nebukadnezar aussagt, daß er blos den Zidkijahu als einen Frevler betrachtete und bestrafte, weil er zu der Theorie von der Auflösbarkeit der Eide sich nicht bekannte. Eben so deutlich müßte Hr. K. dies mit meinen Gewährsmännern, deutlich im Talmud Gittin 35 5 lesen, wo es mit dürren Worten steht: , rb new Dnn O.1^ nbrN ND^nswrpJn, wo man sich erst die dunkle Brille der Gegner .aufsetzen muß, um es nicht im Talmud zu sehen. Was steht im Talmud und was steht nicht im Talmud? Alles, was seine Ausleger darin finden, oder nicht finden. Was steht nach dem Talmud in der Bibel und was steht nicht in der Bibel? Alles, was er in ihr finden will, oder nicht finden will. Die gewichtigen Autoritäten, die ich für meine Ansicht im Talmud habe sprechen lassen, lesen Alles im Talmud, so wie die Gegner sich alle erdenkliche Mühe geben müssen, um es nicht tm Talmud zu lestn. Als dieser Gegenstand verhandelt wurde/ waren die Erklärer über ihn sso unbefangen wie über jeden andern unschuldigen Gegenstand. Ich kann in Bezug des Talmuds meine Unbefangenheit bewahren, weil, wenn es auch als gewiß sestfteht, daß der Talmud eine vom heutigen religiösen Bewußtsein abzuweisende Ansicht ausspricht, das Iudentaum noch immer nicht in meinen Augen angegriffen ist, da mir der. Talmud nicht als Norm des Judenthums gilt. Hr. K. dagegen, bei dem dies wohl der Fall ist, ist schon sehr parteiisch u. befangen ) er muß schon behaupten: es st e h e nicht r m T a l m u d, weil, wenn es im T. stände, es auch unbedingt wahr sein müßte. „Alle Kasuisten mit Ausnahme d. Eleasar aus Metz u. R. Nifsim" fährt Hr. K. fort, „sind der Meinung, daß ein solcher Eid, wenn aufgelöst, die Auflösung ungiltig sei" und alle Deduktionen aus dem Talmud für die gegnerische Ansicht werden von denselben siegreich bekämpft. Uebcr die Stärke oder die Schwäche dieser Bekämpfung wollen wir mit Hr. K., der hierbei ganz gewiß den Kürzern ziehen wird, nicht rechten, da es hier nicht darauf ankommt, ob uns die Gründe stark oder schwach scheinen, sondern auf die Zahl der Gegner für die eine und die andere Ansicht. Aber einer absichtlichen Verdreh ung der Wahrheit müssen wir Hm. K. zeihen, da er die Diskussion gelesen und sich davon überzeugt hat, wie unwahr sein Ausspruch ist: „Alle Kasuisten mit Ausnahe rc." sei. Wir können Hrn. K. noch so viele Ausnahmen herzählen, daß sie die Regel ersticken müssen. Außer Eleasar aus Metz und R. Nifsim führten wir noch R. I. Tam, Tosefot und R. Ascher zu Gittin 35 und

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