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Der Orient · 1845-04-02 · Heft 14 (2.4.1845) · p. Seite 109

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 14 (2.4.1845)
Date
1845-04-02
Page
Seite 109 (sequence 9)
Language
German
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109 nicht haben springen lassen, wenn sie nicht von der Erwählung desselben in ihrem Sinne weit bessere Dinge erwartet hätten, als sich von irgend einem ferner Rivalen erwarten ließ. Wir denken hierbei nicht blos an die Briefe des Nasi gegen Hrn. Adler — dem doch übrigens sogleich nach erfolgter Wahl derselbe Nasi sich beeilte, den devotesten und kriechendsten Komplimentir- und Gratulationöbrief zu schreiben! —sondern auch ganz besonders cm das nichtswürdige Benehmen gegen Hrn. Dr. Hirsch seid*), wegen dessen allein schon Hr. Lehren jene ganze Brcmdmarkung verdient, die ihm seit eitrigen Jahren widerfahren. Wir gestehen auch ganz offen, daß, wenn wir die Erwählung des Hrn. Adler als einen Sieg der guteir Sache betrachten, wir dabei ganz besonders die Niederlage des Schützlings und somit auch des Einflußes der Lehren'schen Partei inr Auge haben. Ob Hr. A. m England segensreich wirken wird oder nicht, wir wissen es noch nicht, aber das wissen wir einstweilen, daß Hr. Lehren ihm entgegengewlrkt, und daß der, für den diese Umtriebe stattgcfunden, nicht daö erste und einflußreichste Rabbinat der Welt einnehmm wird, und darin allein schon erkennen wir eitlen, freilich durch Hrn. A's. Amtsführung erst noch zu vervollständigenden Triumph, wenn auch vielleicht noch nicht des Besten, so doch mindestens des Bessern. Es bleibt mir nur noch übrig, über den englischen Modus der R a b b i n e r w a l den Aufschluß zu ertheilen, daß dabei jede S ynag ogenge meinde irr ihrer eigenen Mitte nach Stimmenmehrheit abstirmnt und sodann— nach Art der Abstimmung in der schweizer Tagsatzurrg — einen Abgeordneten ernennt, dem das *) Wenn nur das hinterlistige Verfahren gegen Hrn.Dr. 5). als „nichtswürdig" bezeichnen, so verstehen wir natürlich nur darunter, daß es des Hrn. Lehren ganz vollkommen würdig war. Für die, welche in diese Intrigue noch nicht eingeweiht sind, folgende erbauliche Notiz: Hr. Lehren hatte seiner Zeit an Hrn. Rabbiner Sal. E i g er zu Posen, Schwiegervater des Hrn. Dr. H., geschrieben, er, Lehren, habe in Erfahrung gebracht, daß Hr. Dr. H. in London als Kandidat aufgetreten, und aus Freundschaft für Hrn. E. wünsche er, L., dem jungen Rabbiner nützlich sein zu können. Da er jedoch nicht glaube, daß man ohne besondere Veranlassung gerade bei ihm, L., sich auf H. erkundigen würde, so möchte Hr. E. die Wähler in London auffordern, sich auf seinen, E's«, Schwiegersohn, Dr. H., nur bei ihm, L. zu erkundigen, worauf Letzterer dann Ersterem gute Dienste zu leisten Gelegenheit nehmen werde. Hr. Eiger ging in die Falle, und Hr. Lehren erreichte, soweit es Dr. Hirschfeld's Kandidatur betrifft, seine Absicht. Denn auf die dergestalt an sich gebrachten Erkundigungsschreiben aus London erwiederte Lehren, das ihm von Eiger verschaffte Vertrauen mißbrauchend, in jeder Beziehung ab mahnend gegen Dr. Hirschfeld, und zugleich die Gelegenheit ergreifend, um Hrn. Hirsch als den einzig Würdigen anzuempfehlen! — Dieses Chasidimstückchen hat mir Hr. Dr. H. selbst in Gegenwart von Zeugen erzählt. Anrn. d. Eins. Resultat der Partikularabstimmung als I u st r u k t i o it für die Geueralabstimmung übergeben wird. Bei dieser vertritt der den Willen der Majorität seiner Gemeinde aussprecheude Abgeordnete eine dem Verhältnis; der Anzahl seiner Gemeindegenoffm entsprechende Anzahl von Stimmen, z. B. der Abgeordnete (Commissary) für die Londoner Haupt- (DukeZ-plaec-) Syr^agoge50 Stimmen re. Die Gleichheit der Stimmen in der Partikularabstimmung hat zur Folge, daß dem Abgeordneten ausgetragen wird, die der betreffenden Gemeinde zustehende Stimmmauzahl unter den Kandidaten zu thei ten, wogegen die in der, wenn auch noch so beträchtlichen Minorität gebliebenen Stimmen völlig unerwähnt wie unberücksichtigt bleiben. Somit hoffe ich, den Streit zwischen Hrn. E. E. und mir als erledigt zu betrachten, rmd wünsche bei einer nächsten Gelegenheit unter angenehmem Umständen als diesmal ihm freundlich rnld ohne allen Groll begegnen zu können. Möchten indessen alle, denen es Noth thut, die Worte des unsterblichen Predigers jederzeit beherzigen (Prcd. V, 5): „Ntt Nwi l'D Ntt jnn nob; nvi n.i.ny ’d “isoon od1? idsti ^>ni , “paa ■p“p nü/yo rux bnrn , "jbip by cpp^nd!" L. H. L öw en ste in. Königreich Würtemberg, 24. März. Der §. 5. des zweiten Kap. unsrer Synagogenordnung (S. 34) lautet: ,,Vor oder während des religiösen Vertrags (an Sabbat- und Feiertagen) soll Niemand ohne die höchste Noth die Synagoge verlassen. Die Kirchenvorsteher haben mit der größten Sorgfalt allen Unordnungen der Art vorzubeugen und vorsätzliche Störungen mit aller Strenge ab zu rügen." Diese gesetzliche Verordnung hat man zu einer Zeit für nöthig erachtet, wo stch in unserm Lande noch gar viele Zeloten befanden, die es für ein sehr verdienstliches und gottgefälliges Werk erachteten, eine - Predigt durch auffallendes, unmittelbar vor dem Beginne der Predigt erfolgendes Verlassen des Gotteshauses zu stören und als dem Gottesdienste fremd zu bezeichnen. Jene Zeit (1837) ist leider noch immer nicht ganz verschwunden, und der umsichgreifende Zelotismus in benachbarten Staaten bleibt auch hier nicht ohne Einfluß. ES scheint jedoch, daß unsere Oberkirchenbehörde die seit Erlassung der Synagogenordnnng erfolgten Fortschritte in der Aufklärung der Masse unseres israelitischen Landvolkes etwas höher schätzt, als in der Wirklichkeit sich dem Auge des täglilichen Beobachters darbietet. Möchte eine jüngst im Geiste einer mildern Auslegung des Gesetzes getroffene Entscheidung nicht die Störrigkeit des hier nur stillschweigend lauernden, aber noch keineswegs entschlafenen orthodoxen Oppositionsgeistes zu neuer Widerspenstigkeit anfmnntern und eben dadurch wieder neue Maaßregcln von größerer Strenge unumgänglich nothwendig machen I Wenn auch die Verfügung der Obcrkirchenbehörde 4

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