Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1845)
- Date
- 1845-04-02
- Page
- Seite 107 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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107 Talmud vorfänden oder nicht? weder Ja noch Nein, sondern — vermuthtich „aus den: Gedächtnisse" erwiderte; die Stellen befänden sich „h ö ch st w a hr s ch e i nl i cf;" in den zu Konst a n t i n o p c l oder Salonichi erschienenen Talmudausgaben — zwei Städte, in welchen bekanntlich niemals eine Ausgabe des Talmuds gedruckt worden. Insbesondere sollte ein Mann, dem die Wahrheit heilig ist, sich enthalten, ,,aus dem Gedächtnisse" zu citiren, wenn er sich eines so schwachen Gedächtnisses bewußt ist, wie es Hr. C. offeubar sein muß. Denn Hr. C. sagt aus diesem seinem schwachen Gedächtnisse, ich sei als Ritter für die Unparteilichkeit der „O.P.A.Z." ausgetreten. Das aber ist nicht allein nicht geschehen, sondern cs hätte auch, falls ich wirklich alle gegenwärtigen und ücrcjaucjcncn „©ims den" der O.P.A.Z. vertreten wollte, durchaus nicht zu geschehen brauchen , sintemal es, absonderlich bei öffentlichen Wahlen eines Beamten, zu den unbestreitbaren Befugnissen einer Zeitung gehört, für Einen der Kandidaten Partei zu ergreifen, und zwar nicht blos, wie Hr. C., für den durch fa ll enden, sondern sogar auch für den, welcher die Majorität erhält. Es kann demnach unter keiner Bedingung der O.P.A.Z. als eine „Sünde" angerechnet werden, einen zu Gunsten des Hrn. A. geschriebenen Artikel ausgenommen zu haben. Wenn aber, so behauptete ich (Orient Nr. 9), mit der zweideutigen Aeußerung des Hrn. C. gesagt werden sollte, die O.P.A.Z. habe das ihr zustehende Recht der Parteinahme dazu misbraucht, eine falsche Angabe deS Wahlergebnisses ins Publikum zu bringen, dann legte ich gegen eine solche Verdächtigung Protest ein, und zwar, wie man gesehen, mit weit größerm Rechte, als Hr. C. die vage und grundlose Beschuldigung in den Tag hinein schrieb; denn ich hatte — und das möchte denn doch immer ein nicht eben ganz unerheblicher Umstand sein —* die Wahrheit unbedingt auf meiner Seite. Welches Motiv mich zur Vertheidigung dieser Wahrheit veranlaßt? ist das eine Frage, die Hr. C., noch dazu unter den vorliegenden Umständen, wo er ein Unrecht dem Publikum — nicht der O.P.A.Z. — gegenüber einzugestehen und gutzurnachen hatte, mir vorzulegen berechtigt erschien? Ob ich z. B. „für die O.P.A.Z." wie Hr. C. meint, oder wieder nicht für dieselbe, weil, wie er weiter bemerkt, ich dazu doch eigentlich einen p e r s ö n l i ch e n Beweggrund nicht haben konnte, indem der fragt. Artikel vor meiner Theilnahme an der Redaktion im Blatte stand; ob meine Einschreitung etwa zu Gunsten des mir vielleicht als streng wahrheitsliebend bekannten londoner Korrespondenten, dessen Brief vielleicht eben an mich selbst addressirt gewesen, ob ich etwa für den durch Hrn. C's. keinesfalls zu rechtfertigende Aeußerung mittelbar angefochtenen Dr. Adler „als Ritter in die Schranken getreten", oder ob ich vielleicht gar der Meinung bm: „nihil yeri a me alienum puto“ — das Alles sind lauter Dinge, die mich rein persönlich angehen und über die es Hrn. C. nicht zusteht, mich irgend zur Rede zu stellen, so wenig als es meines Wissens noch Jemanden beigekommen, Hrn. C., der allmonatlich im „Orient" alle das Judenthum betreffende und bereits durch die Zeitungen bekannt gewordeuene Tagesbegebenheiten rekapitulirt, die Frage vorzulegm, wie er dazu komme, oder gar, wie Hr. C. sich weit schärfer und juristischer ausdrückt, wa§ ihn berechtige, sich in Alles einzumischen.. Sollte Hr. C. sich allein für „berechtigt" halten, alle Vorkommnisse im Judenthum „seiner Kritik zu un-' terwerfcn"? Wie? oder sollte er blos zum Angriffe, ich aber nicht zur Abwehr „gualifleirt" erscheineil? Wie? Hr. C. giebt (Orient Nr. 7) zu verstehen, ein öffentliches Blatt habe zum Vortheite eines gewissen öffentlichen Beamten die Unwahrheit berichtet, und weil:: dann ein Anderer kommt und die Wahrheit des fraglichen Berichts aus einem ofsiciellen Aktenstücke nachweist, da sollte Hr. C., statt einfach und offen „pater peecayi“zu rufen, oder doch mindestens — stillzusch w eig en, noch die Befugniß haben, den berichtigenden Wahrheitsfrcnnd anznreden: „Was berechtigt Hrn. L. für die O.P.A.Z. seine Lanze einzulegen? Nennt man das Unparteilichkeit? (!!!) Schreibt man so Geschichte, wie es Hr. L. thut?" — So wird es denn endlich gar dahin kommen, daß man es wagt, die Spalten öffentlicher Blätter blos für Verdächtigungen unb unwahre Insinuationen, für „on dil“, „soll" und Citationen „aus dem Gedächtnisse" ausschließlich in Anspruch zu nehmen, und wer einmal sich veranlaßt sieht, solchem Unwesen entgegenzutreten, der wird nach seiner Legitimation befragt werden und eine literarische Polizei wird fragen: Was gehen Sie unsere Lügen an? was b ererechtigt Sie, die Läden unsrer dumpfen Stube aufzuschlagen und das kontrebande Tageslicht hereinleuchten, zu lassen 2 *) *) Eine solche Erscheinung würde freilich schon jetzt nicht mehr als Novität zu begrüßen sein. Vor einiger Zeit hatte der „Israelit" einen komischen Artikel gegen Kirchheim, worin man einerseits zwar großmüthigsr einräumte, daß K. ein Mann sei, der allerdings berechtigt sei, seine Stimme auf dem Gebiete der Literatur gelten zu machen (meroi!); gleichwohl aber wurde in demselben Artikel aus Hrn. R's. bürgerlichem Gewerbe mit der absprechendsten Anmaßung ein Grund hergeteitet, weshalb es demselben durchaus nicht zustehe, seine Stimme vernehmen zu lassen. Als damaliger Korrespondent des „Israelit" machte ich in einem darauf eirgesendeten Artikel auf das Widersprechende und Ungereimte in jenem Angriffe aufmerksam; ich fragte, ob man denn durchaus Schulmeister, Landgeistlicher oder Nabbinatskandidat und ob man überhaupt etwas anders und mehr als eben sachverständig sein müsse, um bei einer öffentlichen Tagesfrage ad causam tegitimirt zu erscheinen; ich erwähnte, daß ein so nichtiges Polizeiwesen in der literarischen Nepu- 14 *