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Der Orient · 1845-03-26 · 13 (26.3.1845) · p. Spalte 199-200

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
13 (26.3.1845)
Date
1845-03-26
Page
Spalte 199-200 (sequence 4)
Language
German
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199 Studien. Der Gd nach dem rabbimschen Judenchume. überhaupt hier nicht die Verletzung der Ehrfurcht gegen Gott kund, die im affertorischen Eide sich aussprkcht: bei diesem ist die Versöhnung gegen Gott offenbar, eswird die Unwahrheit ausgesprochen und Gott zu ihrem Zeugen angerufen: durch das Andenken an Gott wird die Lüge verstärkt." Sollte man nicht billig erwarten, daß Hr. F. uns auch darüber belehren werde, wie es auf dem Gebiete des Judenthums und der j üdischen Rechtslehre um diesen Unterschied stehe Um so mehr ist man zu solcher Erwartung berechtigt, als Hr. K. in seinem Buche: „die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung," uns nicht sowohl eine Theorie der allgemeinen als vielmehr der j ü d ischcn Rechtslehre zu geben verspricht. Zwar sollte nach Hrn. F's. Methode die Erkenntniß der allgemeinen zur Erkenntniß der jüdischen Rechtslehre den Weg bahnen; um so mehr dürsten wir aber erwarten, auf gebahntem Wege ans Ziel zu gelangen. Hr. F. läßt uns aber mitten im Wege stehen, ohne uns zu sagen, ob alle diese Unterscheidungen mit ihren praktischen Folgen auch im jüdischen Rechte sich finden. Und so muffen wir denn schon die kurze Strecke allein zurücklegen und Zusehen, wie es denn in dem heimischen Boden der jüd. Rechtslehre mit jenen Aussprüchen beschaffen sei. Zuvörderst finden wir, daß das Judenthum jenen Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden in der Beziehung, wie er in der allgemeinen Rechtslehre ausgestellt wird und wie wir noch sehen werden Hr F. ihn auch später! im Juden chume geltend zu machen sucht, durchaus nicht anerkennt. Auf dem Standpunkte des Judenthums kann, mit Nichten behauptet werden, daß der promissorische Eid, so er sich nicht bewahrheitet, weniger strafbar sei als der assertorische, es ist auf diesem Standpunkt durchaus nicht wahr, daß im promissorischen Eide überhaupt die Verletzung, der Ehrfurcht gegemGott sich nicht. Lund thue, die im assertorischen .Eide'sich ausspricht. Es wäre eine Verhöhnung der Wahrheit auf diesem Standpunkt zu behaupten , daß wohl beim affertorischen aber nicht beim promissorischen Eide, wenn er falsch ist, eine Versöhnung der Gottheit sich offenbare, daß wohl bei jenem aber nicht bei diesem durch das Andenken an Gott die Lüge verstärkt werde. Hr. F. hat es unterlassen — und diese Unterlassungssünde raubt seinem Buche alle Garantien der Wahrheit — es wissenschaftlich nachzuweisen, wie es mit all jenen Grundsätzen der allgemeinen Rechtslehre auf dem Felde des Judenthums sich verhalte, und nicht blos den Leser hierüber in Zweifel gelassen, sondern ihm sogar manchen jener Grundsätze als der jüdischen Rechtslehre angehörig, angegeben, welche diese streng abweiset. Die Worte in der Bibel (Lev. 5, 4): bibin D’fiDtio Nönb jniwi o'ipsj in nvNO nnN^ dew . . . nyntio dind nld' -wn bcziehen sich ihrem wörtlichen und natürlichen. Sinne nach sowohl auf assertorische als promissorische.Eide, die hinsichtlich ihrer Sündhaftigkeit, wenn sie falsch sind, ganz gleichgestellt, sind. In der Mischna (Schebuot 3, 4) will R. Jischmael behaupten, sie bezögen sich nur auf promissorische: WN 200 NDb' "MM. bx, wogegen R. Mba nachweist, daß aus dem Allgemeines aussprechenden Nachsatze, mron TO , auch assertorische Eide herzuleiten seien. Die Halacha wird freilich nach letzterer Ansicht entschieden; aber doch ist sie in Bezug der assertorischen Eide nur eine streitige, während über promissorische Eide nach allen Meinungen in der Bibel ausdrücklich gesprochen wird (vrgl. Mischna 3, 1). Ein solcher Schwur, er mag promissorisch oder assertorisch sein, wird (s. Mischna 9) genannt, für den es noch keinem Gelehrten je in den Sinn gekommen, einen geringern Gra^ der Strafbarkeit zu vindiciren. Ferner werden die Bibelworte: wn ijniyn N'b? (Lev. 19, 12) vom Talmud Schebuot 20 /b auf 'i'jüD nyw sowohl assertorischer als promissorischer Natur bezogen, wie das unter Anderm in Sefer ha - Mizwot des Maimuni 61 und Sefer ha-Chinnuch 227 nachzulesen ist. Der letzüre Autor äußert sich (das. 30) über den promissorischen Eid in einer Weise, die mit den betreffenden Aussprüchen der allgemeinen Rechtslehre ziemlich stark kontrastirt. Nachdem er über die Verletzung der Ehrfurcht gegen Gott im falschen assertorischen Eide gesprochen, fährt er vom promissorischen also fort.: fwyb yntfiOn pf. rmn wtod d?n n-non d.i m mn. my'xb *p nriNT rovib . ♦ . nb di nh is>b m jdeo o Nb n^p rbpnt# idd nb?yb lnatan Nb? “m in?N d^dö nyb mw . Freilich ist es wahr und versteht sich von selbst, daß der promissorische Eid erst dann ein Meineid werden könne, wenn das geleistete Versprechen nicht erfüllt wird, weshalb denn das Objekt eines solchen Schwures eine zu geschehende That ist, die Untersuchung derselben als blose Passivität nach der Regel ppib s'N N2PD ID JW?nV die Geißelungsstrafe nicht nach sich zieht, während im assertorischen Eide von solcher Beschaffenheit, da die falsche Eidesleistungselber eine That ist (s. Temura 3, Schebuot 21), wie auch bei promissorischen Eiden, wenn das Objekt derselben eine Unterlassung die Nichterfüllung des Schwurs eine aktive Handlung ist, die Strafe immer angewandt wird, wie dies Maimuni Eide 4, 21 ausdrücklich sagt: joatf DN b^N nynty ny&D ipw nyw wn wy Nb wjw . Wollte man aber hieraus folgern: weil ein solcher Eid in dem Augenblicke, wo er geschworen wird, noch kein falscher ist, derselbe auch später, wenn er nicht erfüllt wird, ein weniger falscher Eid als ein assertorischer sei, oder daß die Verletzung gegen Gott in jenem weniger offenbar werde, so wäre dies ein großer Jrrthum, da Maimuni l. c.. §. 20 aud) vom promissorischen Eid ausdrücklich sagt : NpQw by “OJW d'Vn! nplb U'N “VD3:. Von betbett Gattungen promissorischer Eide, nämlich von positiven und negativen, spricht M. l. c. 1. K. 3 es als Resultat des Talmuds ganz bestimmt aus: nsudi nr byr -ipt? nyncfi' n nft nptyb W3 Nb DDNJ n , wenn auch der Nachsatz: npb T-m DpD/b -yirn DN? nach Josef Kolon 144 und Kesef Mischna das. im Uebereinstimmung mit dem früher Angeführten, in seinem Beziehung auf promissorische Eide nur

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