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Der Orient · 1845-03-26 · Heft 13 (26.3.1845) · p. Seite 101

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 13 (26.3.1845)
Date
1845-03-26
Page
Seite 101 (sequence 9)
Language
German
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101 dernissen der Jetztzeit erkanntes sein konnte, versteht sich ganz von selbst; deswegen fiel die erste Wahl auf einen Rabbiner dieser Provinz, der zwar herkam , eine Probepredigt abhielt und sich wählen ließ, der aber wohlweislich, ans hier nicht zu erörternden Gründen, nachherdaS Rabbinat abtehnte.— Man ist jetzt ganz andern, klaren Sinnes geworden. Man ist nun hier zur Einsicht gelangt, daß man es weder bei einem Rabbinm aus der ganz alten Schule, dem lediglich das 9lthtcftc, nnnniDW u. dgl. am Herzen liegen, noch bei einem Rabbiner, der nur das Ornat, und sonstige äußere Nterkmale eines wissenschaftlichen Ratbinen für sich habe, nicht bewenden lassen dürfe. Die Zeit und besonders Diejenigen, die mit ihr rüstig mitschreiten, spannten ihre Anforderungen höher; auch eiu Redner soll der Rabbiner sein, ein Bedürfnis', das nachdem es auch hier erkannt wurde , Abhilfe erheischte. Daher waren unsere Beamten in der Wahl eines solchen Rabbinen, da doch auch die krasse Orthodoxie mit ihrer atlzngroßen Aengstlichkeit berücksichtigt werden mußte, lange in ihrem Entschlüsse unentschieden, besonders da man sich nicht bis zur Höhe eines ganz wissenschaftlich gebildeten Rabbinen versteigen konnte. — Endlich entschloß man sich, und ließ einen Ruf an Herrn Tiktin, Rabbiner zu Breslau, der als ein Mann der rechten Mitte, hier allgemein bekannt ist, ergehen, und so wurden wir von ihm, durch einen Vortrag, am gestrigen Sabbate hocherfreut. Es war dies kein Vortrag, vor: einer ~ Sauce, wie ihn vielleicht so linidju yvivu'iiivyi. v/atto; es war dies keine Rede an eine Gemeinde gerichtet, die, um bloö erbaut zu werden sich versammelt hatte. Dem war nicht so l Der Redner wußte sehr wohl, was man mit Recht momentan von ihn: verlangen konnte, er sprach daher ausschließlich über die amtliche Stellung des Rabbiners zu der Gemeinde, ohne die Erfordernisse der Zeit ganz außer Acht und unerwähnt zu lassen, und hierin war er ganz entschieden, offen, ohne Rückhalt, ohne obskur zu sein. Er gab seine Ansichten, die aus dem Borne der religiösen Erkenntniß geschöpft waren, treu und lauter zur Einsicht eines Jeden, in einer Sprache voller Wanne, voller Leben und ungekünstelt, ohne sich an die oratorischen Formen, an die strengen Regeln der Homiletik zu binden. Es war, wie man dies gleich merken konnte, nichts Memorirtes, in diesem seinen Vortrag, die Idee schuf sich den Ausdruck, das passende Wort und zwar, in einer Gewandtheit und Fleriblität, so daß nichts zu wünschen übrig blieb, als daß wir Herrn Tiktin, als geistliches Oberhaupt nur recht bald in unserer Mitte haben möchten. Dies ist der aufrichtige Wunsch aller derer , die den Frieden in der Gemeinde und Belehrung für sich selbst recht sehulichst wünschen, und die tu Hrn. Tiktin den Coneentrationspunkt der Gemeinde mit Recht erblicken. Wir können unS gewiß auch der Hoffnung hingeben, daß Herr Tiktin alsdann auch sein besonderes Augenmerk auf unsere Elementarschule , diese Pflanzung der Religiosität und der Sittlichkeit, richten wird, die bisher ohne alle Aufsicht steht und die nur der Redlichkeit der Lehrer uberlassen bleibt. —- d. Wernburg, 17. März. Wer den Artikel aus Breslau in Nr. 11 d. Bl. liest, muß voranssetzen, daß ich unter den Bewerbern um die dasige zweite Rabbinerstelle aufgetreten sei. Dies ist aber keineswegs der Fall. Vielmehr habe ich dem wohllöbl. Obeworsteher- Kottcgium zu Breslau ausdrücklich geschrieben, daß ich mich unter den jetzigen Bedingungen nicht um die qu. Stelle melden wolle, und habe ich daher auch kein Zeugniß eingesandt, was gedachte Behörde mir bezeugen kann. Dr. Herxheim er. Schwerin, 4. März. Gegen Ende des vorigen Jahres wurde das hier folgende Cirkular an sammtliche Vorstände der israelitischen Gemeinden im Meklenburgischen verschickt, die jüdische Gemeindeordnung betreffend. Das Schreiben an jeden Vorstand lautet: I. In dem Anschlüsse theilen wir Ihnen ein Exemplar derjenigen von hoher Landesregierung entworfenen allgemeinen Grundzüge zu einer jüdischen Gemeinde-Ordnung mit, welche uns mit der Auflage zugefertigt sind, daß „nach ihnen die Bildung der jüdischen Gemeinden mit Corporationsrechcen zu befördern sei, und der' Oberrath sie zur Kenntniß der Iudenschaft der einzelnen Orte zu bringen habe, um diese zu veranlassen, auf die Basis der allgemeinen Grundzüge mit Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse eines jeden Ortes eine Gemeinde-Ordnung abzufassen und sie zur Bestätigung bei der Negierung einzureichen." Um dieser mit ehrerbietigem Danke anzuerkennenden huldreichen Fürsorge zu entsprechen, verfehlen wir nicht, Sie hiermit aufzufordern, daß Sie die beregten Grundzüge zur Kenntniß der stimmberechtigtewMitglieder dortiger Iudenschaft bringen, einen in Gemäßheit der Grundzüge und mit Hilfe eines Rechtskundigen abgefaßren Entwurf einer Gemeinde-Ordnung der Gemeinde in einer Versammlung vorlegen, nach dem Princip: daß bei Abstimmung über die einzelnen Paragraphen des Entwurfes die Mehrzahl der Stimmen von den in der Versammlung erschienenen, stimmberechtigten Gemeinde-Mitgliedern entscheidet, — den Entwurf so feststellen, wie er von der Gemeinde beliebt wird, es sei denn, daß die eine oder die andere Gemeinde es vorziehen sollte, aus ihrer Mitte einen Ausschuß zu erwählen, welcher statt der Gesammtheit der Gemeinde den Entwurf prüfe und feststelle; sodann denselben bei hoher Negierung zur Bestätigung einzurcichen, auch davon daß dies geschehen, den Oberrath binnen drei Monaten in Kenntniß setzen. Bei Abfassung dieser Gemeinde-Ordnung dürste übrigens die Benutzung des im Aufträge des Oberrathes von dem Unterzeichneten Dr. Arons deßsalls unentgeldlich angefertigten, späterhin von den landesherrlichen Commiffanen unter Mitwirkung des Dr. Marcus in Schwerin redigirten Ent-

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