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Der Orient · 1845-03-12 · 11 (12.3.1845) · p. Spalte 167-168

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
11 (12.3.1845)
Date
1845-03-12
Page
Spalte 167-168 (sequence 4)
Language
German
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167 Studien. Der Eid nach dem rabbinischen Judenthume. 168 aber, welcher im privaten oder öffentlichen Leben, so wie vor Gericht die Wahrheit eines Geschehenen, Vergangenen bestätigen soll, ist auf keine Weise aufzulösen oder zu umgehen, dieser ist im Augenblick, wo er abgelegt wird, entweder wahr oder falsch, jener wird erst ein Meineid, wenn das geleistete Versprechen oder das angelobte Gelübde nicht erfüllt wird. Bei Promissionen sagt zwar Frankel in seiner klassischen (!) SchriftS. 43 kann eigentlich nur von einem falschen Schwur, nicht aber von einem Meineid die Rede sein: und auch die Rechtslehre betrachtet den promissorischen Eid nur als feierliches Versprechen, das Nichthälten bestraft sie nur in so fern eine Pflichtverletzung damit verbunden ist<" Das hätte ich also bevorworten müssen! Freilich wenn meine Absicht d iej en i g e wäre, welche Hr. K. mir zumuthet, daß ich nämlich die heiligsten Gefühle meiner Glaubensgenossen in Bezug der Eidesleistung verdächtigen wollte; wenn es wahr wäre, daß ich mit meiner Erörterung den Zweck im Auge gehabt hätte, den Beweis zu führen, wie er von wirklichen Judenfeinden oft geführt worden ist, daß den heutigen Juden, da sie zum großen Theile Anhänger des rabbinischen Iudenthums sind, auf ihren Eid nicht zu trauen sei: so hätte ich freilich bevorworten müssen, daß nach der Lehre der Rabbinen eine promissorische, nicht aber der assertorische Eid auflösbar fei. Diese mir aufgedrungene Absicht war mir aber durchaus fremd; meinen wissenschaftlichen Erörterungen über den Eid liegt keine andere Absicht zu Grunde als die, welche jedem unbefangenen und unparteiischen Leser von selbst hervorleuchtet, und welche ich schon unzählige Mal ohne Scheu ausgesprochen, nämlich die Absicht, den Beweis zu führen , daß das rabbinische Judenthum eine Theorie über die Auflösbarkeit solcher Eide, welche das Verhältniß der Nebenmenschen betreffen und dem Gerichte eine Sicherheit gegen Rechtsverletzungen gewähren sotten, aufstelle, welche mit dem heutigen religiösen Bewußtsein der Juden oder mit den Begriffen einer gesunden Moral, in welchen jenes Bewußtsein der heutigen Juden wurzelt, sich nicht vertrage und da die Rabbinen gerade diese Lehre von der Auflösbarkeit der Eide, die nach ihrem eigenen Geständniß in der Bibel nicht angedeutet ist, für eine göttliche Tradition halten, den Zweifel an ihre Göttlichkeit für Abtrünnigkeit erklären, so mache dies den Konflikt, welcher zwischen der Annahme einer von Gott abstammenden mündlichen Lehre der Rabbinen und dem heutigen religiösen Bewußtsein der Juden, welcher jenen Lehrsatz von der Auflösbarkeit oben bezeichneter Eide als ungöttlich und unmoralisch verwirft, nur deutlich und offenbar. Dies war. meine Absicht, die ich klar und unzweideutig in jenen Aufsätzen aussprach, dafür führte ich den Beweis aus dem Talmud. Was hatte ich also nöthig noch hinzuzufügen, daß der Talmud assertorische Eide für unauflöslich hält? War nicht mein Zweck vollkommen erreicht, wenn ich den genannten Konflikt an der Auflösung der promissorischen Eide, welche alle die Eigenschaften besitzen, die ihre Auflösbarkeit als unmoralisch und widerreligiös stempeln, nachgrwiesen habe. Ein Misverständiß ist hier auf geradem und natürlichem Wege nicht gut möglich; nur ein völliges Verkennen meiner klar ausgesprochenen Absicht kann em solches herbeiführen. —- Dies halten wir für vollkommen hinreichend, den unbegründeten Vorwurf des Hrn. K. zurückzuweisen. Wir haben es schon gegen Hrn. Dr. Einhorn öffentlich ausgesprochen, daß wir es in den betreffenden Aufsätzen über den Eid nicht mit den Juden, sondern mit dem Judenthume und zwar nur mit dem rabbinischen zu thun haben. Von diesem behaupten wir: es habe Lehrsätze ausgestellt, die das heutige religiöse Bewußtsein der Juden als un religiös verwirft. Wie es mit der göttlichen Abkunft in einem Systeme von Grundsätzen beschaffen sein mag, von denen nur einige erweislich falsch sind, haben wir nur angedeutet, war aber nicht eigentlicher Gegenstand der Untersuchung. Der nächste Zweck, den wir hierbei verfolgten, war die Aufforderung: uns öffentlich von dieser die Auflösbarkeit der Eide betreffenden Theorie des rabbinischen Judenthums loszusagen. Der.Umstand, daß die Rabbinen nur den promissorischen nicht aber den assertorischen für auflöslich hielten, mag für die Praxis von großer Wichtigkeit sein, kann aber das Moralprineip der Rabbinen nicht retten. Darauf zielte unsere Argumentation hin, wie unser Zweck überhaupt und überall nur ein wissenschaftlicher ist, von unserem Standpunkt aus und nach unfern Kräften zur Kritik des religiösen Bewußtseins der Juden etwas beizutragen. Aus unserer Beweisführung geht übrigens klar hervor, wie auch die rechtliche Praxis der Rabbinen, dadurch, daß sie die Auflösung des promissorischen Eides so unbeschränkt zugcben, seine Lücken hatte, da sie in vielen Fällen, wo sie aus Gründen den assertorischen Eid nicht anwcnden wollten/, zur Anwendung des promissorischen Eides ihre Zuflucht nehmen mußten, welches aber nur DO") 'l'y t der einzige Fall, wo er unauflöslich ist, geleisteL werden konnte, und bei einer verheirahteten Frau, wo der Ehemann auch 'i’y lösen kann und auch das lddV-ptj nicht ausreicht, oder nach der Ansicht, die auch Qim für auflösbar hielt, gänzlich unterbleiben mußte. Hr. K. legt ein übergroßes Gewicht auf den Unterschied zwischen promissorischen und assertorischen Eiden hinsichtlich der Auflösbarkeit. Es ist, wie wir schon.bemerkt, wohl wahr, daß er für die Praxis höchst wichtig ist. Wer da behauptet: man dürfe den streng talmudgläubigen Juden auf seinen assertorischen Eid nicht trauen, weil er sich dessen entbinden lassen kann, hat etwas Unwahres gesagt. Und da Hr. K. nur die Praxis vertheidigen will und glaubte, wir hätten auf diese einen Angriff beabsichtigt, so hat er Recht, diesen Unterschied hier so schwach betont hervorzuheben. Hr. K. hat aber unseren wissenschaftlichen Standpunkt durchaus nicht fest gehalten. Die Praxis ist nicht unser Gegenstand, die praktische Moral der Juden würde durch eine öffentliche Lossagung von der Theorie des rabbinischen Iudenthums in Betreff des Eides nicht das Geringste gewinnen, desto mehr aber ihr religiöses Bewußtsein, ihre religiöse Ueberzeugung.

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