Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 11 (12.3.1845)
- Date
- 1845-03-12
- Page
- Spalte 165-166 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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165 Studien. Der Eid nach dem radbinischen Judenthume .eigentlichen Gegenstand unserer Aufsätze betreffen, so dürfen wir doch nicht jene ohne Gegenbemerkungen und diese ohne Antwort Lassen. Die allgemeinen Bemerkungen verbreiten sich darüber, daß wir uns unter die Larve des Fortschrittes hüllen und unter der falschen Etikette „Wahrheit" die feindseligsten Gesinnungen gegen die jüdische Glaubensgenossenschaft— ich weiß nicht, da gar kein Zeitwort'folgt, ob verbergen oder aussprechen. Andere, die uns wegen anderer Forschungen auf diesem Gebiete ähnliche Vorwürfe machen und in.Bezug auf uns von „blindem Haß, bitterer Wuth, feindseliger Gesinnung" reden, haben so viel Scheu vor der Mehrheit, daß sie diese mir so freigebig beigelegten schönen Attribute als gegen das „rabbinische Indenthum" gerichtet, näher bestimmen. „Die feindlichsten Gesinnungen gegen die jüdische Glaubensgenosse nschaft," das klingt ganz anders; das ist ein kräftiges, wirksames Wort, dem, wenn es wahr wäre, man wohl etwas Bedeutsames Zutrauen darf. Gelingt es Hrn. Kirchheim „die jüdische Glaubensgenossenschast" zu überzeugen, daß ich „die feindlichsten Gesinnungen gegen sie hege und sie mir als konkreten Feind gegenüber zu stellen, so kann er des Sieges gewiß sein, so hat er nicht nöthig, in eine tiefer eingehende Untersuchung meiner Gedanken und wissenschaftliche Widerlegung derselben — sich einzulassen; einem Manne gegenüber, der die feindlichsten Gesinnungen gegen die jüdische Glaubensgmossenschaft an den Tag legt, genügen einige Phrasen, mit dem verlohnt es sich wahrlich der Mühe nicht, in eine wissenschaftliche Erörterung einzugehen. „Du bist mein Feind, dein Zeugniß verdient keinen Glauben!" ist Alles, womit wir abzusertigen sind. — Und warum sollte aber die jüdische Glaubensgenossenschast Hrn. K. aufs Wort glauben, daß ich die feindlichsten Gesinnungen gegen sie habe? Wo habe ich je solche Gesinnung an den Tag gelegt? Giebt mein Leben und Wirken Zeugniß ftir eine solche judenfeindliche Gesinnung? Ich, der Rabbine, ein. Judenfeind! Und womit meint Hr. K. diese schwere Anklage plausibel zu machen? Weil ich die Theorie des rabbinischen Iudenthums von der Auflösbarkeit des Eides als dem ächten Glauben und Geiste des Judenthums mtgegenlaufend, angreife, eine Theorie, welche von der jüdischen Glaubensgenossenschast, Hr. K. nicht ausgenommen, nicht -weniger als von mir selbst als moralisch verwerflich mit Mund und Werk verleugnet wird, und von der Hr. N. behauptet, daß sie — weil moralisch verwerflich — im rabbinischen Judenthum sich nicht findet; deshalb habe ich die feindlichsten Gesinnungen gegen die jüdische Genossenschaft? Ja, nicht einmal gegen das rabbinische Iudenthum dürste mich Hr. K. einer feindlichen Gesinnung beschuldigen, da ich ja in demselben nur das angreise, was Hr. K. mit mir als etwas moralisch Verwerfliches hält. Kann er mich überzeugen, daß ein solches Element im rabbinischen Iudenthum sich nicht findet, so hat er das Objekt meines Angriffes mir völlig entzogen und ich muß das Schlachtfeld räumen. Ich hätte dann 168 keinen Beweis mehr, daß das rabbinische Iudenthum einen unmoralischen Lehrsatz ftir göttliche Tradition ausgiebt, und müßte, selbst wenn ich auch dann noch an der Göttlichkeit der rab. Lehre zweifelte, mich mit dem bloßen Zweifel begnügen. Aber gar von einer feindlichen Gesinnung gegen die jüdische Genossenschaft reden, ist zu unpassend als daß ein ruhiger Mensch varan glaubem und ich ein Wort darum verlieren sollte. Dann kommen mehre Fragen: „Wenn es Hrn. Holdheim um den wahren Zweck zu thun gewesen wäre rc." Aber was hat Hr. K. und das ganze literarische Publikum um den Zweck sich zu bekümmern, warum ich das und jenes schrieb? So was steht dem Inquirenten im Kriminalgericht zu, den eines Verbrechens Angeklagten zu fragen: aus welchem Grunde und zu welchem Zwecke hast du dies und jenes gethan? um entweder das corpus delicti zu vervollständigen oder den Grad der Strafbarkeit danach zu bemessen. Will Hr. K. etwa Gericht über mich oder meine Gesinnung halten? Bin ich, ist meine Gesinnung ein Gegenstand des öffentlichen Urtheils? Um ein l i t e r a r i sch e s F a k t u m handelt es sich hier; ob das, was sch behauptet, wahr oder unwahr sei, ist die Frage; alles klebrige ist vom llebel, und man steht es Hrn. K. an, daß cc Gegenstände, die nach ihrer Natur mit großer Zartheit behandelt sein wollen, mit einiger Leidenschaftlichkeit erfaßt. — Also wenn es mir um den wahren Zweck zu thun gewesen wäre, meint Hr. K. „so hätte ich um den Verdacht einer Verdächtigung der heiligsten Gefühle meiner Glaubensgenossen zu entgehen, zuerst bevorworten müssen ac." Da ich aber nicht bevorwortet habe, so bin ich dem Verdacht einer Verdächtigung der heiligsten Gefühle meiner Glaubensgenossen nicht entgangen. That ich Unrecht daran? Allerdings, antwortet Hr. H.; kein Ehrenmann wird die heiligsten Gefühle seiner Glaubensgenossen verdächtigen. Aber dürfen die heiligsten Gefühle meiner G laubensgen offen mich verdächtigen, d. h. mich in Verdacht haben, daß ich sie verdächtigen wollte? Können die Gefühle heilig genannt werden, die ohne Grund, ohne Beweis, einen Glaubensgenossen einer ehrlosen Handlung beschuldigen? Aber die heiligen Gefühle meiner Glaubensgenossen verabscheuen gewiß einen solchen Verdacht; nur die unheiligen Gefühle meiner Glaubensgenossen, nur diese mögen eines solchen niedrigen Verdachtes fähig sein; aber diese unheiligen Gefühle sichen tief unter meiner Beachtung. Nun wollen wir den Inhalt der Frage genauer betrachten. Ich hätte bevorworten müssen, daß ich nur vom pvorn i s so r i s ch e n Eid spreche, der a s s e r i o r i s ch e hingegen außer dem Bereiche meiner Anguss ff sei. Um den Gehalt dieses Vorwurfes genauer zu prüfen, müssen wir zuerst auf das hören, was Hu. K. über diesen Punkt später weiter unten aussührt. „Ein Eid,"sagte er, „kann nach rabbinischen Grundsätzen nur dann aufgelöst werden, wenn solcher promissorisch ist, die eidliche Zusage oder Verpflichtung möge übrigens positiver oder negativer Natur sein, der assertorische Eid 11*