Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1845)
- Date
- 1845-03-12
- Page
- Seite 87 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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87 des MaurerordenS gemäß nicht zugeben, daß einige Mitglieder des Ordens, die mit richtigen Zeugnissen von der großen Loge der Stadt New-Uork versehen sind, ans der Gesellschaft ihrer Brüder von ihrem eignen Grade einfach auf den Grund einer religiösen Glau'benSdisfercnz ausgeschlossen werden. Wir sind überzeugt, daß in der ganzen Brüderschaft von Nordamerika darüber nur Eine Meinung herrschen wird. Wir ersuchen Euch daher geachtete und geehrte Brüder ergebenst, aber zugleich ernstlichst, diesen Gegenstand genau nun mit Bedacht in Erwägung zu ziehen und uns die Entscheidung darüber znkomrnen zu lassen.. Inzwischen wollen wir hoffen und beten, daß Ihr und wir in allen unseren Handlungen von der wahren Weisheit geleitet werden mögen, daß wir künftig einander in jedem Bestreben, die Freiheit vollkommen zu machen, welche die Schönheit und der Ruhm unseres ehrwürdigen Instituts ist, stärken ltnb unterstützen mögen. Jur Namen der großen Loge der Stadt New-Uork. Jamas Herring, Morgan Lewis, Großmeister Großsekretär. Alex. H. Robertson, §). G. M. Das Gesetz über die Eide der Inden i m ' Herzogthunr Braunfchweig. Mitgetheilt von Dr. PH. Ehrenberg. (Fortsetzung.) Herr AI. Daß der Ausdruck: „der Gott Israels" im alten'Testamente der gebräuchliche sei, könne Einwendungen gegen den Antrag nicht veranlassen. Dieses habe lediglich seinen Grund darin, daß Moses, als Gesetzgeber, dem Heidenthume und der Vielgötterei desselben gegenüber gestanden und im Gegensätze zu den Götzen der Heiden den alleinigen Gott als den Gott „Israels" habe bezeichnen müssen. Gleichwohl; leide es keinen Zweifel, daß die Juden seit Christus Zeiten nie der Meinung gewesen seien, daß sie einen andern Gott, als die Christen, haben. Die Kommission habe aber überall keine Veranlassung gesunden, die proponirte, bei der hiesigen Rabbiner-Versammlung für durchaus angemessen erklärte Aenderung der in dem Entwürfe vorgelegten Eidesformel der Versammlung zu empfehlen, da, wie schon früher bemerkt worden, die letztere von der hiesigen Iudenschaft dem Herzog!. Staats- Mnisterio in Vorschlag gebracht! worden; sie könne sich jedoch, unter den angeführten Umständen, eben so wenig dem Anträge widersetzcn, da sie denselben in der Sache selbst für durchaus statthaft halte. Herr K. Der Kommission sei dieser Antrag schon vor der jetzigen Berathung bekannt geworden; sie habe daher Veranlassung gehabt, denselben in Erwägung zu nehmen, in deren Folge sie die beantragte Aenderung der Eidesformel um so mehr billige, weil statt der Worte: „dem Gotte Israels," gesetzt werden solle: „meinem Gott," wodurch die eintretende Lücke auch zur Genüge derjenigen, die bei Weglassung des Wortes: „Israels" bedenklich sein möchten, vollständig und angemessen ergänzt werde. Da übrigens diese Eidesformel ganz allgemein und auch in denjenigen Sachen zur Anwendung komme, bei denen ausschließlich Juden betheiligt seien, so könne man ein um so größeres Vertrauen auf die Erklärung des gelehrten Juden setzen, daß sie vollkommen genüge. Herr H, Es sei bei dieser Frage von besonderer Wichtigkeit, ob auch die vorgeschlagene Fassung der Eidesformel den Meinungen der weniger gebildeten Juden entsprechen werde; da er aber nach den gemachten Mittheilungen daran nicht zweifeln könne, so trete er dem Anträge bei. Herr F, erklärt sich aus denselben Gründen für den Antrag. Herr D.f) Mit dem Zwecke des Antrags müsse er sich aus ganzem Herzen und mit vollständigster Ueberzeugung einverstanden erklären; doch habe er ein Bedenken bei der proponirten Einschaltung: „meinen Gott." Die Beseitigung der Worte: „dem Gotte Israels" werde besonders deshalb empfohlen, weil dieselben einen Partikularismus andeuten; ein solcher trete aber in dem Ausdrucke: „meinen Gott" noch stärker hervor. Seiner Ueberzeugung nach, genüge es, wenn gesagr werde: „ich schwöre bei Gott," weil dieser Gott der des ganzen Menschengeschlechts sei. Ferner halte er es nicht für ganz passend, in die Formel den Ausdruck: „bei Gott, dem Ewigen" aufzunehmen, da bei der Anrufung Gottes im Eide die Allmacht diejenige Eigenschaft sei, welche sich zunächst aufdringe, wenn man an die Strafe des Meineids denke. Nach seiner Meinung würde daher der Eingang der Formel am angemessensten dahin abzuändern sein: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen." Herr h. erläuterte, daß er weit entfernt sei, mit den Worten: „meinen Gott," die Idee eines Partikularismus zu verbinden, da er vielmehr bei seinem Vorschläge nur darauf Rücksicht genommen, daß dem Erfordernisse der -Feierlichkeit genügt werde. Auch trete die Analogie der Ausdrucksweise im Gebet für seinen Vorschlag ein. Herr l). glaubte, daß diese Vergleichung nicht zutreffe, da die Eidesleistung, bei welcher Gott zum Zeugen der Wahrheit einer gegebenen Versicherung und zum Rächer der Unwahrheit angerufen werde, eine ihrem Wesen nach, vom Gebet abweichende Handlung sei. Herr K. Die Aufnahme des Ausdrucks: „dem Ewigen" *) Ein freisinniger Rechtsgelehrter.