Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1845)
- Date
- 1845-03-12
- Page
- Seite 85 (sequence 9)
- Language
- German
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85 oder es fehlt ihnen der rechte Sinn dafür. Dem sei wie ihm wolle, entbehren die vaterlosen Waisen denjenigen nöthigen bürgerlichen Unterricht, der ihnen später zur Betreibung eines bürgerlichen Gewerbes unentbehrlich sein wird, was bei einem Anschluß der israelitischen Gemeinde an die Ortsschule unmöglich gewesen wäre. Bei der Schilderung des moralischen Zustandes der Israeliten Meklenburg's habe ich noch ihren Wohlthätigkeitssinn gebührend zu loben, der namentlich in diesem Jahre bei mehreren Anlässen, wo ich für gesunkene Familien denselben in Anspruch nehmen mußte, sehr vortheilhast sich bewährte. Es ist dieser Wohlthätigkeitssinn zu allen Seiten an den Juden anerkannt worden, und wenn ich dessen hier Erwähnung zu thun mir erlaube, so geschieht es nur um der erfreulichen 'Wahrnehmung willen, daß derselbe nicht mehr wie ehemals exklusiv nur auf Glaudensgencsten sich beschränke, sondern in Übereinstimmung mit ihrem erwachten patriotischen Sinn zur allgemeinen Natur sich veredelt hat. — Wenn ich im Interesse des zu hebenden moralischen Bewußtseins und Ehrgefühls der Meklenb. Israeliten noch einen unterthänigen Wunsch zu äußern mir erlaubn dürfte, so wäre es der: daß hohe LR. für die von dm Israeliten alljährlich zu entrichtenden Abgaben, wenn diese überhaupt noch ferner beizubehalten in den allgemeinen Finanzverhältniffen nothwendig begründet sein soll, wenigstens die gebräuchliche Bezeichnung „Schutzgeld" mit einer andern, allenfalls mit der schon einst in Gebrauch gewesenen Benennung von „Receptionsgeldern" zu verrauschen und in dero hohen Reskripten'die den Charakter betreffende Bezeichnung „Schutzjude" wegzulaffen geruhen wolle. Der Ausdruck „Schutzjude" erinnert den Juden an sein doppeltes nachtheiliges Berhältniß zum Staate als Schützling und als Jude. Das erstere anbelangend, muß es für ihn schmerzlich genug sein, wenn er in seinem Hcimaths- und Geburtsland nicht als Inländer, sondern als geschützter Fremdlig betrachtet wird. Es steht nicht in seiner Macht, die Befriedigung des natürlichen und vom Standpunkte der Moral gewiß nur zu billigenden Wunsches seines Herzens, das Schutzverhältniß in ein Bürgerthum verwandelt und sich als Inländer anerkannt zu sehen, herbeizuführen und muß sie als eine der Zukunft vorbehaltene Erfüllung der Vorsehung anheimgebm. Aber warum ihn jedesmal, so oft sein Berhältniß ziim Staat ihm vergegenwärtigt wird, an das Schutzverhältniß erinnern und durch diese Erinnerung ihn auf das Tiefste demüthigen? Dem Staate bringt es keinen Vortheil und dem Juden, in welchem doch die menschliche Empfindung wenigstens geachtet werden soll, bereitet es eine Kränkung, die in ihrer Intensität außerhalb jüdischer Kreise gewiß nicht geahnt wird. Bei weitem nicht so sehr als die Erlegung des Schutzgeldes selbst, welches nur seine materiellen Intessen berührt, hat der Name „Schutzgeld" und „Schutzjude" für den Juden Ehrenkränkendes, wovon ich auf meinen Rundreisen so vielfache Gelegenheit hatte, mich zu überzeugen. Wenn er durch den Betrag des Schutzgeldes höher als ein Kaufmann christlicher Konfession besteuert wird, so hat er wenigstens den Trost, daß er mit seinem Gelde in höherem Grade als jener zu des Staates Vortheil mitwirkt und mit seinem Schweiße das vaterländische Gemeinwesen fordert.'' Aber gerade dafür , weil er es thut und so oft er es thut, eine Demüthigung und Kränkung zum Lohne zu erfahren, die dem Vaterlande keinen Nutzen bringt, muß für den gebildeten ehrliebenden Juden doppelt schmerzlich sein. Daß zweite, die konfessionelle Bezeichnung betreffend, liebt der Jude gewiß seine jüdische Religion so sehr, wie jeder andere Konfessionelle die seinige liebt, welches der Jude schon durch das Verharren in derselben trotz der bürgerlichen Beschränkungen, die er um ihretwillen trägt, faktisch beweiset. Es kann daher für den Juden in der Erinnerung seiner Konfession an sich nichts Kränkendes enthalten sein. Und doch muß man gestehen, daß überall da, wo solche Erinnerung und die Hervorhebung des konfessionellen Charakters überhaupt nicht uothwend'g ist, dieselbe allerdings nicht frei von Verletzendem ist. Es würde dieses vielleicht bei vollkommener Gleichstellung der Juden nicht der Fall sein. Da man aber, wenn der Jude bürgerlich freigestellt wäre, seinem Namen und Charakter die konfessionelle Eigenschaft nicht voranstellen würde, so wenig als man dem christlichen Bürger seinen konfessionellen Charakter, wo es nicht die Natur der Sache erfordert, voransctzt, so hat dieses bei den Juden keinen andern Zweck, als ihn an seine bürgerliche Zurücksetzung zu erinnern, und diese Tendenz ist es, welche für den Juden den verletzenden Stachel mit sich führt. Wenn man im socialen Leben dem Juden bei der Nennung seines Namens die Bezeichnung „Jude" voransetzen würde, so würde man ihn dadurch, weil dies überflüssig ist, offenbar beleidigen, während er selbst, wenn er nicht thöricht genug ist, sich seines Glaubens zu schämen, seine Konfession niemals verheimlichen wird. Der Jude kann sich aber darüber nicht beschweren, da dieses sein ossieieller Name ist, mit dem er in allen öffentlichen Angele-' genheiten benannt wird. Es liegt meinem geistlichen Standpunkt fern, für die materiellen Interessen der meklenburgischen Israeliten unterthänige Bitlvorstellungen zur hohen Landes-Regierung gelangen zu lassen, da sie schon so viele Männer in ihrer Mitte haben, die sie hierin bei Hochderselben zu vertreten sich bemühen. Aber ich glaube über meinen Standpunkt nicht hinauszugehen, wenn ich mir ehrerbietigst gehorsamst erlaube, solche Punkte zu berühren, welche die materiellen Verhältnisse auf sich beruhen lassend, nur ideeller reingcistiger Natur sind und deshalb auf das Ehrgefühl und die in demselben bedingte ehrenhafte moralische Gesinnung — die ausschließliche Quelle ehrenhafter moralischer Handlungen — von entschiedener Einwirkung sind. Hat der Jude kein Ehrgefühl, so wird er wahrhaft ehrenhafter Handlungsweisen nicht fähig fein o hat er aber eines, so sollte es nicht durch häufige Verletzungen abgestumpft und unempfindlich gemacht, sondern geschärft und gehoben werden.