Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 10 (5.3.1845)
- Date
- 1845-03-05
- Page
- Spalte 151-152 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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152 151 Kritiken. Die Franks. GEchtensammlung über die Beschneidung. zwar mit entscheidender Gewißheit nicht angeben, unserer^ Vermurhung nach sollte man es dem erstern zuschreiben dürfen. (Beschluß folgt.) Die religiöse Geltung der Beschueiduug. Kritik der in Frankfurt am Main in vorigem Jahre erschienenen Gutachtmsammlung der Rabbinen. Vom Standpunkte des Rechts beurtheilt. Von S. SiisMnd, Rabbiner in Weilsburg. (Fortsetzung.) Denn gerade das Bewußtsein, welches doch von der entgegestehenden Seite als letzte entscheidende Instanz angenommen wird, welches das Sich — als — Jude — wissen und Beschnitten — sein, als identisch, als nicht zu trennende Momente betrachtete und noch betrachtet, so daß ^ny stets gleich bedeutend war selbst mit dem beschnittenen Nichtisraeliten und Gejüdischt (d. h. Jude) —sein heute noch so viel bedeutet als Beschnitten — sein, hätte den Herren des sog. Reform-Vereins — denn von den Unterzeichnern kann natürlich keine Rede sein — mehr als hinreichend sein sollen, die Wichtigkeit, ja die Unantastbarkeit des Beschneidungsritus zu proklamiren. Ja sie mußten noch weiter gehen als Moses und die Rabbinen. Denn dem jüdischen Bewußtsein ist die Beschneidung selbst des Ln dem Iudenthume Gebornen, allerdings Initiationsritus, Aufnahmeakt in das Judentum. Dieses Bewußtsein hat sich einen Ausdruck verschafft in der bei der Beschneidung üblichen Segenformel und hat sich in dem Gebrauche geltend gemacht, auch die unbeschnitten verstorbenen Knaben zu beschneiden. Dieses Bewußtsein hat seinen Liefern Grund in dem Gedanken, daß die Religion Abraham's die Spitze des Judentums ist, nach welchem dasselbe mit allen seinen Vorschriften hinstrebt und rechtfertigt damit den hagadischen Ausspruch des Talmuds (Ioma 28 b), daß Abraham die sämmtlichen, selbst rabbinischen Gebote beobachtet habe. Nicht obgleich, sondern weil die Beschneidung von Abraham datirt, hat sie für das Judentum so hohe Wichtigkeit: sie stellt sich dar als äußeres Bundeszeichen des ALrahamitischen Glaubens und weist dadurch allen und jeden Charakter als Nationalzeichen entschieden zurück. Hätten sich daher die Herren des sog. Reform - Vereins ihren Standpunkt und ihr Vorhaben klar gemacht, so mußten sie notwendig gerade auf die Beibehaltung dieses Bundeszeichens dringen und es als die conditio sine qua non ihres Judenthums hLnstellen. Das wirkliche Judentum, das in seinen äußerlichen Uebuugen dem Bewußtsein seiner Bekenner allerdings nicht zu leugnenden Einfluß gestattete und noch immer gestattet, ist jedoch weit entfernt, dieses Bewußtsein zu vergöttern und als höchste Instanz anzuerkennen. Das wirkliche Iudenthum sieht, menschlich gesprochen — und wie könnten wir anders? — in der Beschneidung den ältesten Ausdruck für den Bund des einigen Gottes mit den Menschen, der in nichts anderm besteht, als daß wir Gott und dadurch Gott uns angehört. Das wirkliche Iudenthum erkennt in dem, wenn auch noch so heiligen, so doch immer nur äußerlichen *), mit keinerlei Art von Bekenntniß verbundenen und auch dadurch von der christlichen Taufe sich unterscheidenden Akte der Beschneidung nicht die Conditio sine qua iion der Angehörigkeit der jüd. Religionsgenossenschaft für den von einer jüdischen Mutter gebornen Knaben. Er ist Jude durch seine Geburt und deswegen allerdings verbunden auch die ihm, als solchem, obliegenden Pflichten zu erfüllen. Er macht sich, gerade weil er Jude ist, strafbar durch eine absichtliche Ueber- Lretung oder Unterlassung z aber wie er durch die Beschneidung nicht in das Iudenthum ein tritt, so tritt er durch die Unterlassung derselben auch nicht aus dem Kreise des Iuden- Lhums heraus. Nur der aus dem Nichtjudenthume zum Iudenthume Uebertretende hat auch durch ein äußeres Zeichen kund zu thun, daß er dem Iudenthume, dem er durch seinen ausgesprochenen Willen bereits dem Geiste nach angehört, auch als äußerm Vereine, der sich ohne äußere, religiös-isolirende Zeichen nicht denken läßt, angehört. Im Talmud (Iebamot 46) befindet sich zwar eine, gewiß nicht außerhalb dem Iudenthume stehende Ansicht, daß auch der Unbeschnittene durch das bloße Untcrtauchen in Wasser (n^DD) dm Charakter des Proselyten habe, b. h. Jude sei"), aber es hat mit Recht diejenige Ansicht Geltung im Iudenthume erworben, die von dem Proselyten, die Beschneidung, als das immer bleibende äußere Bundeszeichen, als InitiaLionsritus verlangt. Aus demselben Grunde ward von den Israeliten, die sich in Egypten"*) nicht beschnitten'"""), unbedingt *) Ob riDB/b sein muß, ist sogar die Frage (Aboda Sara 27 a). "> Auch Jos. Antiq. B. 20. E» 20. §. 4-6 wird erzählt, daß Ananias die Beschneidung der Proselyten nicht für unbedingt nöthwendig hielt. "*) S. die bereits angeführten von den Herrn Gutachtenabgebern übersehenen Belegstellen. **") Vielleicht nicht beschneiden durften, weil dieser Akt ein Prärogativ der egyptischen Priester- oder Kriegerkaste und cs daher den Israeliten, als Sklaven, sich zu beschneiden untersagt war. — Das schwierige nnisD HEnn (2osua 5, 9) bekäme dadurch die angemessene Bedeutung: die in Mizrajim erlittene Schmach (sich als Sklaven nicht beschneiden zu dürfen). — Auch der Midrasch, daß der Stamm Lewi auch in Egypten die Beschneidung geübt habe, könnte mit dem andern Midrasch zusammenhängen, der uns berichtet,