Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1845)
- Date
- 1845-03-05
- Page
- Seite 75 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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75 nicht bereu ^erfoiufi'eirteö Ich abspiegelt. Atlerd:r:g§ ist es komisch, daß die bewährtesten jüdischen Gelehrten dem und jenem Predigerchen weichen sollen. Soll aber ein . so wichtiges Institut dem Gekreische weibisch-fmchtfeimer Rabbiner: geopfert werden? Nimmermehr! Die Synagogen-Versamnllnng soll und wird, so dieMitglieber der ersten sich nicht haben einschüchtern lassen, auch künftiges Jahr stattfinden; die Anwesenheit gelehrter Laien muß sie zieren; Entschiedenheit, Offenheit und Freimuts) müssen tu ihr vorherrschen; die Heuchelei, der Pietismus, die weibische Furcht, die kindische Besorgnis' wegen des Bestehens des Jndeuthums müssen aus ihr verbannt werden. Doch ich will mir heute nicht vorgreifen, sondern bloS hervorheben, daß das Institut bestehen soll und bestehen muß. Im einzelnen folgende!: Artikel!: sollen die materiellen und wissel:schastliche!: Interessen dieses Instituts besprochen werden. Wiirtembcrg, 10. Febr. Gern wurde ich n:it meinen Monatsberichten fortfahrei:; cS fehlt aber an Stoff. Die Ständekammer hat ihre Verhandlungen begonnen: cS ist sehr zweifelhaft, ob sie Zeit für die Judenfrage gewinnt. Eisenbahnen intb Fendalwefen —' Fortschritt und Knechtschaft — nehmen sie in Anspruch, U!:d aus Zeitersparnis werden die Juden ad acta gelegt. — Gewisse Namen scheinen mit Judenhaß in Wahlverwandtschaft zu stehen: „Hartmauu" ein würtembergischer Untersuchungsrichter, hat einen Jnkntpaten folgendermaßen angelassen„N. N. benahm sich mit einer bübischen Frechheit :n:d einer Ur:verschän:theit, wie sie nur einem Juden möglich ist." llufcr unparteiisches Volksblatt ,,Beobachter^ hat dies aller Vernunft bare, feindselige Benehmen, unter der Aufschrift: Judenhaß in der Gerichtsstube, derb gegeißelt. — Ir: derselben Nummer dieses Blattes, wird auch Nachstehendes mitgetheilt: Milderung früherer Gesetze oder Verordnungen. In unserer Zeit, die in socialer wie in legislativer Beziehung noch an so manchen Gebrechen leidet, verdient jede Milderung früher bestandener Jnkonvenienzen Berücksichtigung und Anerkennung. Nach der K. Verordnung vom 25. Ok'tbr. 1832 soll zur Beeidigung eines Israeliten entweder ein Rabbiner oder zwei Zeuge:: i§- raet. Glaubens beigezogen werden. Daö K. OberamtSgcricht B... hat kürzlich einen in der Rechtssache zweier Stuttgarter Kaufleuie aufgerufeinn: israelitischen Zeuger: beeidigt, ohne wie mar: hört einen Rabbiner oder einen israelitischer: Zengen beigezogen zu haben. (Beobacht.) — Freiligrath's Gedicht an Berthold Auerbach, der: Verfasser der Dorfgeschichten, ist ein schönes Zcuguiß für Juden. Der zahnlose Wolfgang Menzel mit seiner Sippschaft möge sich eil: Beispiel daran nehmen. Von der Elbe, im Febr. Es kann Sie, hochgeehrtester Herr .Redakteur, nur sehr freuen, daß das -Literaturblatt des Orients dermaßen in das Blut und den Saft >'r wissenschaftlich , gebildeten Rabbiner gegcdrnngen ist, daß dasselbe zu ihrem innersten geistigen Eigen th um geworden ist. Daß dies aber buchstäblich der Fall ist, davor: hat ein Großh. badenscher Bezirksrabbiner, Herr E. Willstädter neulichst einen nuzweidentiger: eklatanten Berveiö geliefert. Das rabbmische Gutachter!, die Zulässigkeit der Sektion Israel. Leichen vom religionsgesetzlichen Standpunkt betreffend, welches er in Nr. 40 der A. Z. d. I. abdrucken ließ, enthält im zweiten Theile, der die Zulässigkeit vorn rabbirnscherr Standpunkte ans beweiseir soll, eine weitläufige Argumentation über die Heiligkeit itnb Unverletzlichkeit der Leichen, die theils wörtlich, theils den: Sinne r:aeh, aus den: LB. des Orierits von vorigen: Jahre Nr. 3 und 4, aus den: Holdheiurscheri Gutachter: über die Heiligkeit der jüd. Begräbnißplätze abg e sch r i e b c n ist. Aber um GotteSwiller: bestellen Sie, Herr Redakteur, einen bessern und vorsichtigen: Korrektor bei Ihrem Literalurblatt! Durch einen zwar an sich nnbedenterwen, vor: jederr: kundig e n Scjer leicht zn verbessernder: Druckfehler kann, wie die Erfahrung lehrt, ein solcher Bezirksrabbiner, der fremdes' geistiges Eigenthnm sich e i n v e r l e i b t, aber nicht g e i st i g a s similirt, leicht in Verlegenheit komme:: und was das' Schrecklichste der Schrecken ist, sich leicht — blcnniren. In den beider: erwähnten Gutachter: kommt unter Andmn die w ö r t l i eh g l e: ch laut e n d e Stelle vor: „Die in Sanhedrin 47 und 48 diSkntirte Frage: ob uJDin) die bloße 33 c ft t mm u n g ohne Gebrauch schon hinlänglich sei, die Sache für jeden anderweiten Gebrauch als verboten zu betrachten, noch mehr aber der Vergleich des Todten Tefillin, (so lautet nämlich die Wiltstädter'sche Abschrift), also eines wirklich Heiligen, muß uns in unserer Vermuthung nur bestärken^. Nun soll ein Mensch den Sinn errathen, was das bedeute: der Vergleich eines Todten Tefillin? Jedermann weiß, daß zu einem Vergleich zwei Gegenstände gehören; des Todten Tefillin ist aber nur Ein Gegerrstaud und giebt daher feinen verständlichen Sinn. In: Original, närnlich irr: LB. des Orients, heißt es aber: ,,noch mehr der Vergleich des Todten mit Tefillin". Aber in den: Nachsatz findet sich ein kleiner Druckfeh ler. Er lautet: ,,-also eines wirklich Heiliger:, und sollte heißen: also einem wirklich Heiligen. Diese Sprachnnrichtigkeit wollte Hr. Willstädter dadurch verbessern, daß er das Wörtchen ,,mit" ausließ, wodurch der ganze Satz zwar sprachlich richtig, aber sinnentstellend wurde, und dies muß uns in unserer Vermuthung bestärken, daß der Bezirksrabbiner den Sinn dessen, was er wörtlich.abschrieb, nicht verstanden habe. Welcher Grad von Unverschämtheit dazu gehör!, wisser:schaftliche Resultate, desscr: Zusammenstellung ein fleißiges Forscher: erfordert, so nur nichts dir nichts, als fein Eigenthnm hiuznstellen, mag jeder bitligdenkende 10"