Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 8 (19.2.1845)
- Date
- 1845-02-19
- Page
- Spalte 117-118 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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117 Kritiken. Die Protokolle der Die zweite von der Versammlung zu Ende gebrachte Verhandlung bezog sich auf den Antrag H o l d h e i m 's, es möge die Versammlung der in Meklenburg eingeführten Synagogenordnung ihre Zustimmung/ geben. Es schließt sich daran eine im Ganzen nicht bedeutende Diskussion. Holdheim wünscht diese Zustimmung zur Beruhigung Einiger in seinen Gemeinden. Die Synagogenordnung wird verlesen, und die Majorität der Versammlung erklärt: Wer an einem Gottesdienst nach derselben Theil nehme, habe seiner religiösen Pflicht genügt." Zu bemerken ist nur, daß Goldmann nicht mitstimmt, weil über solche Fragen nur nach der strengsten Prü fung,sollte entschieden 'werden, und daß die Frage nach Principien, auf welche Heß und Formstecher dringen, keine Berücksichligung findet. Das Resultat ist ohne große Bedeutung, da die Fragen, auf welche es dabei hauptsächlich ankommt, nachher in erschöpfenderer, umfassenderer Weise wieder zur Sprache kommen. Folgen wir den Berathungen weiter in der Ordnung wie sie vorgenommen, so tritt uns entgegen ein Antrag des Rabbiners Dr. Mayer in Hechingen (durch P h i l i pp so n vorgetragen) betreffend „die Bestrebungen zur Emanzipation der jüdischen Kirche". Der Aufsatz selbst, Ln der A. Z. des Judenthums enthalten, liegt dem Res. im Augenblick nicht vor: es knüpft sich eben daran eine fruchtbare Debatte über die Stellung des jüdischen Geistlichen gegenüber dem Staat und in der Schule. In dem richtigen Gefühl, daß der Gegenstand nicht zu den Rufgaben der Rabbinerversammlungen gehöre, lehnt dieselbe es fast einstimmig ab, auf den Antrag des Dr. Mayer weiter einzugehen. Die siebente Sitzung (p. 33 — 42) wird fast ganz ausgefüllt durch einen Vortrag B odenh eim er's und daran sich knüpfende Debatte in Beziehung auf den Eid, wie er von Juden hier und va noch mit alterthümlichm unwürdigen Formen abzuleisten sei, woran sich die Bitte knüpft, die Versammlung möge die feierliche Erklärung erlassen, daß der Eid eines Israeliten bei Anrufung des göttlichen Namens volle gesetzlich bindende Kraft habe. Die Debatte, die sich in Folge dieses Antrages erhebt, ist einer der Glanzpunkte der Verhandlungen. Es ist hier nicht ein leeres Hin- und Hersprechen, sondern der Gegenstand wird in seiner Liefe erfaßt, und Jeder bringt von seinem Standpunkt aus etwas zur Erläuterung der wesentlichen Theile hinzu. Das Grundthema, Trennung des Rechts von der Religion, wird von Hold heim wiederholt urgirt, und er dringt darauf, sich auf die Höhe des Begriffs zu er-, heben, um von da aus den richtigen Gesichtspunkt zu gewinnen. Er ist bereit und erkennt es als nothwendig, dem Staat durch eine bündige Erklärung die nöthigen Garantieen zu geben, um daun den Eid auf seinen wahren einfachen Begriff zurückzubringen, der aus der Bibel entnommen werden müsse. Dieser Grundgedanke stellt sich während der Verhandlung als der leitende der ganzen Versammlung heraus, und die Verschiedenheit der Ansichten beschränkt sich nur auf einen unterersten RabLinerversammlung. 118 geordneten Punkt, ob es nothwendig sei, bei der Eeremonie der Eidesleistung die Erhöhung eines heiligen Gegenstandes (NekitaL Ebeftz) als integrirenden Theil derselben zu erklären oder nicht. Diese Frage bleibt ohne Entscheidung, womit man sich gern zufrieden geben kann; denn ist nur das Entwürdigende des Eides more judaico beseitigt, so mag hierin an verschiedenen Orten verschiedenes Herkommen sich bilden, da dann die Frage über Zweckmäßigkeit sich in die Reihe der vielen anderen stellen wird, wo Bibel und Talmud verschiedene Formen geben. Einstimmig aber wird beschlossen, dahin zu wirken, daß das Kol-Nidre-Gebet, das zu so vielen Misversta'ndnissen und Verdächtigungen Anlaß gegeben, bereits für den nächsten (jetzt bereits vergangenen) Versöhnungslag beseitigt werde. Die ganze Versammlung ist lobenswerth und lehrreich. Einen störenden Umstand, welcher seitdem zu einer unerfreulichen Erörterung in öffentlichen Blättern geführt hat, erwähnen wir nur, um unsre Hoffnung auszusprechen, daß auf keiner der nächstfolgenden Rabbinerversammlungen durch persönliche Animosität wieder einttrüber Schatten geworfen werde. In der folgenden Sitzung ist ein Antrag des Dr. Bergs o n, betreffend Einführung von Beschneidungslisten und Führung derselben durch die Rabbinen, vorgetragen vom Rabb. Dr. Philippson an der Tagesordnung. Die Majorität genehmigt denselben. Wir erfahren nicht deutlich, worauf der Antrag eigentlich abzielt, und sehen ebenso wenig, wohin der Beschluß der Versammlung führen werde, da offenbar die Gemeindevorsteher und an manchen Orten der Staat hierüber zu entscheiden haben wird"). Von allgemeinerem Interesse ist nun die Erläuterung, die sich, an die Klage Schott's knüpft, daß die Versammlung immer nur negiren und abschaffen wolle (— es handelt sich um die Meziza —), während sie suchen sollte, etwas Positives zu schaffen. Mit Fug bemerkt Salomo n dagegen, daß ein solcher Unterschied gar nicht zu statuiren sei, daß in jeder Negation zugleich eine Position liege, und — fügt Holdheim hinzu — der Zweck auf den die Rabbinerversammlung Alles beziehe: Aufrechthaltung des Judenthums, sei etwas sehr Positives: Heß bemerkt noch, der Vorwurf der Destruktion trifft gerade die starren Nabbiniten. „Diejenigen sind die Negativen und Destruktiven, die das Bewußtsein der Gesammtheit nicht begreifen wollen!" Von den übrigen Anträgen, welche gemacht sind, wird noch einer als die Leidenschaften der Gegenwart zu tief aufregend, andere als minder erheblich oder in solche von weiterer Fassung ausgehend beseitigt, und wie haben nur noch über diejenigen zu berichten, bei denen die Versammlung eine augenblickliche Entscheidung abtehnte und Kommissionen zur *) Werden die Listen in der Weise, wie sie Dr. Bergson selbst (A. Z. d. I. Nr. 43) vorschreibt, mit Sorgfalt geführt, so möchte diese Einrichtung keineswegs unwichtig erscheinen. Anm. des Eins. 8 *