Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 8 (19.12.1845)
- Date
- 1845-12-19
- Page
- Seite 61 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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61 einet Christin, die Ehe mit Angehörigen monotheistischer Religion er: überhaupt, ist nicht verboten, wenn den Ettern von den S L a a t s g e s e tz e n gestattet i st, d i e ans solcher Ehe erzielten Kinder auch in der israelitischen Religion zu erziehen — von der Majorität angenommen; aber welche Majorität? Von 23 Mitgliedern, welche bei der Berathung anwesend waren (Bodenheimer und Goldmann waren schon abgereist, Geiger noch nicht erschienen) hatten nur elf dafür gestimmt, - es schien Stimmengleichheit zu sein, und vom Präsidenten , welcher sonst nicht mitstimmt, diesmal die Entscheidung abzuhängen. Da wurden die Votanten nochmals. abgezählt, und siehe! es erklärten 4 Mitglieder, die früher zu den Verwerfenden gezählt wurden (Pr. S^ 74), daß sie gar nich L stimmten, und jene elf hatten den Sieg errungen? Es ist klar, daß ein solcher Majoritäts-Beschluß das Aufsehen nicht verdient, welches er erregt hat, und wären mehrere, nur einem mäßigen Fortschritte huldigende Rabbiner, von unverständigen Eiferern nicht a b g e h a l t e n worden, zur Versammlung zu kommen, so würde bezüglich dieses wichtigsten Berathungs-Gegenstandes ein ganz anderes Resultat erzielt worden sein, ein Resultat, das dem neuen Institute der RV. eine festere Unterlage für eine heilsame Wirksamkeit gewährt hätte, als das, welches jetzt herausgekommen ist. Es hätten alsdann wirkliche Bedürfnisse des Judenthums mehr befriedigt werden können, welche die volle Aufmerksamkeit all Derer in Anspruch nehmen, welcher: es wahrer Ernst ist, der: Juden ein Judenthum, und dem Jndenthume Juden zu erhalten. Ich beabsichtige hier noch nicht, meine eigener: Vota in Betreff der gemischten Eher: zu begründen, dies wird weiter unten geschehen; ich habe btos durch eine Thatsache zeigen wollen, wie unklug es war, die Theilnahme orthodox-reformistischer Rabbiner zu hintertreiben. Diese Motivirung folgt alsdann unter der Ueberschrift: ,,Die Beschlüsse der Rabbiner - Versammlung^, Abs. ln „Der Kommissionsberich t über den Antrag des Hrn. Dr. Phitippson, die Beschlüsse des französL sch er: Sanhedrin s betreffend." Doch muß ich hier ausmeine Broschüre selbst verweisen, und nur nur noch folgende Bemerkung erlauben. Das neue Jrrstitrrt der Rabbiner-Vers, ist zu wichtig, als daß es wegen Misgriffer:, die bei seinem erster: Errtstehen vorgekommer: sein mögen, für immer verworfen werden dürste. Wern: nur: der Beschluß über die gemischter: Ehen hauptsächlich dazu beigetrager:, die erste Versammlung in ein schiefes Licht zu stellen, fo muß es auch wieder zur Veesöhrmrig mit derselben oder doch mit dem Institute im Allgemeinen beitragen, zu wissen, daß in: Ganzen nur elf Stimmen für jenen Beschluß waren. Mögen daher bei zukünftiger: Versammlungen immerhin solche Rabbiner ferr: bleiben, welche jeglichem Fortschritte abhold sind, dagegen aber recht viele sich dabei einfinden, die einen: freisinnigen, für jede wahre Verbesserung empfänglichen Konservatismus Huldigen, und die R.-V. werden dann gewiß ihrer hohen Bestimmung entsprechen, das . Zudenthrun zu erhalten und fortzubilden, und ihm die Liebe seiner Bekenner wieder neu'zu beleben. Die Stimme derjenigen aber, welche dasselbe alter und jeglicher Eigenthümlichkeit zu entkleide:: streben, und es dadurch seiner Selbstauflösung entgegen führen könnten, wird alsdann in geringer Minderheit spurlos verhallen. L. Schott, Rabbiner. S ch w e r z. St. Gallen, 1- Febr. (Ein Beitrag aus der Schweiz zur neueren Geschichte des Iudenthums.) Wir haben hier in neuester Zeit ein so.frappantes Kunststuck von Kabinetsjustiz, konfessionellem Haffe und krämerhaftem Neide erlebt, daß wir nicht umhin können, dasselbe Ihrem Publikum vorzulegen, zur Belehrung, gerechter Verdammung und vielleicht Verhütung ähnlicher barbarischer Handlungen. Sie kennen doch die Schweiz und werden gehört und gelesen haben, mit welch' ungeheurem Aufwand von Freiheit und Gleichheit man dort lebt, so daß man meinen möchte, eine amtliche Ungerechtkgke.it wäre absolut unmöglich. Suchen Sie weiter und Sie werden sehen, was man in der Schweiz ungestraft durchsetzen kann. — In den meisten Kantonen werden die Juden gerne gelitten und wenn man noch da und dort über sie murrt, so ist's entweder aus Brodneid oder wegen irgend eines Gaunerstückleins von irgend einem Israeliten aus dem in dieser Beziehung verschrienen Aargau oder Elsaß. Man ist so ziemlich allgemein zu der Ueberzeugung gekommen, daß es unter den Juden ehrliche, grundbrave Seelen gibt, wie unter Menschen anderen Bekenntnisses, daß sie keine Christenknaben morden und dies wohl nie gethan haben , daß endlich ihre E mancipatio:: sie mit der übrigen Welt vollends amalgamiren würde. — Um so unbegreiflicher erschien uns folgendes, nämlich vom Graubündtner Großrathe, erlassene Gesetz, welches unter Anderem sagt: „den Juden ist der Aufenthalt im Kanton, um in diesem irgend welchen Handel zu rreiben, untersagt, demnach auch keinem Juden ein Handelspatent ertheilt werden soll." Das ist ein Gesetz, das einmal die Kritik einer gesunden Vernunft nicht einzuhalten im Stande ist. Fragen wir, warum dieses Ausschließungssystem gegen die Juden? Ist's weil sie daselbst die Leute bis jetzt nichts als belogen, betrogen und bestohlen haben? Ist es dann aber Recht, die Schuld Einzelner die ganze Iudenheit entgelten zu lassen, und es gäbe kein anderes Mittel sich sicher zu stellen? Könnte man nicht von jedem Israeliten, der handeln wollte, die sichersten und si'cherndsten Zeugnisse, Fürmunde, Rekommandationen, Garantien n> verlangen, ihre Waaren untersuchen , für unbescholtenen Lebens- und Handels