Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 7 (12.2.1845)
- Date
- 1845-02-12
- Page
- Spalte 109-110 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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109 Kritiken. Die Protokolle der ersten RabLinerversammlung< werde, sich darüder deutlicher zu erklären. Der erste Satz stellt die Kritik über die historische Autorität. Das ist der Angelpunkt aller heutigen Kämpfe, und Verschiedenheiten. Wir erlauben .uns dabei die Frage: Wo ist die giltige - allgemein erkennbare Form, in welcher sich das heutige religiöse Bewußtsein darstellt? Soll es dasjenige sein, worüber vielleicht Alle, die es redlich meinen und sich so aussprechen, einig sind, so würde das allerdings gegen das unserer Urgroßvater einen Unrerschied wahrnehmen lassen, es entspräche aber schwerlich der Ansicht, die Herr Dr. Hold heim vertreten will. Er will vielmehr scharfe Logik, er will Wahrheit und helles Licht bis in alle entlegensten Theile des religiösen Gebäudes z da möchte denn das heutige religiöse Bewußtsein, wie er es meint, keineswegs das der Masse sein, sondern er muß auf eine philosophische Anschauung zurückgehen und in ihr einen festen Punkt suchen, von dem aus er seine Wanderung beginnt'und durchführt. Das ist dann aber nicht das allgemeine religiöse Bewußtsein, denn dies ist vielmehr eine irrationale Große, für welche es nirgend einen Ausdruck giebt. Von jener Seite aber giebt es keine Brücke mehr zu der Thatsache der geschichtlichen Entwickelung. Diese hat auch das religiöse Bewußtsein zu erfassen gesucht, aber eine äußere Form eingesetzt, in welcher sich dasselbe verkörpern soll. Heber diese Form, die Synode, können wir als Individuen, sofern wir einen religiösen Gedanken äußerlich konstituiren wollen, nicht hinaus, mag auch das Resultat nicht jedesmal mit unserer individuellen Ansicht übereinstimmen; wir müssen uns fügen und die fernere Entwickelung der Zeit überlassen, wenn der Einzelne aber sie unterwerfen kann, so existirt sie überhaupt nicht. Es gehört dies in das Gebiet dessen, was juristisch wohl.Fiktion genannt wird, wo nämlich eine menschliche Unvollkommenheit, die einmal nicht zu tilgen ist, in ihren Folgen möglichst unschädlich gemacht werden soll. So auch im.politischen und im geselligen Leben unterwerfen wir uns den. Aussprüchen der Majorität, ohne doch jedesmal unsere Zustimmung zn dem Beschlossenen damit andeuten zu wollen. Wer würde bei politischen oder rein juristischen Einrichtungen die Anerkennung erst von seinem jedesmaligen politischen odee juristischen „Bewußtsein" abhängig machen können? Das wäre die Auflösung, das ist die Mrachtung alles Gemeinsamen. Wo eine Form für den Fortschritt gegeben ist, da müssen wir" uns ihrer bedienen: oder ist sie veraltet, sie in der vorher bestimmten Weise verändern. Dieser Weg ist etwas langsamer, als der der Subjektivität, aber er führt zu einem Nesultate, er führt zur Ueb c'rci n stimm ung. Der Zusatz der Kommission zu der Antwort des Sanhedrin stellt ein Princip auf, oder besser drängt ein Prinzip ein, das die ganze Verfassung des heurigen Iudenthums negirt. Er ist von der V e r s a m m (u n g verworfen worden. — Daß übrigens hundert erleuchtete Männer (denn so müssen wir für die damalige Zeit die nennen, die den Widerspruch des Gewordenen mit dem geschriebenen Buchstaben so deutlich erkannten) nicht mit der Gesittung und Bildung der Zeit in 110 Kampf treten werden, treten können, versteht'sich von selbst, und ist in der Antwort, der Notabeln sowohl wie das Sanhedrin enthalten. Jene sagen: „Das Verlangen, sich nach den Gebräuchen des Theiles von Europa, unter denen sie zerstreut waren, zu richten, hatte sie veranlaßt, die Vielweiberei aufzugeben rc." (Aktenst. 1,150): Diese: das Sanhedrin erkennt und erklärt — daß, von den ersten Zeiten unserer Zerstreuung an, die in dem Occident verbreiteten Juden, v o n der N o t h w e n d i g k e i t dur chdrungen, ibre Gebräuche mit den bürgerlichen Gesetzen der Länder, in denen sie sich niedergelassen h a t t e xi, i n Ueb ere in stimmun g z u b r i n g e n, auf die Vielweiberei Verzicht gethan haben, als auf eine den Sitten der Völker nicht angemessene Gewohnheit; daß es auch um diesen Grundsatz anzu erkennen , war, daß die im Jahre 4790 unserer Zeitrechnung in Worms zusammenberufene und von dem Rabbi Gerson präsidirte Synode das Anathema gegen jeden Israeliten ihres Landes ausgesprochen hatte, der mehr als eine Frau heirathen würde". (Aktcnst. II. p. 54.) Wir müßten hier noch weiter polemisirerr, wenn es nicht zu deutlich sich ergäbe, daß Hold he im so nicht gesprochen haben kann, wie die Protokolle es' darstellen. Es wäre dies der Ort gewesen, die Principien der Versammlung festzustellen, allein,, „vom Präses ermahnt, sich doch strikte an die Tagesordnung zu halten". Es geht neben dieser Diskussion noch eine andere her, die sich über die Ehrlichkeit der Männer des großen Sanhedrin ausläßt, die aber so vage geführt wird, daß auch nicht ein einziges Datum zur Begründung irgend eines Zweifels daraus hervorgeht. Wir wagen dabei die Vermuthung auszusprechen, daß nur die verkürzte Wiedergebung der Antworten , wie sie in dem Philippsvn'schen Antrag vorkommt, diese Anschuldigung hervorgerufen hat, bei wirklicher Einsicht der damaligen Verhandlungen, scheint es, ist ein solcher Gedanke unmöglich. Auch ist er unseres Wissens, außer in den judenscindlichen Schriften' Hartrna n n's, nie früher geäußert worden. Die zweite an das Sanhedrin gethane Frage ist: Ist nach jüdischen Gesetzen die Ehescheidung statthaft? Ist die Scheidung gültig, ohne nach vorgängiger richterlicher Erkenntniß und nach Vorschriften, welche denen des französischen Gesetzbuches zuwiderlaufen.?' (So wörtlich Aktenst. i, p. 151) So wie die Frage nur aus Frankreich berechnet ist, so auch die Antwort. Demnach konnte die Kommission diese nicht zur unbedingten Bestätigung vorlegen, sondern formulirt ihre Antwort so : „Sie (die Ehescheidung) ist statthaft-,- jedoch nur mit Bewilligung der Landesgesetze. Die Versammlung nimmt folgende, nur im Ausdruck verschiedene Fassung an: Ja: (die Ehescheidung ist erlaubt,) jedoch sind dabei die Ehegesetze des Staates, wo die Juden denselben unterworfen sind, zu beobachten.. Von