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Der Orient · 1845-02-12 · Heft 7 (12.2.1845) · p. Seite 52

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 7 (12.2.1845)
Date
1845-02-12
Page
Seite 52 (sequence 7)
Language
German
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52 meinden, in deren Mitte vielleicht sich Aehnliches wiederholt^ erlaube ich mir folgendes Inserat hier einzmücken: „Ist es eine sehr erfreuliche Erscheinung unserer Zeit, -aß sich das Interesse für vaterländische Angelegenheiten von Jahr zu Jahr unter allen Standen steigert, so kann es gewiß auch nur als erneuerter Beweis eines gemeinsamen Fortschreitens willkommen geheißen werden, wenn die ständische Wirksamkeit und-die dazu nöthigen Vorarbeiten auch in weitern Kreisen besprochen werden, als eben in denen, welche sich dieser Beschäftigung als einer ihnen auferlegten Pflicht unterziehen. Auch in diesen Lagen weckt der nahe bevorstehende Landtag manchen unserer Mitbürger zur Lheilnahme an den Verhandlungen über Fragen, welche vom erheblichsten Interesse für unser Vaterland sind, deren Erörterung aber bei Vielen, ohne solchen äußern Anstoß, unangeregt bliebe z namentlich sind es die Petitionen, welche unsere Communalbehörden dem Landtage vorzulegen beabsichtigen, welche eine allgemeinere und ausgedehntere Aufmerksamkeit auf sich lenken. Der Wunsch, die Presse und die Juden endlich von ihrem schweren Drucke befreit zu sehen, soll — wie man uns berichtet — unter andern Petitionen dem Landtage von den Vertretern unserer Stadtkommune vorgelegt werden, und es ist für Königsberger wohl nicht ohne Interesse, dabei zu erfahren, daß unser Magistrat über alle diese Petitionen mit der Stadtverordnetenversammlung schnell eines Sinnes geworden ist, mit Ausnahme der einen, welche die Judenemancipation beantragte. — Es ward der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt, daß der Magistrat sich gegen Einreichung einer solchen Bittschrift erklärt habe, und ihr nun überlassen, .sich weiter über deren Verwerfung oder Annahme zu bestimmen. Da die erste und alleinige Frage, welche sich bei der Debatte der Stadtverodnetenversammlung über diese Angelegenheit herausstellte: „welche Bewegründe den Magistrat veranlaßt hätten, diese einzige und vielleicht gerade am meisten motivirte Petition zu verwerfen", völlig unbeantwortet blieb, da es dem Magistrate nicht angemessen erschienen war, seiner Meinung durch Gründe einigen Nachdruck zu verleihen, so beschlossen die Stadtverordneten in ihrer vorletzten Sitzung einstimmig, diese Petition beizubehalten. Demzufolge gingen sie den Magistrat mit der Bitte an, sich zu diesem Anträge mit ihnen zu vereinigen, und erwarteten mit um so größerer Zuversicht die unverzögerte Erfüllung dieses Wunsches, als der Magistrat keine Gründe für Verwerfung der Petition angeführt hatte, während sie — die Stadtverordneten — sich allen den wichtigen Motiven angeschloffen, welche eine aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung gemischte Komission berathen und in die Bittschrift an den Landtag ausgenommen hatte. Hierdurch hatten die freisinnigen Vertreter unserer Bürgerschaft ihre Willensmeinung kund gegeben. — Obschon es wenigstens sehr ungebräuchlich, wenn wir nicht sagen wollen, ungesetzlich ist, dieselbe Angelegenheit, in u nabgeänderter Form der nämlichen Versammlung zu einer zweiten Berathung vorzulegen, so ward hier doch eine Ausnahme beliebt. Der Magistrat verlangte, es sollte nochmals über die Annahme oder Verwerfung derselben Emancipationspetition in ihrer ersten Gestalt in der außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung debatlirt werden, welche zur Wahl eines neuen ständischen Deputaten einberufen war und in deren Mitte sich — den bestehenden Gesetzen gemäß kein israelitisches Mitglied einsinden durfte. Der Magistrat meinte, daß eben dieser Umstand die Wiederaufnahme einer schon beseitigten Angelegenheit zu rechtfertigen geeignet sek, weil in vorletzter Stadtverordnetenversammlung vielleicht ein oder das andere Mitglied derselben durch die Anwesenheit der wenigen israelitischen Mitbürger an der freien Kundgebung seiner Wllensmeinung behindert worden sei. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die Stadtverordneten fast einstimmig mit einer Art von Unwillen dem Anträge des Magistrats entgegentraten, die Erörterung der Frage als in voriger Sitzung völlig beendigt erklärten und bei ihrer einmal ausgesprochenen Ansicht verharrten. Dennoch giebt dieser Vorgang reichlichen Stoff zu Betrachtungen mancherlei Art. Wir wollen den Lesern dieser Mittheilungen nicht zu weit vorgreifen und es denen überlassen, welchen der Gegenstand genügsames Interesse darbieter, selbst über den Werth oder Unwerth der verschiedenen Beweggründe nachzudenken, welche unfern Magistrat zu diesen Schritten veranlassen konnten. — Beinahe am Auffallendsten bleibt dabei aber immer das Verhältniß des Magistrats zur Stadtverordnetenversammlung selbst, und hierüber können wir nicht umhin, eine Frage anzuregen, durch deren Beantwortung wir, mit vielen unserer Mitbürger, in den Stand gesetzt würden, klarer über diese Vorgänge zu urtheilen. Liegt nicht in der aufgestellten Voraussetzung des Magistrats: „die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung hätten, in Rücksicht auf die Anwesenheit mehrerer Israeliten, die Stimme ihres Gewissens unterdrückt und für den Emaneipationsantrag gestimmt, obschon sie es im Interesse des Vaterlandes gehalten, die Juden mit dem alten Drucke ferner belastet zu sehen" eine tiefe und schwere Beleidigung unserer Stadtverordneten? Uns scheint es so. Die Versammlung besteht aus lauter unbescholtenen und freien Männern, die eine heilige Verpflichtung eingegangen sind, nach bestem Wissen und Gewissen, für das zu stimmen, was ihrer Ueberzeugung nach heilsam und gedeihlich ist z auch glauben wir kaum, daß sich die Israeliten in der Versammlung dadurch hätten verletzt fühlen können, wenn ein oder der andere Stadtverordnete sich gegen die erwähnte Petition erklärte. — Es liegt darin für das eiuzelne jüdische Individuum wohl keine Beleidigung, wenn man die Meinung ausspricht: die Emancipation der ganzen Judenschaft sei nicht zeitgemäß oder überhaupt nicht heilsam für unfern Staat.

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