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Der Orient · 1845-02-05 · 6 (5.2.1845) · p. Spalte 93-94

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
6 (5.2.1845)
Date
1845-02-05
Page
Spalte 93-94 (sequence 7)
Language
German
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83 Kritiken. Die Franks. Gutachtensammlung über die Beschneidung. 94 Abraham's sich von der Beschneidung lossagen und den Bund brechen zu dürfen glaubten. An der von dem R.-V. ausgesprochenen gänzlichen Leugnung der Tradition seien wohl neuere Rabbiner viel Schuld, die jede Lücke in der festen Mauer der Tradition bemerklich machten, dadurch die ganze Feste erschütterten und in den Augen der Israeliten verdächtigten. Herr R. weist hierauf auf die bekannte Weise die Unvollständigkeit der Schrift nach, die ihre Ergänzung nur durch die Tradition erhalte. Doch das sei ferne, fährt Herr N. fort, daß wir jene Gelehrten oder jene, die in deutscher Sprache ihre Gebete verrichten, als getrennt von uns betrachten. Sie sind unsere Brüder, unsere Verwandte, denn sie haben nicht die klar von Mischna und Gesetzeslehrern ausgesprochenen Satzungen verlassen. Auch die Verschiedenheit der Ansichten über den einen oder andern Gegenstand trenne die nicht, welche Brüder seien in Leid und Freud, in Religion und Glauben. Selbst Handlungen vermöchten es nicht, so lange nicht förmlich erklärt werde, daß sie aus Widerspenstigkeit und trotzigem Ab falle TiDD) von den alten Gesetzeslehrern (DWipn npppinftu) sich entnommen. Herr R. kommt nun auf den eigentlichen Gegenstand der Frage: was zu thun sei. Vorerst, bemerkt ergeistreich, wolle er jedoch seine Ansicht aussprechen über das, was nicht zu thun sei. Nachdem er sein tiefes Bedauern ausgesprochen hat, daß der mit Recht allverehrte Rieß er, der in seiner Zeitschrift vor religiösen Spaltungen so eindringlich gewarnt hätte, jetzt selbst nahe daran sei, mit dem in Rede stehenden Vereine Hand irt Hand zu gehen, fügt er hinzu, daß ihn dieses jedoch nicht verhindere, das Wahre, daß.in Rießer's Erklärung enthalten sei, daß man nämlich bei der weltlichen Behörde gegen diese neuen Gesetzeszerstörer nicht Hilfe suchen folle, anzuerkennen. Der ganze Gang unserer Geschichte lehre uns laut, daß wir, so oft wir.so thörigt gewesen, nicht in uns selbst, sondern von außen Helfer oder Schiedsrichter herbeizurufen, schmählich zu .Schanden geworden wären. Darum sollten wir uns ja hüten, solche Wege einzuschlagen, die nichts nützten und nichts förderten, wohl aber das Gegentheil zu bewirken vermöchten, was Gott verhüte! Die gläubigen Israeliten konnten unbesorgt sein. Gott habe verheißen, daß Israel erhalten werde. Wie diese Verheißung auf das glänzendste bis jetzt erfüllt worden sei, wie von außen die feindlichen Völker nichts über Israel vermocht Härten, wie die aus seiner Mitte entstandenen Sekten bis auf eine sehr geringe Anzahl -verschwunden wären, Israel aber .durch die Kraft seiner reinen .unerschütterlichen Lehre immer sortbestehc; so werde auch diese Erscheinung des Reform-Vereins gefahrlos vorübergehen. Zu thun aber sei Folgendes. Es sei der weltlichen Behörde vorzutragm, daß man durchaus keine Zwangsmaaßregeln gegen die Mitglieder des R.-V's. angewendet wünsche, daß sie aber gestatten solle, öffentlich die Gemeinde warnen zu dürfen, daß kein Israelite mit einem dem R.-V. Beigetretenen ein Ehebündniß schließen solle, und daß der Zuwiderhandelnde ebenfalls als Mitglied betrachtet würde. Sollten sie jedoch ihre Namen verbergen unh in Finsterniß ihr Thun hüllen, so könnten und brauchten wir uns nicht von ihnen getrennt zu halten; denn jeder Israelit werde als ein Gläubiger betrachtet, so lange er nicht durch ein eklatantes Zeichen das Gegentheil zu erkennen gebe. Jedoch auch das sollte man bekannt machen , daß Jeder, der von d e r Z e i t a n, in welcher d e r Reso r m - Be rein sich konstituirt hätte, sich oder seinen Sohn nicht beschneiden laste, von heute an und weiter von uns nicht b e t r ach t et werde als Ein er, der b l o s d e m Gebo te der Beschneidung widerstrebe, sondern, wie es in Wahrheit sei, als Einer, der das Gesetz der Israeliten leugne; wie man denn ja auch über den Grund des Aufhör,ens des Beschneidungsgebotes seine Ansicht dahin offenbart habe,.daß man das schriftliche und mündliche Gesetz l.eugne. Wer daher jetzt nicht beschneide, der könne nur betrachtet.werden als Einer, der ein Zeichen gebe, daß er zu dem Vereine der Zerstörer gehört, mit welchem jede Verschwägerung nicht statt finden solle. Es stehe zu hoffen, daß alle israel. Behörden diesen Maaßregeln beistimmen würden. Doch seien vorerst noch Versuche zu machen, um den Verein zur baldigen Rückkehr zu bewegen. Auch Herr N. sagt wie der vorhergehende Herr L., deren beider Gutachten in hebräischer Sprache abgefaßt find, nichts von einer Untüchtigkeit zum Zeugen und Schwören und weist in sofern ebenfalls von der Ansicht des Fnankfurter Rabbinats ab, indem er sich aus die Empfehlung der angegebenen aus Pastoralklugheit entsprungenen Maaßregeln beschränkt. Wir gehen nun zu der letzten Klasse der Gutachten über, die von zu ergreifenden Maaßregeln ganz schweigen und sich blos theoretisch aussprechen. 'R. L ev-y's in G üe ß e n ' Gutachten besteht aus vier Sätzen, deren letzter also lautet: „Die Beschneidung ist das Zeichen des Bundes zwischen Gott und Israel für alle Zeiten, und welcher Israelit sich ihr grundsätzlich entzieht, der bricht diesen Bund und giebt damit seinen Unglauben an die Göttlichkeit und Verbindlichkeit des mosaischen Gesetzes überhaupt zu erkennen." Rabb. Hirsch in Luxemburg beklagt sich, daß das^ Frankfurter Rabbinat ihn nicht näher mit dem Thatbestande bekannt gemacht habe, insbesondere ob und in wie ferne die Mitglieder des R.-V noch Juden zu fein behaupten. Dieses zu wissen, wäre ihm um so wünschenswerther gewesen, als es gewiß die Absicht des Franks. Rabbinats nicht sei, Waffen in Anwendung zu bringen, die dem Geiste -des Iudenthums widerstrebten und der Zweck-des verlangten Gutachtens blos sei, um dadurch jene irregeleiteten Männer, wo möglich, eines Besseren zu belehren, ssie auf das Unhaltbare ihrer Theorien aufmerksam, zu machen und so den gestörten Frieden in der Frankfurter Gemeinde zurückzuführen.

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