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Der Orient · 1845-02-05 · 6 (5.2.1845) · p. Spalte 85-86

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
6 (5.2.1845)
Date
1845-02-05
Page
Spalte 85-86 (sequence 3)
Language
German
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85 Kritiken. Geiger's < Lehrbuch zur Mifchna. 86 bereift sonst nichts warum es. ausdrücklich hinzugefügt sein sollte. -- Die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen diesesSatzes aber ist überhaupt sehr zweifelhaft. Es giebt offenbar keine sichere Art des Stimmens als durch Namensaufruf, wenn die Abstimmung jedes Einzelnen notirt, ja vielleicht doppelt .notirt wird, so ist ein Zweifel an der Richtigkeit des Resultats unmöglich. Geheimes Scrutium ist nur da erforderlich, wo Jemand Gründe haben kann, zu wünschen, daß nicht Jeder erfahre, wie er in einer bestimmten Sache gestimmt habe, ein Fall, der bei solchen Männern nicht eintreten kann und wird. Der Zusatz kann daher höchstens dazu dienen, die Verdächtigungen Uebelwollender zu unterstützen. — Wir machen schließlich noch auf den undeutschen Ausdruck in b aufmerksam. „Während dieses Vortrages kann der Redner nur unterbrochen werden um Wiederholung einer nicht recht verstandenen Phrase".' §. 11 gehört zu den wichtigsten/ wie dies auch während der Debatte ausgesprochen und anerkannt wird. Die Beschlüsse der Versammlung legen Denen, welche dafür gestimmt haben, die moralische Verbindlichkeit auf, dieselben, soweit Verhältnisse und Umstände es möglich machen und ihre Kräfte reichen, in ihren resp. Wirkungskreisen zu verwirklichen. Die Protokolle geben uns hier sehr ausführlichen Bericht über die Ansichten und Aussprüche der einzelnen Mitglieder. In bem frühern Entwürfe hatte es geheißen: Alle durch Stimmenmehrheit erzielten Aussprüche werden nur als freie Meinungsäußerung erachtet. Niemand ist an sie weiter gebunden, so weit Ihn nicht sein Gewissen antreibt, sie, so viel an ihm äst, ins Leben zu führen. Wenn gleich im Erfolge Beides auf dasselbe hinaußlaufen mochte, so finden wir in der neuen Fassung doch entschieden einen Fortschritt. Es soll dahin gestrebt werden , für das Leben zu arbeiten. Die Versammlungen sollen nichk in weiter, unabsehbarer Ferne durch Besprechungen, durch Ideenaustausch wirken, das für recht Erkannte wird unmittelbar durch Lehre und Beispiel lebendig gemacht.' Auch wird dadurch der Versammlung die Verpflichtung auferlegt, in ähren Aussprüchen immer nur auf das Besonnenste und Genaueste zu Werke zu gehen, damit nicht Unreifes eingeführt werde, das sofort wieder aufzugeben wäre. In diesem Sinne finden die Entschiedensten die Worte: „mora lische Ve,rbämdlichkeit" noch nicht entschieden genug, sie möchten wo' möglich einen noch strengeren Ausdruck dafür substituiren, eine Bedenklichkeit, die unserem Dafürhalten nach, unbegründet ist. 'Eine m ora lisch c Verbindlichkeit ist allerdings eine 'Verbindlichkeit, und zwar eine solche, die den redlichen Mann noch stärker bindet, als eine blos juristische, wir können uns eine„mehr als blos moralische Verpflichtung" (p. 14) gar nicht denken, „das gegebene Wort zu lösen", wie es weiter heißt, mochte nicht die richtige Auffassung sein, denn ein Wort wird hier von Niemanden gegeben, von Niemanden abgmommen. Wir. wenden uns zu §. 13, der an einer ganz unglücklichen Ausdrucksweise laborirt. Bei . gewissen Berathungen können auf Anzeige des Präses Frauen ausgeschlossen werden. . Halten wir uns strikte an die Worteso müssen wir un.s sehr wundern, Frauen bei den Berathungen zu finden, wir hatten im zweiten Paragraph nur „Rabbiner, Vicerabbinex und mit dem regelmäßigen Predigtamt Betraute" gelesen. Sind sie etwa als Vicerabbin er zu betrachten? Die Deutung möchte hin und. wieder gültig sein. Oder mit dem Predigtamt Betraute? Sie predigen wohl, aber find doch nicht mit dem Amt betraut. — Es liegt hier wieder eine Vergeßlichkeit der geehrten Versammlung zu Tage. Weitläufige Verhandlungen.haben Statt gefunden, ob die Versammlung öffentlich oder bei geschlossenen Thüren Statt finden sollen; die Oeffentlichkeit wird mit großer Majorität beschlossen, aber sie in die Statuten aufzunehmen wird vergessen, und so werden hier Frauen von der Berathung ausgeschlossen, statt von der Geg enwart bei d er selben. Auch fragen wir noch: Wem zeigt es denn der Präses an, daß dieFrauen ausgeschlossen werden? Der Präses einer solchen Versammlung hat natürlich micht anzuzeigen, sondern zu bestimmen. Im englischen Parlament hat jedes Mitglied die Befugn.iß, zu erklären: „Ich sehe Fremde auf der Gallerie", und auf solche Anzeige befiehlt der Lordkanzler oder der Sprecher, daß die Gallerien geräumt werden. Eine ähnliche Wefugmß ist hier dem Präses .einzuräumen, wenn , überall der Fall denkbar wäre, daß Frauen einer Diskussion beiwohnen wollten, bei welcher ihr Zartgefühl irgendwie verletzt werden könnte. (Fortsetzung folgt.) 71) Lehrbuch zur Sprache der Mischna, von Dr. Abraham Geiger, Rabbiner zu Breslau. Erste Abtheilung. Lehrbuch. Breslau bei Leuckart, 1845. 8. VN!/ 54. (Zw eiter Artike l.) .(Fortsetzung und Schluß.) In demselben Paragraphen hat der Vers, den wunderlichen Einfall ein Tifelform im Mischnahebr. anzunehmen, weil er die beidenQuadrilitera und Qjnn nicht unterzu bringen weiß. Geht man von der richtigen Voraussetzung aus, daß 'die -meisten Pluralitera Denominariva sind, so ist ‘PDIH Hülsen, gleichsam Taschen bilden, von bDIV), die Tasche, dessen Stamm mehremal als Nomen in dieser Bedeutung, als Verbum aber, von der Schotenbildung der Bohnen gebraucht, (rpJPDti/ X.) nur einmal vorkommt; d.VTI und 'das verbale QUIN 'kommt vielleicht von ND\nn ^PD Nachtisch, von dem frühern Gebrauch der Paraphrase nach dem Vorlesen des Textes, welcher sich Zur Paraphrase verhält/wie 6*

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