Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1845-02-05 · Heft 6 (5.2.1845) · p. Seite 42

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 6 (5.2.1845)
Date
1845-02-05
Page
Seite 42 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2360092-2360364-2360371--4825-3531017
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Herausforderung zur Fehde, cs ist eine Wahrheit; (Wie vieler Fehden müßte ich demzufolge sonst noch gewärtig sein!) diese Vorrede berichtigt neben diesem Hauptpunkte mehr gar nicht, -als unrichtig gemachte Angaben in zweien den 'Tempel betreffenden Schriften; auch, dies ist. keine Herausforderung, sondern Wahrheit, eö werde denn das Gegentheil erwiesen. — Dank sei es der Redaktion dieser Blätter, die unmittelbar der Nachrede die Vorrede folgen läßt ,; denn sie übcrhcbt mich jeder weitern Erörterung über Einzelheiten. Der urtheilSfähige Leser, falls er sich überhaupt für diesen Gegenstand interessirt, falls auch er ans der Nachrede sich gut hat vernehmen können, wird über Inhalt und Ton in beiden Artikeln bereits sein Urtheil sich gebildet haben. Die Nachrede erzählt in der Länge und Breite, was sich in Beziehung auf mich zugetragen (Persönlichkeiten), zieht die damalige D tr ek t i o n mit in die Verhandlung, die ich nach. rechtlich parlamentarischer Weise außer dem Bereich der Besprechung lassen wollte; die Nachrede erzählt von einem Uebereinkommen zwischen der Direktion des Tempels und seinem Prediger, das wahrlich weder ihr noch mir zur Unehre gereicht, ein Uebereinkommen, das nicht auf officiellem Wege zur Kenntniß der Redaktion gekommen sein konnte, von dem sie privatim immerhin wissen konnte, das aber weder vor ihr Forum noch das Forum der Oeffentlichkeit gehörte, und das sie ohne Misbrauch der Direktionsprotokolle weder damals zur Richtschnur ihres Verfahrens noch jetzt zum Gegenstände der Journalistik machen durste. Ich könnte nun wegen dieses Uebereinkommens, weil einmal zur Sprache gebracht, auch meinerseits unter dem Motto: audiatur et altera pars, mich e.rpektoriren; doch bleib ich getreu dem Grundsatz wie dem Worte: „Nichts, was mich persönlich angeht, nicht Personen, sondern Dinge." Erzählungen können einen Hergang schildern, sind aber lange noch nicht Rechtfertigungen; ein ironischer, wenn selbst echt witziger Ton, schlägt die Wahrheit nicht zu Boden; Verdächtigungen des Charakters sogar fallen auf das Haupt der Verdächtiger zurück. Ich kornine daher nach nochmaliger Dnrchlesnng und Vergleichung beider Artikel mit den Lesern des Orients auf die Punkte der Vorrede zurück und frage: 1) hat die Redaktion eines Gesangbuches, der die Aufgabe geworden, brauchbare und zweckmäßige Lieder an- und aufzunehmen, recht gethan und im Interesse ihrer Kommittenten, hier, des Institutes gehandelt, wenn sie zugegeben , daß es mit Bewilligung des Autors geschehen durste, (und in parenlliesi gesagt, wenn dieser Autor zugleich ihr Prediger, zugleich ihr Kommissionsmitglied und Mitarbeiter war, und wenn seine Lieder bereits den Beifall Gottes und der Menschen sich gewonnen hatten), wenn sie, sage ich, nur 28 nahm , und nicht, soviel deren als brauchbar und zweckmäßig sich darboten? Antwort: Nein? 2) Wenn die Redaktions-Kommission nur zwei Auflagen kennt, die bis Nr. 130 reichen, woher hat sie die Nr. 125 und 252 ihres Gesangbuches, da ich sie ihr sonst nicht gegeben? Hat sie dieselben nicht, ihren eigenen Beschlüssen zuwider, nur beim Gottesdienste bereits gebrauchte Lieder als ihr zufallmd.betrachten zu wollen, der dritten Auflage und zwar unter Nr. 147 und 150 entnommen? Antwort: Ja! 3) Ist das Lied: „des Weltalls Herr"^)darum weniger mein Lied , weil die Nachredner ihre Erbauungaus meinen „Erbauungen" nicht schöpften, sondern 1812 im Tempel zu Seesen, habe ich aufgehört, dessen Verfasser zu sein, weit sie es damals und dort gesungen wissen wollen? Antwort: Nein, so lange Nein, bis der rechte Urheber genannt wird. 4) Was die Melodien betrisst, — hier müßte ich wahrlich es sehr bedauern, wenn die Leser des Orients den hierauf bezüglichen PassnS in der Vorrede ebenso wenig verstanden hätten, wie die Verfasser der Nachrede. Ich kann so völliges Unverständniß mlr ans dem gänzlichen Mangel dessen, was irgend Musikalisches berührt, mir erklären; daher läßt die Nachrede den ausgezeichnekn Organisten I. G. Schwenke, vor dessen richtiger Behandlung musikalischer Gegenstände ich die größte Achtung und nicht den leisesten Zweifel hege, die Sünde tragen. Er ist so unschuldig, wie die Melodien es sind. Um nicht weitläufig zu werden, erkläre ich ganz einfach: Wie der Tempel das Gesangbuch der israelitischen Freischule benutzte, so ging wie natürlich, das dazu gehörige Choralbnch in den Gebrauch bei der Liturgie über. Die Lieder wurden, nun für das neue Gesangbuch aus guten Gründen zurück'gewiesen, die Melodieen aber, auch aus guten Gründen, weil ich sie nicht ausdrücklich in Anspruch nahm, zum größte:: Theile beibchalten. Diese fand Hr. Schw. bereits vor, mit ihnen hatte er keine Arbeit, seine Aufgabe war nur, 31t den Liedern, die sich nach den vorhandenen nicht singen ließen, neue aus der christlichen Liturgie zu suche:: und das Ganze dann zu ordnen. Die Bezeichnung der Melodien war Sache der Redaktion; Herr Schw. hätte als Sachverständiger gewiß nicht die ursprünglichen Melodien und Lieder mit dm Worten der Nachbildungen bezeichnet. Wenn es sich bei diesem Punkte nicht, wie man es verstand oder verstehen wollte, um „eigene" oder „nicht eigene Melodie" in der Aufschrift handelt, (wie sollte ich , selbst nicht musikalisch, eine Melodie als mein Eigentum: ansprechen wollen? Ich müßte sonst auch Rechenschaft fordern, wie mehre dieser Melodien ins Würtembergische Gesangbuch gekonw *) Die Berichtigung der andern Nummern in Rirßer's Zeitschrift war mir bis heute unbekannt, weshalb ich, wenn überhaupt ein aninuis injurandi der Vorrede zum Grunde gelegen hätte, ohne Anstand öffentliche Abbitte thun würde; da dies aber nicht der Fall, so halte ich die Berichtigung an so gehörigem Orte, wie. eine Vorrede ist, deß ungeachtet nicht für überflüffig.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.