Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 5 (29.1.1845)
- Date
- 1845-01-29
- Page
- Spalte 67-68 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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67 68 Kritiken. Die Protokolle der ersten Rabbinerversammlung. Im dritten Paragraphen wird die Zeit der Wiederholung dieser Versammlungen erörtert, und es entsteht der Zweifel, ob man nach einem oder nach zwei Jahren wieder zusammen kommen solle. Die Mehrheit erklärt sich für das Erste, weil das junge Institut durch häufigere Wiederholung gepflegt und gehoben werde. Außerdem werden Specialversammlungen der in nicht allzugroßen Distanzen wohnenden Geistlichen empfohlen, um Gegenstände für die allgemeinen Versammlungen vorzubereiten. — Die einjährige Wiederholung hat allerdings in den ersten Jahren viel für sich, da die Kcnntniß der Personen und ihrer Befähigung zu den verschiedenen ^Gegenständen sich nur durch nähere Bekanntschaft ergeben kann und wird. Nur wundern wir uns, bei dieser Gelegenheit den später mehrfach erwähnten Kostenpunkt nicht hervorgehoben zu finden, und wir fürchten, das; hierin ein Haupthinderniß öfterer Versammlungen liegen werde, indem die Orte so weit von einander entfernt liegen, daß ungeistlichen Standes. Viele der jungem Rabbiner (Geistliche, Prediger oder welchen Namen sie sonst annehmen) sehen vor sich das weite Feld der Reform und dringen oft — wer wollte es läugnen? — mit Feuereifer in die Hallen der Wissenschaft, der Bildung, der vaterländischen Gesinnung, und reißen ein und bauen auf, wie es die gärende Zeit erfordert. Aber sie vergessen das Eine, daß sie nur Schwache Sterbliche sind mit menschlichen Kräften und menschlichen Schwächen. Sie wollen Alles umfassen, Alles in ihr Bereich ziehen, überall selbst eingreifen, selbst wirken. Und darum ist ihr Wirken oft so erfolglos. Und in dem Augenblicke, da sich ihnen die Aussicht eröffnet, Einfluß zu gewinnen durch die Macht der inner» Durchbildung, stoßen sie mit der Benennung Laien von sich Alles, was die Judenheit an Bildung umfaßt, streben sie nach äußer m Ansehen , ehe sie innen einen festen Grund gelegt. Wohl haben sie verständig den Antrag des Rab. Mayer in Hechingen (s. unten) von der Hand gewiesen „als nicht zu den Besugniffen der R. V. gehörig)" aber welche Ansichten sind in der Debatte über diesen Antrag cm's Licht getreten! Wie wenige der anwesenden Heren haben sich eigentlich gegen das zum Grunde liegende Prineip ausgesprochen! Wie weit möchten die Meisten das jüdische Leben unter ihre schützende Obhut nehmen! Wenigstens die Schulen sollen unter geistlicher Inspektion stehen! Und haben die Herrn wohl bedacht, daß die Pädagogik jetzt allzusehr in die Breite und Tiefe gewachsen ist, als daß sie blos so nebenbei oder höchstens theoretisch erfaßt werden kann? Die Schule wirkt mehr als Predigt und Ritus. Rabbiner und Lehrer sollen selbstständig neben einander herschreiten, und jener diesen haben, wo derselbe noch durch eigne oder fremde Schuld eine niedrigere Stufe einnimmt. — Das Them ist zu bedeutend, als daß es in einer Anmerkung auch nur oberflächlich durchgeführt werden könnte. Aber die Wohldenkenden unter den Nabbinen und sämmttiche Gebildete in Israel sollten nur gewarnt werden vor dem Schreckbilde einer uns bisher unbekannten Hierarchie, sollten sich vereinigen, schon den ersten Versuch kräftig zurückweisen und keine Trennung in Geistliche und Laien anerkennen, weil auch ohne diese der jüdische Geistliche ein weites Feld zu segensreicher Tdä'tlgkeit vor sich hat und nicht auf fremdem Gebiete bauen soll, ehe das eigene von dem Schutte gereinigt ist. Dixi et aniiinim salvavi. möglich, wie wenigstens bis jetzt die meisten Stellen dotirt sind, ein Rabbiner oder Prediger alljährlich ein solches Opfer wird bringen können. Von den Speeialversammlungen ist im Laufe der Verhandlungen nicht weiter die Rede. §. 4 wird in folgender Fassung angenommen: Jede Versammlung ernennt einen Ausschuß aus drei Mitgliedern der Versammlung, die dem Geistlichen am Orte der Wahl beigegeben werden, um alle zur Abhaltung der nächsten Generalversammlung nöthigen Arbeiten und Geschäfte zu besorgen. Die Sache ist sehr einfach, nur möchten wir hierbei die Frage thun: Gehört demnach der Ortsgeistliche mit zu dem Ausschuß, der dann aus vier Mitgliedern bestehen würde, oder ist er eine Potenz außer dem Ausschuß! Im Folgenden ist der Anschein gegeben, als sei Letzteres die richtige Ansicht : der Ausschuß hat Referate zu liefern, wobei doch Entscheidungen durch Stimmenmehrheit, vorausgesetzt werden, was bei einer geraden Zahl der Mitglieder Schwierigkeiten herbeiführen würde. Indessen welche Funktion sollte dann dem Ortsgeistlichen überwiesen werden? Ueber die zur Generalversammlung nöthigen Arbeiten und Geschäfte erhalten wir durch §. 8 Aufschluß, wo es heißt: „Mit der Entgegennahme der eingehenden Anträge beschäftigt sich der Ausschuß". Weiter findet sich Nichts in den Statuten, und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Denn die Anordnug des §. 6, „der Ausschuß eröffnet die erste Sitzung und bewirkt die Wahl eines Vorsitzenden, und deren Stellvertreter durch Stimmenmehrheit", scheint so unsausft'ihrbar, daß wir sie nicht besonders zu beleuchten haben. Wie sollten vier Menschen das zugleich thun"! Ohne Zweifel wird das natürliche Schicklichkeitsgesühl den Ortsgeistlichen hier subsritm'ren« Es ist also im 4. Paragraphen wohl der Ausdruck: alle Arbeiten und Geschäfte zu modificiren und mit dem Verfolg in Einklang zu bringen. — Wir wollen gleich bei dieser Gelegenheit bemerken, daß am Schluß der diesjährigen Berathungen, wo Frankfurt zum Orr der nächsten Versammlung gewählt ist, entweder die Versammlung vergessen hat, die Wahl des Ausschusses vorzunehmen, oder das Protokoll hierüber unvollständig ist. Auch ist nirgend der Geistliche genannt, der nun mit oder in dem Ausschüsse wirken sollte, da doch bekanntlich zur Zeit der Braunschweiger Versammlung noch zwei Rabbiner daselbst in Funktion waren, so wenig Zweifel war darüber, daß nur Leopold Stein genannt sein könne! *) (Fortsetzung folgt.) *) Allerdings ist hier das Protokoll nnv-lllständig. Wir hören mit Gewißheit, daß ein Ausschuß gewählt worden ist, bestehend aus den Herren L. Stein, A. Adler und S. Adler.