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Der Orient · 1845-01-22 · 4 (22.1.1845) · p. Spalte 53-54

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
4 (22.1.1845)
Date
1845-01-22
Page
Spalte 53-54 (sequence 3)
Language
German
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Kritiken. Geigev's Lehrburch zur Mischna. 83 Versammlung, denselben sogleich in Berathung zu nehmen. (Dr, Adler aus Alzey hatte sich der Abstimmung enthalten: aus welchem Grunde, ist nicht leicht zu errathen). Der Entwurf lautete für §. 1: Die Rabbinerversammlungeir haben den Zweck, eine persönliche Annäherung der jüdischen Religionslehrer in Deutschlandzu bewerkstelligen, um in Gemeinsamkeit zur Erhaltung, Fortbildung und Belebung des Ludenthums zu wirken. Statt dessen wurde folgende Fassung angenommen: Die Rabbinerversammlungen haben den Zweck, gemeinschaftlich sich über die Mittel zu berathen, wodurch die Erhaltung und Fortbildung des Judenthums und die Belebung des religiösen Sinnes bewirkt werden können. Es wird also die „p e r s ö n l i ch e Annäherung" aufgegeben, als „untergeordneter Zweck", was vollkommen gebilligt werden muß. Der Ausdruck ist auch wohl nur ohne genauere Prüfung aus den Statuten ähnlicher Versanmlungen herübergenommen worden. Auch der Zusatz: in Deutschland ist weggefallen, worauf wir weiter zurückkommen. Die Phrase: Erhaltung des Juden t h u m s war in der Diskussion gemisbilligt worden, weil dieselbe des menschlichen Zuthuns nicht bedürfe. Die Gründe, die zur Vertheidigung vom Kirchenrath Maier, wie von Bodenheimer und Schott geltend gemacht wurden, sind nicht ausgeführt, was bei einem so interessanten Punkt allerdings wünschenswerth gewesen wäre. Unfers Dafürhaltens kann allerdings von Erhaltung des Judenthums geredet werden in einer Zeit, wo Abfall von demselben nicht zu den ungewöhnlichen Fällen gehorc: der Einwaud verwechselt die Erhaltung der Religion im Allgemeinen mit der im Individuum. Im Allgemeinen mag die Erhaltung des Judenthums menschlichen Zuthuns nicht bedürfen: wenn wir auf bestimmte Objekte blicken, so möchte da die Sache sich anders stellen. Als wesentliche Veränderung erscheint noch das Wort ,,b erathen", worauf im Laufe der Erörterung besonders Gewicht gelegt wird. Wir werden seiner Zeit darauf zurückkommen. §. 2. An derselben hat das Recht Theil zu nehmen jeder Rabbiner, Vicerabbiner („Rabbinatsverweser" hat es im Entwurf geheißen) und jeder mit dem regelmäßigen Predigtamt Betraute. Die Versammlung hat bei diesen Worten außer der bereits angegebenen keine Veränderung beliebt. Die Vorschläge des Herrn Bodenheimer, Kandidaten der Theologie zuzulaffen, und des Dr. Heß, literarische Kapacitäten innerhalb des Judenthums zur Teilnahme einzuladen, werden beide mit Stimmenmehrheit verworfen. Daß der Zusatz „in Deutschland" im ersten weggelassen ist, haben wir bereits angemerkt. *) Die Versammlung zeigt, daß es nicht ihre Ab- *) Wenn dennoch späterhin auf dem Siegel die Unterschrift: Die Versammlung der Rabbiner Deutschlands genehmigt wird, so ist dabei der sMere Beschluß nur wieder vergessen. U sicht ist, eine Parcellitung der Juden nach Nationen vorzunehmen, sondern daß die Religion einen höheren Standpunkt bietet, nach dem die verschiedenen Nationalitäten sich ausgleichen. Die Fassung dieses Paragraphen ist sehr beachtenswerth) weil sie eine Richtung bezeichnet, die früher noch nicht im Judenthum sich gefunden. Es wird hier unseres Wissens zum ersten Mal ein Unterschied zwischen Geistlichen und Laie n ausgesprochen Und die Versammlung ausschließlich für die ersteren in Anspruch genommen. Mit großem Bedauern vermissen wir hier eine ausführliche Darlegung der Motive. Es scheint die Versammlung dadurch andeuteu zll wollen, daß sie nur das Rein-Praktische als Gegenstand ihrer Verathungen betrachte, die wissenschaftlichen Erörterungen als Mittel zu diesem Zweck ansihe, niemals aber in den Vordergrund stellen werde. Diese Ansicht ist neu. Bisher gab es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Rabbinen Und Nicht- Raböineri: Die Gelehrsamkeit bestimmte den Grad der Anerkennung, deren ein Jeder sich erfreute, und Zeder hatte Zutritt zu den Titeln und Graden, die erlangt werden konnten : auch Gutachten über religiöse, selbst praktisch-religiöse Fragen wurden von beiden gleichermaßen verlangt Und abgegeben. Nur der Weg der Wissenschaft führte in die religiöse Praxis, und es scheint uns ein Jrrthmn obzuwalten, wenn man hier eine Trennung versucht. Es giebt gar keine Wissenschaft, die nicht für das Leben arbeitet, die nicht auf die Praxis hinzielt: nur wer gewaltsam einen Theil aus deren Ganzen isolirt, kann eine solche Meinung haben, und es dünkt uns das besonders im Judenthum verfehlt zu sein, wo allein gelehrte und wissenschaftliche Erörterungen auf jedem Punkt den Ausschlag geben. (Fortsetzung folgt.) 71) Lehrbuch zur Sprache der Mischna, von Dr. Abraham Geiger, Rabbiner zu Breslau. Erste Abtheilung. Lehrbuch. Breslau bei Leuckart, 1845. 8. VIII. 54. (Zweiter Artikel.) (Fortsetzung.) So läßt sich auf der ersten Seite die Unwiffenschaftlichkeit jeder Zeile Nachweisen. Als Büchersprache (versteht sich in Palästina) soll meistens die griechische Sprache gedient haben. Davon weiß die Geschichte nichts; denn das Buch der Weisheit, sowie die übrigen ursprünglichen griechischen Apokryphen haben alexandrimsch - hellenistische Inden zu Verfassern; darüber ist die Kritik einig. Und wie wenig das Griechische, selbst unter den antinationaten 5Modianern, gekannt war und zum schriftiicheir Ausdruck benutzt wurde, davon giebt Josephus zum Schlüsse seiner Antiquitäten Zeugniß. — Ferner behauptet der gelehrte Vers., das erste.Buch der Makkabäer sei wahrscheinlich ursprünglich aramäisch abgefaßt gewe- 4*

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