Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1845)
- Date
- 1845-01-22
- Page
- Seite 31 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2360092-2360364-2360369--4808-3530982- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
31 trachten und als ein solchesbeiderTempelgew e i n d e, so wie beim Publikum einzuführen sei. Herr Dr. Kl. nahm sonach wieder Antheil an den Sitzungen der Kommission, und gab, um „sem Interesse" auf beiden Seiten wahrzunehmen, im Sommer 1827 die dritte Auflage seiner Liedersammlung unter dem Titel „Hamburgisch es Israelitisches Gesangbuch" auf seine eigenen Kosten heraus. Wir' lassen es hingestellt sein, in wiefern der Herausgeber zu diesem Titel berechtigt war, besonders zu einer Zeit, wo er selbst an einem ofsicrell in den Tempel einzuführenden Gesangbuch mitarbeitete. Es ist aber faktisch, daß die Direktion des Tempelvereins den Vorschlag des Dr. Salomon vom 8. Juli 1827, die dritte Auflage der Liedersammlung des Hrn. Dr. Kl. jetzt beim Gottesdienst zu benutzen, weil sie „einige neue, schöne und passende Lieder" enthalte, aus dem Grunde zurückwies, „weil dadurch die Mitglieder des Tempels gleichsam gezwungen würden, die neue Auflage anzukaufen, was für den jetzigen Augenblick gewiß nicht rathsam sei". -Faktisch ist es ferner, daß die Direktion , die selbst den von Hrn Dr. Kl. besorgten Anhang, welcher die zur dritten Auflage hinzugekommenen neuen Lieder enthielt, einzuführen Anstand nahm, das Verfahren des Dr. Salomon in einem Schreiben vom 12. Septbr. 1827 rügte, daß derselbe ein Lied aus diesem Anhänge ohne Zustimmung der Direktion am Neujahrsfeste aufgegeben hatte, wodurch einige Unordnung entstehen mußte, weil die Gemeinde, in Erwartung des neuen Gesangbuches, sich nicht geneigt zeigte, diesen Anhang anzuschaffen. — Die Kommission, die von den gedachten geheimen Bestimmungen nichts wußte, arbeitete in dieser Zeit, so wie in dem darauf folgenden Winter, eifrig an dem neuen Gesangbuche fort, und Herr Dr. Kl. ließ sie ruhig in „seinem Interesse" arbeiten. Es wird wohl nicht in Abrede gestellt werden können, daß die Direktion, aus Rücksicht auf dies eine Mitglied der Kommission, gegen die Kommission selbst ungerecht gehandelt hat. Aber durfte dieses Mitglied solche Bestimmungen hinter dem Rücken der Kommission annchmen? — Diese erfuhr erst später die Sachlage, und war besonders über den dritte Punkt der gedachten Zusicherung indignirt. Wie? eine Sammlung von mehr als dreihundert neuen Gesängen sollten als eine Fortsetzung von vierzig bereits gedruckten betrachtet werden? Die Kommission sollte mehrere JahreZeit und Mühe verwenden, um, von einem Mitgliede gefangen, diesem allein alles literarische Verdienst zuzuwenden? — Die Majorität der Kommission würde sofort gegen die beiden letzten Punkte der genannten Bestimmungen ofsiciell protestirt haben, wenn sie nicht ohnehin die Absicht gehabt hätte, aus dem Gesangbuche des Herrn Dr. Kl. möglichst wenig aufzunehmen, um dem anderweitigen Absatz desselben nicht hinderlich zu sein. Jedenfalls fand sie einen Ausweg gegen die ungerechter Weise herbeigeführte Kollision darin, daß sie bei der Auswahl aus dem Gesangbuche des Herrn Dr. Kt. sich nur u nter der Zahl von 40 Liedern zu halten brauchte. Dieser Ausweg hat sich später als unnöthig erwiesen, da bei näherer Prüfung aus dem gedachten Gesangbuche nur 28 Lieder benutzt wurden. Als Herr Dr. Kl. es später auffallend fand, daß man von seinen gedruckten Liedern nur diejenigen aufnahm, die gar nicht oder nur wenig zu ändern waren, während man sich bei manchen noch ungedruckten zu veträchtlichern Aenderungen verstanden hatte: so wurde ihm als Grund dieses Verfahrens sein geheimer (!) Artikel in Betreff der Aufnahme von 40 Liedern unverhohlen angegeben. Herr Dr. Kl. sah hierdurch abermals „sein Interesse gefährdet". Er wandte sich deshalb im Januar 1828 mit einem Schreiben an die Direktion, in welchem er sich von der Kommission für das neue Gesangbuch lossagte und jede Theilnahme an dem neuen Gesangbuche ablehnte. Es heißt hierüber aktenmäßig unter dem 10. Januar 1828: „Die Gründe, die Herr Dr. Kley in seinem Schreiben über sein Ausscheiden aus der Kommission angiebt, bestehen hauptsächlich in Klagen über die Verfahrungsweise der Kommission, sowie daß der Präses (der Direktion) den Hrn. Dr. S. vom vierten Paragraphen des Beschlusses vom 28. März v. I. (oben unter 3 angeführt) in Kenntniß gesetzt hat, wodurch dieser zu einem ungerechten parteiischen Verfahren beim Wählen der Lieder aus seinem Gesangbuche veranlaßt worden sei". — „Hierauf stattete der Mitdirektor Herr M. Robinow, als Präses der Kommission für das neue Gesangbuch, Bericht ab über die Art und Weise des Benehmens des Hrn. Dr. Kl. seit Gründung der Kommission bis zu dessen Ausscheiden aus derselben, welches die Direktion auf keinen Fall befriedigen konnte. Herr R. trug darauf an, den Hrn. Dr. Kl. in Gemäßheit seines Ansuchens aus der Kommission zu entlassen, und dieselbe zu autorisiren, ihre Arbeiten mit vier Mitgliedern zu beendigen, indem ein neues Mitglied neue und andere Ansichten hineinbrrngen könnte, wodurch neue Hemmnisse und neuer Aufenthalt entstehen würden. „Die Direktion hat darauf-in Erwägung, daß die Kommission aus Männern besteht, die die Angelegenheit des neuen Gesangbuches aus allgemeinen gemeinnützigen Absichten befördern, denen also Eigennutz und Privatvort h e i l gleich f r e m d sind, und von denen man ein parteiloses gerechtes Verfahren wohl erwarten kann und mit Recht voraussetzen darf, — auch aus dem Schreiben des Hrn. Dr. Kl. hervorgeht, daß derselbe durch eine bloße Aeußerung des Hrn. Dr. S., keinesweges aber durch die Verfahrungsweise der ganzen Kommission, veranlaßt worden ist, sogleich aus der Kommission zu scheiden, welche Art schon die höchste Misbilligung verdient, indem sie weder mit dem Amte des Hrn. Dr. Kl., noch mit dessen Stellung zur Kommission in Einklang zu bringen ist; — auch der dritte und vierte Par. des Beschlusses der Direktion vom 28. März a. p. (oben unter 2 und 3 angeführt)