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Der Orient · 1845-01-08 · Heft 2 (8.1.1845) · p. Seite 13

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 2 (8.1.1845)
Date
1845-01-08
Page
Seite 13 (sequence 9)
Language
German
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13 plomaten und Kaufleute sich befanden/ folgten dem Leichenwagen. Unter dichtem Nebel — ein Symdol der allgemeinen Trauer — verließ der Zug um 8-^ Uhr- Morgens das Trauerhaus und erreichte erst gegen 10 Uhr das Ottensen jenseits Altona, wo der verewigte neben seiner Gattin ruht. Eine Anzahl von Schülern der lsr. Freischule, die von ihm rm Leben wahrhaft fürstlich unterstützt worden war, war am Grabe anwesend; auch der 81jährige Präsident Graf Vlücher-Alcona war nicht ausgeblieben. Ueber die Legate des unvergeßlichen Wohlthäters der Armen bald ein Mehreres. C. De st e x v e ich. Prag, 1. Jan. So eben bekomme ich die letzten Hefte von Frankel's Zeitschrift zu Gesichte, in denen ein Bericht über die Prager Institute enthalten ist, der hier viel gelesen und besprochen wird. Er enthält viel Wahres und manche treffende Bemerkung; aber es ist doch nicht zu verkennen, daß es im Ganzen dabei auf einige Schmeicheleien für Rapaport und Sachs abgesehen ist, denen trotz dem gegen sie scheinbar ausgesprochenen Tadel viel Weihrauch gestreut wurde. Die darin enthaltene Apologie auf eine so gern auch hier ins Leben zu rufende jüdische Hierarchie mußte konsequenterweise den Referenten zu einigen Lobspendungen an den hiesigen Oberjuristen S. Freund veranlassen, gegen die gewiß Niemand etwas haben wird; nur hätte Referent dem Lobe keinen Beisatz von Bitterkeit geben, er hätte es ohne Nebenbemerkungen, ohne „ein aber und ein nur" spenden sollen. So aber verräth er nur zu deutlich, daß es ihm eigentlich nicht um das Lob des Herrn Freund, sondern um den Tadel gegen eine zwar nicht genannte, aber doch deutlich genug bezeichnete Person zu thun war, welcher der Referent trotz des von der Redaktion zur Schau gestellten Princips: „Ehre der Wahrheit, die fern von kränkenden Ausfällen und Gehässigkeit sich den Weg zu ihrem Ziele bahnt" keine große Schonung angedeihen laßt. Wir wollen den jüdischen Zuständen in Prag gerade keine Lobrede halten; wir sind vielmehr, vielleicht schmerzlicher als Referent, von den Uebelständen hier berührt; aber wir möchten deshalb der Prager Gemeinde ebensowenig jedes Bewußtsein ihrer selbst und ihrer Vertretung absprechen, als so mancher andern Gemeinde, in der gewiß gleich große und gleich viele Uebelstände und Misverhältnisse, wenn auch von anderer Art Vorkommen, wie die an der hiesigen Gemeinde gerügten. Wir möchten auch nicht so schonungslos den Stab über den hiesigen Vorstand brechen; denn wie man auch immer über die einzelnen Mitglieder, aus denen er konstituirt ist, urtheilen mag, einen Mann wie Lan dau werden nur wenige Gemeinden an der Spitze ihres Vorstandes aufzuweisen haben. Der Mann mag seine kleinlichen Schwächen haben, wie sie wohlJeder hat; er mag auch vielleicht in seinem Eifer zu weit gehen; aber sein Eifer ist immer ein Eifer fürs Gute und an Einsicht, Erfahrung, persönlicher Würde und strenger Rechtlichkeit des Charakters wird er schwerlich von irgend einem der hiesigen Gemeindeglieder übertroffen werden. Diese Gerechtigkeit, wird Herrn L., Jeder der ihn kennt, widerfahren lassen. Wir verkennen nicht die Gebrechen der hiesigen Gemeindeverfassung, aber wir finden den Grund derselben nicht so sehr in Personen als in den beengenden politischen Verhältnissen, in den Tausenden von legalen Rücksichten, durch welche das Gemeindeleben fast ganz absorbirt wird, und endlich in früheren Misgriffen. Es ist hier der Ort nicht, um diese Behauptung an den einzelnen Gemeindeinstituten nachzuweisen, aber Jeder, der die hiesigen Verhältnisse, nicht wie der Referent der Frankel'schen Zeitschrift oberflächlich auffaßt, sondern einen tiefem Einblick in dieselben thut, wird uns Recht geben. Wer an die israelitische Gemeinde zu Prag den Maaßstab einer andern Gemeinde legt, und demgemäß die Parallele feststellen will, der kennt nicht das Eigenthümliche der hiesigen. Die prager Jsraelitengemeinde ist keine rein konfessionelle Kommune, sondern hat einen mehr politischen Charakter; in ihrem Organismus treten mehr die Elemente einer Korporation, als die einer religiösen Gemeinde im alten Sinne des Wortes hervor. Ihre Vorsteher sind nicht so sehr Vertreter der Gemeinde, bestimmt nur die Interessen und Bedürfnisse derselben wahrzunehmen, als vielmehr das vermittelnde Organ zwischen der politischen Behörde und den einzelnen Gemeindegliedern, mit welchen jene nur selten in unmittelbare Relation tritt. Die hiesigen Vorsteher sind daher nicht eigentlich Gemeindebeamte, sondern Staatsbeamte. Diese Eigenthümlichkeit der prager Gemeinde und seines Vorstandes hat das Gesetz selbst in solcher exklusiver Bestimmtheit ausgesprochen, daß es die Jsraelitengemeinde in Prag als die einzige böhmische jüdische Gemeinde und ihre Vorsteher allein als eigentliche Staatsbeamte erklärte, in allen übrigen jüdischen Kommunen des Landes aber nichts weiter als bloße religiöse Vereinigungen anerkannte, die wohl ihre Synagogenvorsteher aber keinen Gemeindevorstand haben. Hätte Referent nur diesen einen Punkt reiflich erwogen, sein Urtheil gegen den Vorstand würde gewiß minder hart ausgefallen sein und selbst die Besoldung derselben wäre ihm nicht als eine so gar hervorstechende Anomalie erschienen. Wo das Vorsteheramt, wie dies z. B. in Wien und mehren andern großen Gemeinden der Fall ist, eine bloße Ehrensache ist und die Amtswirksamkeit seiner Mitglieder sich blos auf ein paarmaliges Erscheinen bei Berathungen über Gemeindeangelegenheiten und auf die Unterschrift einiger amtlichen Eingaben beschränkt, die eigentliche Geschäftsleitung aber einem reichlich besoldeten Aktuar obliegt, da würde freilich ein besoldeter Vorsteher

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