Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- Beilage zu Nr. 1 (1.1.1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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einzelne Individuum zu wachen / ist jedoch verpflichtet, die Religion im Ganzen in Schutz zu nehmen. Wenn ein Indioidnum in eine Religion schon eingetreten ist, bleibt es ihn: freilich auf eigene Gefahr überlässen, nach Willkür mit seinen Verpflichtungen zu handeln; uni* haben nur Macht seinen Körper, nicht aber seinen Geist, zu beherrschen. Ist er aber noch in keine Religion eingetretcn, so muß ihn dazu das Gesetz zwingen, denn sonst bliebe er ja außer jeder Religion, imb schadete der menschlichen Gesellschaft. Eben so ist's, wenn die Beschneidnng verweigert, und dadurch, dem Neugeborenen der Eintritt in die israelitische Religion gehindert wird. Krineswegs dürfen nur ihn als Mitbürger des Judenthnms anerkennen, er hat sich vom Bunde ausgeschlossen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Menschen in unsere Gesellschaft aufzunehmen. Das Gesetz lautet nur: ,,Keinen durch Bann anS der Gefellschast zu weisen" —; lautet aber keineswegs : ,,Einen, der keine Religion besitzt, Ln dieselbe aufnehmen zu müssen." Wer nicht beschnitten, hat keine Religion; denn die Beschneidnng hat bei den Israeliten, wenn nicht mehr, wenigstens eben so viel Bedeutung, als die Taufe bei den Christen. Unser Urvater Abraham, nachdem er schon gläubig geworden war nh PM.M, mußte mit seinen Nachkommen dennoch erst durch die Beschneidnng Ln den Bund eintreten, wie ihm Gott ausdrücklich verboten hat, 1. B. M. I, 10: „Dieses ist der Bund, den Ihr zwischen mir und Euch, Deinem Saamen zu beachten habet. Ihr müsset Alles beschneiden, was männlich ist." Und wenn Gott diesen Bund für ewig anbefohlen hat, 1. B. M. 17, 13: „Mein Bnnd sei an Eurem Fleische ein Bund für die Ewigkeit"-—, wer vermag diese Bande zu lösen? Hat Gott dieses Gebot aufgehoben? Hat Gott nicht vielmehr dieses Gebot durch Moses ^Witfn Drn n1? iny, durch Josua und durch Ezechiel bestätigt und bekräftigt? Wenn Gott ferner zn Abraham sagt, 1. B. M. II, 14: „Eine nnbeschnittene Mannsperson aber, welche nämlich das Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschneiden wird, dieselbe Person soll ausgerottet werden aus Eurer Nation, sie hat meinen Bund zerstört" — muß dieser göttliche Ausspruch nicht blos auf die späteren Zeiten gemeint sein, als die Israeliten eine Nation bildeten? Und kann dieses Gesetz wohl nur ein National-Gesetz sein, wenn für die Übertretung desselben durch Gott selbst die Exterminationsstrafe, nicht eine Strafe durch Menschen anferlegt wurde? Herr Mannheimer und seine Anhänger haben also daher sehr richtig beschlossen: a) Das unbeschnittene Kind nicht in die Matrikel der israelitischen Religion einznführen, weil es noch nicht in die Religion eingetreten ist. So finden wir auch ausdrücklich im Midrasch gesagt: p^nn rbm ifdjp jni TOtoM bro Ninib 'ri? nnnn djdj (nV) 'D Nö)run) Witt!? Die Beschneidnng hat solche große Bedeutung, daß ein Kind zur Zahl der Geschlechter ohne beschnitten zu sein nicht gerechnet wird, wie es auch Psalm 22, 31 heißt : „Der Saame, der dem Herrn dienet, wird zn seinem Geschlecht gerechnet." })) Dasselbe nicht zu konfirmiren. Wenn hierauf Herr H. Seite 83 fragt: „Warm:: soll man einen Uebeschnittenen nicht konfirmiren, und ihm dadurch hindern, Jude zu werden?" So crwiedcre ich hierauf: 1. Konfirmiren heißt bestätigen, einsegnen, bekräftigen, nachdem vorher schon eine Thätigkeit begonnen hat; bei einen: Kinde aber, das noch keine Religion hat, worauf soll da die Bestätigung beruhen? Ein Segen kann nur ans etwas Daseiendes fließen, und doch nicht etwa auf Nichts! Eben so halte ich mich an die christlichen Gesetze , vermöge deren bei jeder Einsegnung ein Taufschein vorhanden sein muß. 2. Wenn einem Unbeschnittenen die Konfirmation versagt ist, kann nicht in manchen Fällen derselbe bei reiferen: Verstände bessere Gesinnungen hegen, als fein Vater ihn: eingefiößt hat! Er will mit vollem Herzen seiner Religion angehören, von der ihm die Unterlassung der Beschneidnng jetzt noch ausschließt, auf deren Grund erst seine Einsegnung gewährt wird! Darum bekehrt er sich, läßt sich beschneiden, und zwar verdankt er dann seinem Vater die großen Schmerzen, die er als 8tägiges Kind nicht empfunden hätte; aTCciu er ist jetzt ein' wahrer Bekenner der israelitischen Religion geworden, während er ohne Beschneidullg eingesegnet, den falschen Glauben hoben würde, damit schon ganz Ln die Religion eingetreten zu fein, und wir wärm die Veranlasser der bösen That gewesen, wenn wir nicht auf Besehneidung gedrungen hätten!