Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- Beilage zu Nr. 1 (1.1.1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 c) Dem Unbeschnittenen die Ehe nicht zu vollziehn. Herr H. erwiderte Seite 85 hierauf: „Die Ehe kann auch ohne Prediger vollzogen werden!" und zwar mit Bezug auf den Tatmud 'nna . pxn. Dy naT^. Dies ist ebenfalls ein Jrrthum; ein pND Dy sollte also rathsam auch dabei sein,, damit ihn: für seine Frau nicht eine andere unterschoben werden konnte. Herr H. hat. aber die Talmudstelle nicht beachtet: pm '»Q jncy poy )b 'W xb ]W7pl ptM a'öa, wonach bei jeder Trauung ein gehöriger Talmudist zugegen sein muß. Zwar kann bei einem nöthigen Vorfälle die Trauung vor zwei Zeuget! Gültigkeit haben; dies ist aber keine Ehrenehe, wenn sie nicht nach dem Gesetze vollzogen wird. ä) Den Unbeschnittenen nicht auf dem Gottesacker zu beerdigen. Herr H.- eitirt hierüber die Talmudstelle: nbw »Di ynn .Dy Diay.-wpaip, tvelche rnildcr stimmen und beruhigen soll, vergißt aber folgende wichtige Stelle (Sanhedrm 47. a): y&n -paipbp ytsn bsx DiDn 'ytsn *6) pns Wenn nun schon auch Manche den Beruf Ln sich fühlen für einerl Israeliten , der an den Gesetzen unserer Religion gefrevelt hat, die Beerdigung auf dem Gottesacker nicht zu verweigern, so könnte dies jutr in den: einzigen Falle zulässig sein, wenn es möglich wäre, daß der Frevler noch vor feinem Tode Reue in feinem Herzen fühlte. Wer aber mit dem Leibesfehler, d. h. Mangel an Beschneidung, stirbt, kann ,,al§ dem Judenthume nicht einverleibt" nie Theil an der geweihten Erde haben! — H. Kalischer, in Thorn.