Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 52 (24.12.1844)
- Date
- 1844-12-24
- Page
- Spalte 827-828 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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827 828 Studien. I. Lrigland's Abhandlung über die Karäer. drangung und Ausschließung des Aramäischen ganz allein im zweiten jüdischen Staatsleben den Platz behauptet. Dazu war die Präponderenz des Letztem in der ersten Hälfte zu tiefeingreifend und die politische Absperrung und religiöse Isolirung waren nicht mächtig genug, der Nivellirung zu widerstehen, welche in Folgender römischen Vormundschaft, die nur zu bald Syrer und Juden zu gleichberechtigten Bundesgenossen machte. Besonders die Nordpalästinenser, die Galiläer , in täglichem Verkehr und stetiger Berührung mit Syrern, haben jene bequeme farblose Mischsprache gesprochen aus Hebr. und Syrisch, mit bedeutendem Übergewichte des Letztem, wofür sie sich manchen auf sie gemünzten Witz von Seiten der Gebildetem in ihrer Sprache gewählten Südpala'stinenser gefallen lassen wußten. Und eben von Galiläa aus schlich sich allmälig der Aramäismus in unreiner Form in Sprache und Schrift ein, als im vierten Jahrhundert nach dem völligen Verschwinden der jüdischen Selbstständigkeit und dem unglücklichen Ausgange des barkochbischen Aufstandes und dem Verfall der jamusischen Schule, die jüdischen Akademien, und mit ihnen die Elite des Volkes, nach den galiläischen Städten Liberias und Sepphoris emigriren mußten. (Fortsetzung folgt.) Kakob Trigland's ' Abhandlung über die Sekte der Karäer. (Im Auszuge übersetzt und mitgetheilt.) (Schluß.) Der Glaube, welcher gefordert wird, ist so streng, daß man sich nicht auf die geringste Untersuchung über die Wahrheit und Göttlichkeit des Gesetzes einlaffen soll. Man soll durchaus auf nichts Anderes als auf Gote sein Vertrauen setzen. Wer dem Geschlecht Israel angchört, aber nicht an die 10 Artikel glaubt oder einen ausnkmmt, der soll nicht zu Israel gerechnet werden und man soll ihn nicht lieben oder Bruder nennen, wenn er auch alle Gebote beobachtete: auch wird er nicht in den Garten Eden eingehen. Dagegen wer den^Artikeln Glauben schenkt und sie aus Gründen anerkennt, ist, obgleich nicht aus israelitischem Saamen entsprossen, ein vollkommener Israelit; man soll ihn lieben und Bruder nennen, und er wird trotz seiner Uebertretung des Gesetzes, die durch Ueberhandnehmen der Begierde entstand, in Eden ekngehen, er ist würdig, tanj* genannt zu werden. Sie geben daher auch die Regel: rawt? DWDJ nprfr ^",2. Vergleiche hieraus was Paulus Röm. 2, 28. 29 von dem IöQD'7)Xizris sv kqvtctcö und sv zco cpctveQca sagt. Die Anbetung kommt allein Gott zu, keinem Engel oder Gestirn. Um allem Götzendienst vorzubeugen, wird daher verboten, im Hause irgend welche, sei es erhabene oder geschnitzte oder gemeiselte Bilderwerke zu haben, die nicht nur durch ihre Gestalt, sondern durch ihre Körperlichkeit einen Menschen oder ein Thier darstellen. Nur Gemälde und eingegrabene Figuren sind erlaubt. Auch auf den Münzen verbieten sie eingegrabene Figuren von solchen Dingen, die die Götzendiener misbrauchen, weil jene nämlich nur mittelst erhabener Figuren hervorgebracht werden konnten. Hiervon ist die Meinung der Rabbaniren bei Maimuni. nicht verschieden. Es ging dies, sowie vieles Andere, von den Juden zu den ersten Christen über, und noch heute ist es bei den Griechen Sitte, kein geschnitztes oder gehauenes Bildwerk, sondern nur gemalte oder eingegrabene in den Kirchen zuzulaffen. Daher reden die Väter zu Jlliberis can. 36 nur von Gemälden, welche damals häufig wurden, nicht von Statuen; denn diese waren bei den Christen noch gar nicht in Gebrauch. Man kann aber dieses Argument nicht gebrauchen, um die Echtheit der Sekel von altem Gepräge, die wir von den Juden noch übrig haben, zu bestreiten, denn nur von solchen Dingen, welche die Nicht-Juden verehren, war die Abbildung in erhabener Form verboten, nicht von der Urne des Meeres oder dem Stabe Aharons. Die Karäer verbieten jeden Gebrauch, jeden Gewinn und Nutzen von Dingen, die in irgend einem Bezüge zum Götzendienst stehen , daher von Thieren, die zu Götzenopfern bestimmt sind. Hieraus ist der große Streit in der apostolischen Kirche über die sidcoXoftmci zu erklären, in dem Einige, die sich bn'yvwßis rühmten, Alles zu essen für erlaubt hielten, Andere dagegen, um alle Berührung mit Götzenopfern zu vermeiden, sich blos von Gemüse nährten Röm. 14, 2. Auf dem jerusalemischen Koncil wurde deshalb, zu Gunsten der Hebräer, allen Gläubigen aus den Heiden vorgeschrieben: ÄTtsysG&ccL a%o rcov aXiGyrj^iaTcav zcöv e.t~ dcoXcov. Die ccXiGyrjpcczec sind die ni^lDD, niSJJin, Hesychius erklärt es durch ftvömv {uagcov. Aus dieser Beschreibung der Lehre und der Sitten der Karäer muß hervorgehen, daß sie zwar von der einen Seite noch ganz iw Judenthum befangen sind, von der andern aber an Geistesschärfe, gesunder Lehre und besonders Bibelkenntniß und im Streben nach ungeheuchelter Frömmigkeit keiner jüdischen Sekte irgendwie nachstehen. Dies läugnen selbst ihre gemäßigten Gegner nicht. R. Jehuda Ha-Levi läßt den König der Chazaren folgendes Zeugniß über sie ablegen: (part. m. §. 22): rmrijn D'^nrwD ddin hnh \3n ■o rop'DD nnn rojnDD "inr dnuyö yow ■ow -irw rmnn mzb, und später o'binwö an Dwpn in nrfrirn D^rum Kap. II. Die Namen der Karaitischen Lehrer von Esra an. Noch Einiges über die Literatur der Karäer. Was unter n 2 verstehen ist. Beschaffenheit des h. Codex bei den Karäern. Die Reihe der Lehrer, welche wenigstens in den Hauptsachen mit ihnen übereinstimmten, ist, nach der Überlieferung der Karäer, von Esra an folgende: Esra, Simeon der Ge-