Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 52 (24.12.1844)
- Date
- 1844-12-24
- Page
- Spalte 821-822 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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821 Kritiken. Kurze Anzeigen 822 Der Messiasglaube bezieht sich, nach Herrn F., auf „Ldealische Zeiten", in denen aller Unterschied zwischen allen Nationalitäten falle, wo alle nur „Eine Sprache" reden. So lange es also Nationalitäten gebe, gehörten wir diesen auch an. Was den eigentlichen Gegenstand der Frage betrifft, so erklärt derselbe Herr F., weil auf das Unterlassen der Beschneidung die Strafe des rrD gesetzt sei, so gehörten sowohl der Vater wie der unbeschnittene Sohn nicht zur Gemeinde Israels. Zum Eide und zur Ehe, als nach konfessionellen Formen geschworen und geschlossen, seien sie nicht zuzutassen. Sechs und dreißig Mal kommt nach der Mischna die MD -Strafe vor, aber wie wir bereits erklärt, auch nicht ein einziges Mal in der hier usurpirten Bedeutung«. Den Unkundigen öder eine christliche, mit den Satzungen des Iudenthums nicht bekannte Behörde kann man mit solchen a n- Litraditronellen Argumenten blenden; aber wenigstens sollte man sich doch scheuen, damit, öffentlich aufzutreten. Ebenso kann aus dem hier angegebenen Grunde wenigstens nicht abgeleitet werden, weder eine Unfähigkeit zum Eide noch zur Ehe. Denn die konftssionelle Form des jüdischen Eides ist: nur bei Gott und nicht bei etwas Andern, schwören. Wer daher an Gott glaubt, ist sittlich fähig zu schwören. Ebenso ist jede Ehe, die ein im Iudenthume Geborner nach den bestehenden Formen schließt, nach jüd. Recht, vollkommen gültig. Die Religionsbehörde sei verpflichtet, das Kind beschneiden zu lassen, selbst mit Hilfe der Staatsbehörde, fügt Herr F. bei, die ihr Interesse dabei habe. Daß damit jeder Maaßregel das Wort geredet wird, die die Staaten in ihrem wahren oder falschen — darüber steht weder Herrn F. noch uns in der Praxis ein Urtheil zu —, Interesse auch zur bürgerlichen Zurücksetzung der Juden ergreifen zu müssen glaubten, bedarf wohl kaum angemerkt zu werden. Endlich müssen wir noch auf den Widerspruch aufmerksam machen, in welchen sich Herr F. auch hier verwickelt hat, daß er den Unbeschnittenen als nicht zur Gemeinde gehörig betrachtet wissen will, nicht weil der Knabe, sondern weil die Behörde nicht den Willen oder die Macht hat, denselben zu beschneiden. Die Besprechung der Responsen der Herrn R. Wetzler in Gudenberg, R. Bamberg in Würzburg, R. Wechsler in Schwabach, R. Meklenburg in Königsberg und R. Schwarz in Hürben, die alle in ihren Resultaten mit den bisher besprochenen Gutachten übereinstimmen, in ihren Begründungen wesentlich Neues die Sache förderndes nicht Vorbringen, können wir füglich unterlassen. Alle bisher besprochene Gutachten sind mit der Erklärung des Frankfurter Rabbinats, daß der in Frage stützende Vater untüchtig sei zum Zeugen und Schwören, einverstanden. Den Uebergang zur Besprechung der folgenden Gutachten macht füglich das des seligen Herrn R. U l l m a n n m Cr e fe l d, der es zweifelhaft läßt, ob er mit dem sragestellenden Rabbinate einstimmt oder nicht. R. Ullmann hebt die Wichtigkeit der Beschneidung hervor, und macht dabei mit Recht geltend, daß gerade weil sie bei Abraham schon eingeführt sei, sie als das Zeichen eines Glaubensbundes nicht aber einer Nationalität betrachtet werden könne. Der Widerspruch, der zwischen der Mischna Abot 3, 15 und Sanhedrin 10, 1 besteht, sucht Herr U., nach der Chilluk Manier, dadurch zu beseitigen, daß er das hz urgirt und nun, im Widerspruche mit seiner später ausgesprochenen Ansicht behauptet, der Unbeschnittene sei kein Israelit. ^Fortsetzung folgt.) Kurze Anzeigen. 71) Lehrbuch zur Sprache der Mischna, von Dr. Abraham Geiger, Rabbiner zu Breslau. Erste Abtheilung. Lehrbuch. Breslau bei Leuckart, 1845° 8. VIII. 54. (Zw eiter Artikel.) Die Wissenschaft hat einen Ianuskopf, und während sie mit einem Gesichte in die gestaltenschwangere Zukunft schaut, um aus ihrem Schooße ewig neue, jugendliche Gestalten ins Dasein zu rufen, unterläßt sie nicht mit ihrem andern Gesichte, unverwandt aus den Langen Reihenzug dagewesener Existenzen zu blicken» Da sie ihre neuen Schöpfungen nicht in haltloser Höhe, in luftigen Abstraktionen schweben sehen mag, sondern sie auf dem festen Boden des Bestandes Wurzel schlagen läßt, so muß sie die abgeschlossenen Lhatsachen der Vergangenheit ihrer Abgeschlossenheit entreissen, sie in den Kreis der Verjüngung hereinziehen, und veranstaltet auf diese Weise eine Wiedergeburt, eine wahrhafte Auferstehung. Mit ihrem belebenden Hauch erweckt sie die zu Lodesähnlicher Versteinerung erstarrten historischen Gebilde zu neuem Leben, bläst den Staub der Jahrhunderte von ihnen ab, um sie unter die Erscheinungen der Gegenwart würdig auftreten zu lassen. — Seitdem im Iudenthume wissenschaftliche Bestrebungen aus dem Starrschlafe mittelalterlichen Winters erwacht sind, stellte sich zunächst diese Richtung der Regeneration und Reproduktion jüdischer Geisteserzeugnisse heraus, welche ihrer Natur nach in der Vergangenheit wurzeln, und wie die Träger dieser Geistesgeburten aus dem dumpfen, dunkeln Ghetto in das freie Helle bürgerliche Leben heraustraten, strebten sie auch mit mehr oder weniger Bewußtsein, für die Objekte jüdischer Wissenschaft, Freiheit und Weltbürgerthum zu erringen. Zunächst galt es, das Verständniß der hebräischen Sprache und der Denkmäler einer dreitausend) äyrigen Literatur, welches in der Hetzjagd blutiger Verfolgungen für die Inhaber selbst größtentheils verloren gegangen war, zu erstreben/ den in dem 52 *