Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 50 (10.12.1844)
- Date
- 1844-12-10
- Page
- Spalte 791-792 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/8555529-9890798-9890851--3817-3530865- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
tat Studien. Literarische Analekten. 792 Ansicht! N“ip1 NbytJ pwaa, die nicht blos der Gesetze Ursachen zu ergründen, sondern auch ihnen gemäße praktische Anwendung macht? Und steht diese Ansicht etwa außerhalb des Judenthums? — Wohin die Konsequenzen solcher allgemeinen Sätze führen, dafür nur Ein Beispiel. ''Die Gesetze der Natur, das giebt Herr E. doch gewiß zu, sind göttliche Gesetze. Nun rufe Herr E. dem Forscher zu: „welcher Sterbliche dürfte sich erkühnen, der Gesetze Ursachen zu bestimmen, die der göttlichen Allweisheit entflossen sind!" und proklamire sein Dogma „wer sich anmaaßt der Gesetze Ursachen ergründen zu wollen, um darnach den Grad ihrer Anwendbarkeit nach Zeit und Umständen zu bestimmen, der leugnet der Gesetze göttlichen Ursprung", und erkläre für eine Ketzerei, für eine Gottlosigkeit die ganze Naturwissenschaft! Oder ist die Weisheit Gottes in der Natur von anderer geringerer Art? Das Resultat dieses Gutachtens in Betreff der Beschneidungsfrage ist, daß der Vater weder für Schwur noch für gerichtliches Zeugniß glaubwürdig sei. Dieser Ausspruch wird jedoch nicht speciell aus dem jiid. Rechte abgeleitet. Ueber den unbeschnittenen Knaben wird nichts bemerkt. R. Adler in Oberndorf erklärt: „Empört sich aber ein Vater gegen die Vorgesetzten und läßt sein Kind trotz der Aufforderung nicht beschneiden, so brauchen (!) auch diese, die Vorgesetzten, ihn, den Vater des Kindes, nicht als Israeliten zu betrachten, und er wird unfähig den israelitischen Eid zu leisten". „Wer nicht beschnitten ist, ist der Seligkeit verlustig". „Da nun der Eid auf die Seligkeit sich beruft — diesem (wem? dem Vater?) die Seligkeit als Jude abgesprochen ist, so konnte das Rabbinat zu Frankfurt nicht umhin, zu erklären, daß er zum Eide nicht zugelaffen werden kann." Herr A. hat nicht blos stylistische Gewandtheit, er hat auch philosophische Methode in seiner Beweisführung. Nur Schade, daß blos der Ober- und der Unter-Satz nicht beweisen und der Schlußsatz falsch ist. Oer jüdische Eid beruft sich nicht auf die Seligkeit. Die betreffende Person wird jedenfalls, freilich ohne Erlaubniß des Herrn A., immer noch an ihre Seligkeit glauben und daher auch nicht falsch bei ihr schwören. Endlich ist es ja, nach Herrn A., der nichtbefchnittene Sohn, dem die Seligkeit abgesprochen ist, und nicht der Vater; es könnte also nur auf jenen nicht auf diesen geschlossen werden. R. Aub in München erklärt: Wer die im „Talmud enthaltene Auslegung" (sollte wohl 'heißen: enthaltenen Auslegungen; denn in der Regel hat der Talmud für Eine Bibelstelle mehrere Auslegungen) der heiligen Schrift als die von Moses überkommene nicht anerkenne, der sei eben so zu betrachten als verwerfe er die göttliche Offenbarung an Moses überhaupt. Herr A. hätte besser die Stelle Berachot, 5 a angeführt als Sanhedrin, 99 a, da in dieser die Auslegung des Verses, woraus, dieser Satz abgeleitet ist, bestritten ist. „Nach den Grundätzen der mosaischen Religion (!) kann der nicht als gilriger Zeuge bei Gericht angenommen werden, der ein mosaisches Gebot (wo steht das? Herr A. hat, wie es scheint, seinen eigenen -piy jr&ifiM) oder Verbot öffentlich Übertritt." Dieser im jüd. Rechte geltende Satz, der überhaupt nicht so allgemein gilt, wie er hier ausgesprochen ist, hat nach allen jüdischen Codices auf den Vater durchaus keine Anwendung: rrD rWlü’Nl J?b 3ND (Maim. h. Mila I» 2), nach Maim. (das.) aber selbst auf den Sohn nicht: tko P*iy Nim row ay m m wn. (Fortsetzung folgt.) Literarische Analekterr Ein seltenes religiöses Gedicht von Moses Hrimmon. Mitgetheilk von Leopold Dukes. 1) Firnen '»i ^b 'ii'i (Schluß.) i^a iato * üj^n? lDnaa apaia naio : Qjpn dn-i^oni ’ Dj^n mp) ^aip ti'NH jaaa'iiirf) an dni *iqid pM : 11? niyjn mn DStfaa * ’iP’B_' 4 )^r,an oasm 'N? -W'ai aPa apa, ap : j^'aa n'O DS'isn ^a * nnnan aap dan jn * nns n'p a^in rrn : nn?J yntja P$© -aipo^ ♦ inana ]iao paa _ paaiy nat^ : irniaj) Pj? V'N rr/'N * iFia^oa an,DJ) ”63 Py * in&ya ^ai aa* najiiri : irmp nj) a'tyn] * map wa ' ipND 'iap DiNnö l-p cajjiai wß : i1? n.^rrj nam Py rntoina po-i - napai cr^'ia^ . : nana im« nNtP ♦ naaty T ** T - T T ' pap 'a ' rira py nats> nap nfm : niN^a^ ]dn nipna) * niWia) a« niapp rty^n p aa ♦ niuaa saip Pipn : rutin pNn )a n^ Dip * rmn^> iap k nt^ xby * nyan opi yas äm6 : nyVinn pppn 'a njrb jjiaa Dam - ’iapaa oaia apa rfetäß : lau na ntsa aa ' iap np