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Der Orient · 1844-12-10 · 50 (10.12.1844) · p. Spalte 787-788

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
50 (10.12.1844)
Date
1844-12-10
Page
Spalte 787-788 (sequence 2)
Language
German
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787 Studien. Kritik der Frankfurter Gutachtensammlung über die Beschneidung. 788 trübe Ernste" in unserer Zeit (der sog." Reform-Verein ist ihm blos die Konsequenz der jetzigen theologischen Richtung), dem man noch öfter' in dieser Sammlung begegnet, führt ihn, nach-einigen Komplimentirungen des Frankfurter Rabbinats, zum Gegenstände der Frage. Ohne weitere Begründung wird die Erklärung abgegeben, von dem Rabbinate sei auszusprcchen, daß'Jeder der sich zu solchen (des RV.) Principien offen bekenne, wer irgend eine Handlung aus solchen Principien offen begehe, nicht zu der jüdischen Religionsgenossenschaft gezählt werden könne. Dieser von Seiten des Rabbinats auszusprechender Ausschluß sei in allen Beziehungen des inneren jüd. religiösen Lebens durchzuführen. Doch solle dieser Ausschluß von dem Rabbinate ohne kränkendes, verfolgendes und schmähendes Wort ausgesprochen werden. Wie es.möglich sei, einer Unfähigkeitserklärung zum Zeugen und Schwören das Kränkende, Verfolgende zu nehmen, ist uns unbegreiflich. Das kingt gerade wie der dem Satan in Hiob gegebene Auftrag non nnw (Baba-Batra, 16 a). Da jedoch das ganze Auftreten des Frankfurter Rabbinats hauptsächlich durch die Verweigerung der Beschneidung veranlaßt ward, wie aus dem Umlaufschreiben, wie selbst aus dem Titel dieser „Gutachten über die Beschneidung" hervorgeht, die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit'— denn nur diese wohl konnte das Frankfurter Rabbinat aufstellen — der Verbindung dieser Weigerung mit einer sich konstituiren wollenden oder sollenden Sekte aber nur hcrvorgehoben wurde, um dadurch aufmerksam zu machen, daß die Weigerung als eine grundsätzliche betrachtet werden könnte; so wollte man natürlich ein specielles Eingehen auf dieses Faktum,, eine aus den jüdischen Rechtsquellen abgeleitete Entscheidung für den gegebenen Fall*). Herr H. hat es unterlassen, weil das Frankfurter. Rabbinat auch ohne ihn genaue Kunde habe von dem was Rechtens sei, wie auch dessen bei der stadtväterlichen Behörde bereits gethanen Schritte beweisen. — R. Adler in Hannover geht speciell auf den Gegenstand der Frage ein. Er betrachtet die Beschneidung von dem biblischen Standpunkte und kommt hier zu dem Resultate, „daß die Beschneidung nicht nur ein auf dem Bündnisse mit Gott beruhendes, sondern ein rein mosaisches, durch die Exterminationsstrase geschärftes Gebot ist." Wir vermutheten hier Anfangs einen Druckfehler, haben uns aber überzeugt, daß dem nicht so ist, und müssen daher gestehen, daß dieser Satz für uns und gewiß auch für jeden Leser keinen Sinn hat. — Das „rein mosaisches" ist, wenn etwas mehr als eine Floskel, unrichtig. Selbst die „Extcrminationsstrafe" wurde bei Abraham ausgesprochen. *) Wirklich beziehen sich auch die in Folge der eingelaufenen Gutachten gethanen Schritte des Rabbinats nur auf das Unterlassen der Beschneidung. (Einl. Seite X V.) Unter der „Exterminationsstrase" meint Herr A, die Strafe des j-yo♦ Andere nennen sie im Verlaufe dieser Sammlung : Exstirpationsstrafe, wieder Andere: Ausrottung u. f. f. Das Auffallende hierbei ist, daß sich keiner der Herrn über das Wesen dieser Strafe des Nähern vernehmen ließ, und doch ist sie die eigentliche auf das Unterlassen der Beschneidung von der h. Schrift gesetzte Strafe. Wir werden später darauf zurückkommen. Herr A„ eingehend auf die gegnerische Einwendung, daß die Beschneidung abrahamitisch sei, sucht — nach Sanhedrin, 59 b — gekünstelt genug nachzuweisen, daß die Beschneidung blos den Stammvätern der Israeliten geboren sei. Abgesehen davon, daß diese Deduktion nach Maim. h. Melachim X. 8 falsch ist, ist gar nicht einzusehen, wie deswegen die Beschneidung für uns keine Verbindlichkeit haben solle, weil sie allen Abrahamiten geboten sek. Sind die Israeliten nicht auch Abrahamiten? Unstreitig sollten auch alle Abrahamiten den Einen Gott anerkennen; ist aber deshalb dieser Glaube nicht auch der unsere?') Vom historischen Standpunkte weist Herr A. mit Recht nach, daß die Beschneidung immer heilig gehalten worden sei. Ueber diese Erscheinung , fügt Herr A. bei, würde man sich nicht wundern, wenn man bedenke, daß die Beschneidung von der Tradition als ein Gebot dargestellt werde, von dem die Seligkeit des Israeliten abhänge, da die Pforten der Hölle vor dem Beschnittenen verschlossen seien, da alle übrigen gesetzlichen Vorschriften in der Beschneidung als in einem Borne und Centralpunkte vereinigt zusammengefaßt seien, da sie selbst den Sabbat verdränge rc. (nach Nedarim, 32 a). Die unterstrichene Phrase befindet sich nicht in der allegirten Talmudstelle. Es ist ein Midrasch. Damit aber dadurch kein Freibrief gegeben werde für die beschnittenen Frevler, wird ebenfalls im Midrasch bemerkt: rDpn&y! hy ftnui ibo n1?! irw Ovvpii jd n'nyn m was beiläufig bemerkt, gegen den von R. Wolff in Kopenhagen mit Nachdruck hervorgehobenen Gebrauch spricht, die verstorbenen unbeschnittenen Knaben vor dem Begräbnisse zu beschneiden. Ueberhaupt sind solche den hagadischen Aussprüchen des Talmud nachgeschriebenen Beweise für die Wichtigkeit der Beschneidung eher geeignet die beabsichtigte Wirkung zu schwächen als zu verstärken. Mußte der strenge Sabbat nicht auch z. B. dem Opfer weichen? Und besteht das Judenthum nicht *) Die hier etwa anzuführende Stelle des Maim. zur Mischna Chulin, 100 Dn^ONttf USD UN flX p ICDr nis rri'pnip udd irpa nuy WDX nV;-.NN ICD h)DW umx, ist durchaus nicht so gemeint, als ob allem Vormosaischen durchaus keine dogmatische Bedeutung beizulegen sei. Vergl. Maim. h. Melächim IX, 1, wo er, eben wie Albo im Jkkarim, ein das Vorhergehende jedoch nicht negirendes Fortschreiten in der Offenbarung anerkennt.

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