Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1844)
- Date
- 1844-12-10
- Page
- Seite 390 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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390 städten, es den Juden fceistellt, für ihr Geld Kost und Wohnung zu nehmen, wo sie wollen — sofern sie ihren Aufenthalt moliviren — so fyat doch der Luhatschowitzer Pharao ganz eigenthümliche Ansichten über die Schützlinge Josef's und verbietet den jüdischen Gästen jede andere Wohnung. Man denke sich den körperlich zerrütteten Zustand des jüdischen Gastes und stelle sich denselben in einem engen, dumpfen Kammerchen wohnend vor! Damit ist aber noch nicht Alles gesagt. Früher hatten die jüdischen Gaste wenigstens Küchen, für die sie allerdings besonders 20 Kr. K.-M. täglich bezahlen mußten; allein seit einigen Jahren wurden die Küchen aufgehoben und die Juden waren genöthigt in ein jüdisches Speisehaus zu gehen. Der Gastwirth, auf sein Monopol trotzend, behandelte die Gaste so unverschämt grob und bewirthete sie so schlecht, daß mehre Gaste den Kurort zu verlassen genöthigt waren. Hr. W. Frankel, ein energischer Mann und Pächter der jüdischen Verzehrungssteuer, hat, im Interesse seiner mishandelten und gedrückten Glaubensgenossen, die Sachlage der k. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung in beredter Weise vorgestellt und die Bitte hinzugefügt, daß der inhumanen und widergesetzlichen Handlungsweise der Luhatschowitzer Badeverwaltung Schranken gesetzt werden, und daß die jüdischen Gäste gleicher Rechte mit den christlichen genießen mögen. Die Kameralverwaltung übergab die Sache dem Kreisamte, das es an das L. Wirthschaftsamt zur Aeußerung schickte. Dieses wußte nichts Besseres zu erwidern, als daß die Anklagen ungegründet seien und unterließ es nicht in seiner Unverschämtheit, den wackern Hrn. Frankel zu verläumden. Dieser hat in einer sehr beredten Eingabe — die ich aus Raumersparniß nicht mittheile — den Schleier vom kecken, den Gesetzen Trotz bietenden Treiben der L Beamten gelüftet, worauf dem Hrn. Frankel folgender Bescheid von der Kameralverwaltung ertheilt wurde: „Nr. An das jüdische Verzehrungssteuer- Kollektantenamt zu Ungarisch-Bcod. In Erledigung der Eingabe vom 19. Jänner hujus Zahl 26 wird demselben zur Wissenschaft bedeutet, daß nach Eröffnung des Hradischer k. k. Kreisamtes de dato 28. vorigen Monats Zahl 5094 dasselbe dem Luhatschwitzer Wirthschaftsamte aufgetragen hat, die ankommenden jüdischen Badegaste mit mehr Liberalität zu behandeln und sie nicht ^dinglich auf die Verköstigung aus der in der Badeanstalt errichteten Garküche zu beschranken, da hierzu keine gesetzliche Ermächtigung vorliege und die polizeiliche Aussicht auch dann gehandhabt werden könne, wenn einige jüdische Badegäste in den nächst gelegenen Orten Luhatschowitz oder Faßlowitz ihre Unterkunft ausmitteln, was ohne dies nur von der ärmsten Klasse geschehe, daher der dortigen Obrigkeit nicht besonders abträglich sein könne. K. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung. Hradisch, 12. Mai 1843. Zikel, Kameral-Rath." Dieser Bescheid wurde in allen Synagogen promut: girt und war von großer Wirkung. Die jüdischen Gaste, die sonst vor der Tyrannei der L. Beamten zurück: schreckten, nährten die schönsten Hoffnungen und kamen während dieser Saison zahlreich nach L. Allein die Bedrückung begann von Neuem. Das Gesetz mit Füßen tretend, hat das L. Amt die jüdischen Gäste auf eine noch schändlichere Weise behandelt und denselben den Aufenthalt erschwert. Die armen Gaste suchten nun bei Herrn Frankel Rath und Hilfe, der sie ihnen auch, durch seinen Eifer und seine Energie, verschaffte. Als nämlich alle Vorstellungen, die dem L. Amte gemacht wurden, fruchtlos blieben, ergriff Hr. Frankel wieder die Feder und beklagte sich über das L. Amt, sowohl wegen Bedrückung als auch wegen widerrechtlicher Verhaftung mit der hinzugefügten Bitte um schleunige Abhilfe mit) gesetzliche Ahndung. Hierauf erließ das k. k. Kreisnim folgenden, durch die Kameral-Bezirks-Verwaltung dm Kollektantenamte zugestellten Bescheid: „An das jüdische Verzehrungssteuer-Koltektantenamt in Ungarisch - Brod. In Erledigung des Berichts vom 25. Juni lauftnden Jahres Zahl 116, dessen Beilage anreihend zurückfolget, dann der zweiten Eingabe vom 1. vorigen Monats 172 ohne Zahl wird dem Kollektantenamte nebenlegend zur Wissenschaft eine Abschrift jener Verfügung mitgetheilt, welche das hiesige k. k. Kreisamt an das Wirthschaftsamt zu Luhatschowitz wegen Bedrückung der dortigen Kurgäste erlassen hat. K. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung. Hradisch, 6. August 1844. Hifer P „Nr. 10059. Vom k. k. Kreisamte. Die eigenmächtige und willkürliche Bedrückung der Luhatschowitzer Kurgaste durch den ihnen auferlegten Zwang, in obrigkeitlichen Gebäuden Wohnungen zu nehmen und sich von obrigkeitlichen Pächtern verpflegen zu lassen — ist dem Wirthschaftsamte bereits durch die kreisämtliche Verordnung vom 28. April und 28. Juni 1843 Zahl: 5094 und 7790 ausgestellt und für die Zukunft untersagt worden. Dem ungeachtet sind neuerlich im Wege der k. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung wieder solche Beschwerden vorgekommen, welche durch den amtlichen Bericht vom 11. Juli 1844 Zahl 598 keineswegs hinlänglich gerechtfertigt erscheint. Indem das Wirthschaftsamt hierfür die verhängte Ausstellung erhält, findet sich das k. k. Kreisamt zugleich ge-