Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1844)
- Date
- 1844-12-10
- Page
- Seite 389 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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jjj ß'ens als Assistenten bestimmt; in manchen Provinzen Deuschjf |flnbg ist solches sogar mit der Synagogenordnung verbunden, E uni) endlich haben in manchen Gemeinden die Regierungen | cs veranlaßt. Ein Beitrag letzterer Art ist der hier folgende, I welcher dem Oberrabbiner und den Vorstehern in Dresden pMcirt wurde. Er lautet: ß „Die königl. Kreisdirektion zu Dresden hat über dasje- | nige, was von dem Stadtbezirksamtsarzte Dr. Siebenbaar f hinsichtlich der uiedizinalpoliziilichen Beaufsichtigung der Bef schneidung der Iudenknaben, als einer chirurgischen Opera- K tion, beantragt worden ist, nach Eingang des in dieser Be- I ziehung von dem Stadtrathe erfordernden Berichts vom 15. f Juni d. I. dem königl. Ministerio des Innern Vortrag erß stattet, die Entschließung des königl. Ministerii hierauf, ist in | Folgendem anher eröffnet worden: Die Beschneidung als religiöser Gebrauch sei völlig frei und unangetastet wie bisher zu belassen, und einem einzelnen Stande als Monopol nicht zuzueignen. Auch seien die bisherigen Beschneider nicht ärztlichen Standes (Hr. Mendel Schie u. I. A. Bondi hier), da sie ihre Legitimation, wenigstens in ritualer Hinsicht, dargethan und das Vertrauen der Gemeinde in einer langen Reihe von Jahren sich erworben hätten, in ihrer Funktion ungestört zu belassen. Für den Fall aber, daß der hiesigen Gemeinde ein neuer Beschneider nicht ärztlichen Standes nöthig werden sollte, so würde derselbe sich in ritualer Hinsicht bei dem Religionsvorstande zu legitimiren, in technischer Hinsicht aber vor dem Stadtbezirksarzte sich darüber auszuweisen haben, daß er die nöthigen chirurgischen Einsichten in die Operation der Beschneidnng wirklich besitzt. Dagegen solle von jetzt an bei jeder von einem Nichtarzte zu vollziehenden Beschneidung ein Arzt oder Wundarzt zugezogen werden, welcher, wiewohl ohne das Rituale irgendwie zu stören, theils über die Unschädlichkeit der Beschneidung bei den bestehenden Gesundheitsverhältnissen des Kindes zu urtheilen, theils endlich die Nachbehandlung zu übernehmen habe. Die Wahl dieses Arztes oder Wundarztes sei in jedem einzeleen Falle den Eltern oder Angehörigen des Kindes zu überlassen. Für Arme haben die Gemeinden einen solchen Arzt oder Wundarzt ein für allemal zu verpflichten und seine Bemühungen ihm zu vergüten. — % Dem Stadtrathe und dem Stadtbezirksarzte Dr. Siebenhaar?■’ bleibt solches andurch unverhalten und es hat der Stadtrath (sowohl wegen bchufiger Beschneidung und Anweisung der hiesigen israelischen Gemeinde als auch sonst das Nöthige zu besorgen. Dresden den 25. Septbr. 1844. Kreisdirektion, Dr. Merbach. D e st e r r e i ch. " Wien, 30. Novbr. Vor einigen Tagen hat man l einen edlen Mann, Herrn H. Tod es ko begraben, \ nnm um so edleren, als er weder durch seine Erziehung l Bildung, noch durch einen weniger hazardmäßigen l Handel die Hoffnung gab, er werde so viel Gutes thun. Daß das Leichenbegangniß mit großem Pompe vor sich gegangen, daß bei dieser Gelegenheit viele Gaben ohne Unterschied der Konfession vertheilt worden sind, und daß dem Sarge des Verewigten nicht nur die Judenschaft, sondern auch die Equipagen der größern christlichen Bankiers folgten, versteht sich von selbst, vorzüglich wenn man weiß, daß der Verblichene über Millionen zu gebieten hatte und daß er die Seele der hiesigen Börse war. Da er der größte Besitzer von Eisenbahneffekten war, so war es natürlich, daß einige Spekulanten das Gerücht ausgesprengt haben, daß die hinteclaffenen Effekten verkauft werden sollen, was natürlich großen Schrecken auf unserer Börse verbreitete. Jndeß" haben die Erben erklärt, daß dieses nicht geschehen wird und daß überhaupt vor der Hand an Veräußerung der Aktien nicht zu denken ist, was übrigens auch in ihrem eigenen Interesse liegt. Wie wir hören, werden die wackern Söhne die Geschäfte des Vaters in gleichem Geiste fortführen und es ist der allgemeine Wunsch, daß sie auch mit den Börsengeschäften den Wohlthätigkeitssinn des Vaters forterben möchten. NuMvisch-Brod, im Novbr. Wer die Geschichte unseres Staates kennt, wird gewiß mit mir darin übereinstimmen, daß eine milde, jeden Eklat vermeidende Regierung die schönste Zierde unseres erlauchten Kaiserhauses ist. Wo nicht ein in das Räderwerk des Staates tief eingreifender Gegenstand die Leiter zu energischen Macrßregeln zwingt, treten sie mir einer selchen Schonung und wohlthuenden Milde auf, daß die österreichischen Unterthanen dies allgemein dankar und liebend anerkennen. Und doch erschallen aus keinem Staate so oft und solche gegründete Klagen m's Ausland, wie aus Oesterreich. Dies mögen und können unsere Beamten beantworten. Das unabsehbare Beamtenheer unseres Staates ist eine erbarmungslose Geißel für Oesterreich, und beionders für die Juden. Allerdings ist, wie überall, auch hier kein? Regel ohne 'Ausnahme; allein die eigenmächtigen Beamten sind in ihrer Willkür so maaßlos, daß einzelne an den öffentlichen Pranger gestellt zu werden verdienen. „Erpressung unb Unterdrückung" sind die Losungsworte dieser subalternen Beamten, die kein Gesetz als ihren Nutzen, keine Vorschrift als die ihres niedrigen Judenhasses kennen. Ich will dies an einer Thatsache, welche die Leser in das Mittelalter zurückversetzen wird, anschaulich machen. — Einige Stunden von hier ist ein bekannter Kurplatz L u h a t sch o w t tz, wo jede Sommerszeit zahlreiche Gaste, unter welchen auch Juden, sich einsinden. Aber den Juden wird hier eine besondere, den Urheber schändende 'Auszeichnung zu Theil. Ein moderner Pharao ohne Reiter und Wagen, har der Eigenthümer dieses Kurortes, den Juden kleine Kämmerchen als Wohnungen angewiesen, für welche einzelne 20 Kr. K.-M. täglich bezahlt werden muß. Wenn auch der unsterbliche Josef in den §§. 14 und 15 des Toleranzpatentes vom Jahre 1782, selbst in den k. Haupt-