Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1844)
- Date
- 1844-12-03
- Page
- Seite 381 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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381 zurichtm sei, um ihn recht feierlich zu machen, sondern Ms den-Eid dem Zudem zum Eid macht? Hier giebt nun der Herr Dr. mit Berufung auf R. Haji Gaon zu, daß das MdasNekitat-Chefezsei, sondern einEid ohne dieses sei auch verbindlich. Ich berief mich auf eine Talmudstelle und zwar nicht auf die Schebuot 36 a sondern auf die Gittin 35 a: j) loyN'nß r6 ton dyt N'vp^ 'Nruvn wnn Hin 'To rrb »ton xrbü-ixb nninD »toto n^ 222 on nwDir 'n n -h'd Mö’pj nd!?h n*?n nd^d nssipn-nn nun not 22 ton Dfo.'raroa, wo ein im Gespräch--entfallener, im Eifer gethaner Eid als assertorischer Eid gilt, obgleich pn nLD'ipjn die Frau so wenig dachte, als an einen förmlichen Eid zu leisten. Daß der Eid in Frankreich nichts Religiöses sei, erfahren wir hier zum ersten Male von Herrn Dr. Frankel. Ein nicht religiöser Eid ist gar keiner. Etwas anders aber ist es, ob, wie fälschlich gewährt wird, die jüdische Religion noch besondere Formeln vorschreibt, unter deren Beobachtung allein der Eid nach jüdischem Glauben zum Eid wird. Md das stellte die Versammlung in Abrede. Es wäre aber Mich nachtheilig gewesen, hätte sie das nicht gethan, son- | dm die Unwahrhe i t behauptet, ein jüdischer Eid müsse z. B.mit N^p) geschehen. Es hätte diese Erklärung für Luxemburg z. B. die dort herrschende völlige Emancipation Mer rückgängig machen können. Daß die Majorität der Versammlung für Beibehaltung (aber nicht, wie das auch sich von selbst versteht, ausschließliche) der hebräischen Sprache im Gottesdienste war, mußte Hm Dr. Frankel den Protokollen ansehen. Zur Beschlußna()me lag aber diese Frage nicht vor und deshalb war diese Verhandlung mehr ein Austausch von Ideen, als eine eigentliche Berathung. Mag es sein, daß die Versammlung aus Urbanität gegen den Antragsteller mehr auf diese Frage als gewöhnlich einging — da es ja nur galt, eine Kommission zur Entwerfung von (man höre!) Vorarbeiten zu wählen — und deshalb Einer die Gründe des Andern mehr wiberlrgte als die Frage, ob hebräisch zu beten sei, im Auge behielt; mag es geschehen sein, das der, welcher selbst für das hebräische Beten war, doch dem Andern widersprach, der für dieselbe Sache, aber aus unrichtig geschienenen Motiven gewesen, so kann man das Alles, wie man will, als ein savoir vivre von Seiten der Versammlung, oder als «Fehler ansehen, den sie in Zukunft vermeiden müsse; zu einer verdächtigenden Anklage sollte sie jedenfalls Leinen Stoff bieten. Herr Dr. Frankel kommt noch einmal auf die Frage wn gemischten Ehen zurück und deshalb müssen wir ihm auch hier einigermaaßen Rede stehen, damit er nicht glaube, es sei hier die Ferse des Achilles, die wir nicht gern entblößten. fragen Herrn Dr. Frankel: kennt das rabbinisch-talmu- ^ische Zudenthum unsere moderne Unterscheidung von bürgerlich und religiös? Ist der Ausspruch jn1? W\by2 llUt Angabe eines bestehenden Zustandes oder die religiös rechtliche Anerkennung eines so geschlossenen Ehebündniffes? Wenn die katholische Kirche gemischte Ehen verwirft, so geschiehst das, weil sie diese nicht anerkennt. Die Ehe ist ein Sakrament, kann nur von dem zu dessen Verwaltung berechtigten katholischen Priester geschlossen werden. Jede von einem nicht katholischen Priester geschloffene Ehe ist kirchlich betrachtet ein Konkubinat, aber keine Ehe. Findet dasselbe Verhältniß im rabbinischen Judenthum statt? Stehet hier die durch by2nb)y2 geschlossene Ehe der Noachiden untereinander nicht auf ganz gleicher Stufe, als wenn der Jude unter den zur Eingehung der Ehe ihn offen gelassenen drei Wegen den dritten wählt? War das Sanhedrin auf rabbinischem Standpunkte befugt, die durch geschlossene, gemischte Ehe nur als eine bürg erlich e Ehe oder als ein jüdisch-kirchenrechtliches Konkubinat anzusehen? So viel ich später hörte — denn wie bemerkt, ich war durch Unwohlsein verhindert, an dieser Verhandlung Theil zu nehmen — haben fast alle Mitglieder von dem Eingehen einer gemischten Ehe, der bedenklichen damit verknüpften Uebelstände wegen, abgerathen. Aber die Hand aufs Herz. Fragt man uns: Können gemischte Ehen im Judenthum als Konkubinat erklärt werden? So wird Herr Dr. Frankel sich wohl hüten, diese Frage zu bejahen. Es ist nicht die Frage: Sind solche Ehen Sünde, oder sind sie es nicht; denn das kommt auf die damit verknüpften Seelenumsta'nde an, sondern einzig und allein, sind solche Ehen Ehen oder sind sie keine? Und da konnte die Versammlung nicht anders entscheiden, als sie es that. Gemischte Ehen sind an sich nicht verboten; die Nebenumstände, wie die Kindererziehung re. darauf kommt es an, ob diese Ehen religiös zu erlauben oder zu verbieten sind. Natürlich, besser wäre es gewesen, diese Frage abermals einer Kommission zu überweisen, um alle hier zu berücksichtigenden Punkte in Erwägung zu ziehen. Wollte dieses die Versammlung der wichtigern Arbeiten wegen, die Kommissionen zu überweisen waren, oder nicht, so war die Versammlung berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung abzugeben. Es ist dieses das erste Mal, daß ich Herrn Dr. Frankel öffentlich zu loben oder zu tadeln Gelegenheit nahm. Es schmerzt mich daher tief, daß ich ihn in diesem Aufsatze nur tadeln und nicht loben gekonnt, aber Etyn W?n WW DipDD 2"b TOD ppbin |\v. Ich will mir keineswegs an Herrn Dr. Frankel, dessen Ueberlegenheit in talmudischem Wissen.so wie dessen sonstige Gelehrsamkeit ich gern anerkenne, die Sporen verdienen; aber es schmerzte mich zu rief, daß Herr Dr. Frankel, dessen zu gesagtes Erscheinen in der Rabbinerversammlung eben so erwartet wurde als gewünscht, jetzt kein Wörtchen der Liebe für jene Versammlung und deren Mitglieder hat und als Kreuzritter gegen die Ungläubigen jetzt sich gebärdet und statt diesem Institut, von dem so viel Heilsames fürs.Judenthum erwachsen könnte, so viel an ihm ist zum Leben zu verhelfen, es im Keime schon zu erdrücken sucht. Und so wurde dieser Aussatz, allerdings cum ira un-