Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 48 (26.11.1844)
- Date
- 1844-11-26
- Page
- Spalte 755-756 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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7Z5 Studien. Die jüdische Ehe. 758 der Ehe, wenn bs sich rrgiebtdäß 'eine unter der gewöhnlichen Voraussetzung geschloffene Me ihren Hauptzweck verfehlt. Wenn aber die Eheleute, völlig bewußt ihres gegenseitigen Zustandes, zusammentreten/ um, wenn Einer von ihnen unvermögend ist, den Hauptzweck der Ehe zu erfüllen, sich blos zur Erfüllung des Nebenzweckes anheischig zu machen, so ist kein Grund zur Trennung der Ehe vorhanden und der Ehekontrakt nimmt, da der allgemeine Zweck der Menschheit verfehlt wird, die Form eines Gesellschaftsvertrages an. Zur Vermeidung etwaiger Unsittlichkeit sind die gesetzlichen Schranken der eigentlichen Ehd anw'eUd'bar. Dieses war auch der Fall bei Abischag, Kön. 1, 3. Daher ist der Hauptzweck der Ehe Sache der Menschheit und liegt im JnteMfe ber Gesämmtheit, der Nebenzweck hingegen Sach"e des Einzelnen; daher hat die von mir aufgestellte Definition ihre volle Gültigkeit. Anm. 5. Der gelehrte Hr. F. wird entschuldigen, daß ich um der Konsequenz willen in. Bezugnahme auf meine Erwiderung all 4, nicht einräumen kann: die Frau sei nach biblischen Begriffen nur eine Sache und keine Person; denn wenn man dieses als wahr annehmen wollte, so würde für die Frau in einem solchen Verhältniß jede Gegenseitigkeit zum Manne in Handlungen aufgehoben, da sie sich nur passiv zum Manne verhalten müßte. Die angeführten Beispiele der biblischen Frauen zeigen aberdaß ihre Ehebündniffe zwar Verträge, aber keine Kauf- Kontrakte waren , auch würde der Begriff eines Kaufvertrages jener Annahme widersprechen, da es ja an einem Verkäufer fehlen würde, wenn die Frau als Sache, als zu verkaufender Gegenstand zu betrachten wäre und nicht als Person austretcn dürfte. Auch hätte sie sich müffen, wenn keine Kindererzeugung zu erzielen istjeden Verkauf gefallen lasten. Zu der Anm. 7 erwähne ich, daß der biblische Boden von mir in keiner Art verlassen wurde; denn 'Vers Hosea 4, 14 bricht selbst den Stab über die Untreue der Männer, welche die Straflosigkeit der Unsittlichkeit der Frauen herbeiführt. Dies ist ausreichend meine Meinung zu unterstützen, selbst wenn wir von der Erklärung der Mischna in Betreff des bittern Wassers abstchen. Zur An m. 8. Die Hand war bestimmt, die Zeichen des Bundes entweder einzugraben oder anzuheften, daher waren auch die Schauriemen der linken Hand (Lefillin) Erinnerungszeichen des göttlichen -Bundesda das Tätowiren der Hände inIsrael verboten war (Lev. 19, 28'. Zur A n m. 11. Die Erinnerungen des Hrn. F. wegen des von mir angeführten Beispiels der beiden Staatsgewalten, erledigen sich bei der Durchlesung meiner Auseinandersetzung. Beide Staatsgewalten sollen die Erhaltung des Staats bezwecken sowie Eheleute die Erhaltung der Familie erstreben, sollen (mtf ntm). Anm. 13. Wenn Hr. Dr. Hold heim in den nicht ausdrücklichen gesetzlichen Verboten des Ehebruchs von Seiten des Ehemanns eine Geringschätzung des Weibes und der Ehe findet, sb schenken wohl dfe von mir angeführten Belege von dev Mißbilligung desselben diese 'Meinung völlig zu widerlegen. Anm. 14. Das Wort bezeichnet mehr 'als IM, den Akt des Beischlafs, weshalb die dazu bestimmten körperlichen Glieder 'HDN, aber nicht IMQll v-qn heißen; daher bemerkt der Talmud im Traktat Megilla, 24 d, daß dieserhalb das Wort als Zeitwort größtenteils nur in Ke tib gebraucht wird, und nicht im Kri.; der Zartheit des Ausdrucks wegen ist Ersteres in IM verwandelt werden. Inder mit der heb'räiftlM Spräche verwandten chaldälschen wird daher der stets aufgeregte Hund genannt, Nosch ha- Schana 4 a. Nach genauer Nachforschung habe ich in dem chaldäischen Wörterbuch von Landau auch die Wortbedeutung von bjUtf mit „Liebling, Geliebte" gesunden; er leitet es her von aneignm, lieben und bedeutet auch der thierischen Lust fröhnen, wodurch das von mir gebrauchte Wort „Favorite" völlig gerechtfertigt wird, dahingegen Königin mo.1) heißt vgl. Ieremia (13, 13. 29, 2) 2 Chronik 15, 16, welche Benennung sich auch auf die Frau des Emirs ausdehnt; zu der Annahme, daß zuweilen auch Königin bedeutet und mit rrv>:U synonym ist, neigt sich der Talmud hin-. Dieser Favorit-Sultanin wurde auch der Sitz 'zur Rechten eingeräumt als Zeichen der Achtung und Liebe, Psalm 110, 1; auch wird derselben bie Legitimität zugesichert. Beide Umstände finden wir bei Bat Scheba. Buch der Könige 2, 19; daselbst \, 30; eben so finden wir Nchemia 2, 6, daher sagt der Psalmist 45, 10 ganz richtig. Anm. 15. Nirgends wird die Uebergehung eines gewöhnlichen Verbots oder eines Gesetzes mit einer Pön bedroht; aber ausdrücklich ist Genesis 2, K. 2, V^. 24 bemerkt: „Und sie werden zu einem Fleische". Das heißt mit Ausschluß eines Andern oder eines Fremden, welches Gebot sich also auch auf die Frau bezieht. Das Wort TJN hat die Bedeutung „wie einer" Esra 2, 64. Prediger 11, 6 a. Anm. 7. Die Lehre, daß dem Manne eine Frau von der Vorsehung zugeführt wird, ist rein biblisch und unwiderlegbar*). Der Mensch tritt durch die Ehe aus dem Thiergeschlecht heraus, sowie auch nach meiner im Eingänge dieser Abhandlung gemachten Definition der Ehe, daß nämlich solche das Zeugen bildungsfähiger und göttlicher Nachkommen bezweckt. — Bei -)JDD (adulterius) ist die Vaterliebe weniger geeignet, die Fortpflanzung der edlen Menschheit zu bewirken. Die Gottheit hat dem Menschen die Vaterliebe nicht ohne Zweck eingepflanzt, die schwachen Spuren der Mutterliebe in der Thierwelt finden sich hin und wieder nur in den Momenten einer der Nachkommenschaft drohenden Gefahr, wo das junge Thier des Schutzes entbehrt und nur durch mütterliche Aufopferung die Gefahr abgeleitet werden kann. — Zur Erhaltung der Vaterliebe hat die Offenbarung die Heiligkeit *) Prov. 19, 14. Gen. 24, 50.