Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 48 (26.11.1844)
- Date
- 1844-11-26
- Page
- Spalte 753-754 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Y. Literaturblalt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Frteratur. J\fg 48» Leipzig, den 26. November 1844» Inhalt. Studien. Nachträgliches über die jüdische Ehe. Von M. V. F r i e d e n t h a l. — Liter. Analekten. Das Buch Chanoch. Berichtigung zu Dr. Frankens Seitschrist. Berichtigung zu Parchon's Wörterbuch. Von S. Deutsch in Wien.— Liter. Nachrichten und Miscellen. Sendschreiben an Hrn. ü. Dukes in Tübingen. Von F. Lebrecht. — Jakob Trigland's Abhandlung über die Sekte der Karaer. (Fortsetzung.) Geschichte Anan's und der Ausbreitung der von ihm wiederhergestellten Sekte der Karaer. — Literarische Ankündigungen. Nachträgliches über die jüd. Ehe. Einige Worte über die Anmerkungen des Hrn. Fürstenthal zu meinem Aufsätze im Orient. Ich hatte den Aufsatz über die jüdische Ehe nach der Bibel meinem Freunde, Herrn Fürst ent hat, einem Gelehrten und ausgezeichneten Kenner der hebräischen Sprache, mit der Bitte gegeben, mir seine Bemerkungen darüber schriftlich mitzutheilen. Ich glaubte es dem Publikum schuldig zu sein und ihm zu genügen, wenn ich sie mit Erlaubm'ß des Hrn. Verfassers in ihrer ursprünglichen, unveränderten Gestalt meinem Aufsatze beifüge. Wenn ich auch den Scharfsinn des Verfassers lobend anerkenne, so fand ich doch seine Rügen in mehreren Punkten ungerecht und erlaube mir, meine Vertheidigung, von der ich damals durch Störungen aller Art abgehalten war, jetzt nachträglich den geehrten Lesern vorzulegen. A nm. 1. Hr. Fürstenthal wünschten seiner ersten Anmerkung, daß ich mich über den von mir ausgestellten Satz: „Das Iudenthum stelle das Juridische in den Vordergrund, das Moralische dagegen in den Hintergrund" bestimmter erklären möge. Hierauf erwiedere ich: Das Juridische bezieht sich nicht allein auf das Mein und Dein, sondern auf alle bürgerlichen Verhältnisse im Staate, welche durch den gesetzlichen Zwang bedingt werden; in den moralischen Verhältnissen hingegen bewegt sich der Bürger ganz frei und ungehindert, und die gesetzgebende Macht kann hier nur auffordernd aber nicht zwingend einschreiten. Gott als Regent in der Theokratie wird daher mehr als Gott der Gerechtigkeit (üDrail dmn als Gott der Liebe geschildert. Anm. 2. Auf die Frage in der zweiten Anmerkung: „Was specielle und generelle Moral sei? findet Hr. Fürstenthal die Antwort in dem Vorberichte zu meinen „Vermischten Aufsätzen religiösen Inhaltes" (Breslau, 1841). Specielle Moral ist demnach diejenige, welche das Individuum gegen das. Individuum ausübt; generelle hingegen diejenige, welche der Einzelne nur als ein Glied der Gesammtheit üben kann. Jene ist der Freiheit des Einzelnen anheimgestellt und gehört zu den Pflichten, von denen man sagt, daß sie nicht erzwungen werden können; diese (generelle) dagegen ist ein strenger Befehl des Gesetzgebers, welcher dem Staate die Vollmacht giebt, den Einzelnen zur Erfüllung gewisser moralischen Pflichten anzuhalten, siehe Deuter. 25, 35; 15, 13; Levit. 19, 9—10. Wir sind gewohnt, das vorzüglichste Moment des Iudenthums in dem Monotheismus zu sehen, und übergehen deshalb andere nicht unbedeutendere und unwesentlichere Vorzüge auf dem Gebiete der Moral; die Offenbarung lehrt uns nämlich nicht allein die Gesetze im Staatsverbande auszuführen, sondern stellt auch die erhabene Idee auf, moralische Pflichten durch die Gesammtheit auszuführen, und so ist die positive Seite des Gesetzes'der Liebe: „Was du willst, daß Andere dir thun, das thue auch ihnen", nur eine Kommunalpflicht, da der Einzelne ohne Verbindung mit anderen Individuen dem Gesetze der Liebe nicht nachleben kann. Denn nur durch Vereine, die sich auf Moral gründen, ist die Ausführung dieses Gesetzes möglich. Erst der Civilisation des 19. Jahrhunderts ist es gelungen, sich bis zu dem erhabenen Standpunkte zu erheben, auf dem das Iudenthum bereits vor Jahrtausenden beim Beginne seiner Offenbarung gestanden hat; daher bestehen die -Vorzüge des Iudenthums nicht im Monotheismus allein, sondern es hat auch auf dem Gebiete der Moral nicht geringere Ansprüche auf den Dank der Menschheit. Der Ehe ist nach meiner Ansicht die Erzeugung und Erziehung der Kinder der Hauptzweck; die gegenseitige 'Unterstützung ist Nebenzweck und es ist ein Grund zur Trennung 48