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Der Orient · 1844-11-19 · Heft 47 (19.11.1844) · p. Seite 364

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 47 (19.11.1844)
Date
1844-11-19
Page
Seite 364 (sequence 7)
Language
German
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364 teten Israel. Fonds der sog. Landjudenschaftsfond und der Isr. Stiftungsfond, vermöge ihrer Entstehungsart als wirkliche Distriktsfonds betrachtet werden muffen, woran der gesummten Iudenschast der vormaligen Rheinpfalz ein Genußrecht zustehet, in Anbetracht, daß dieselben ihrer natürlichen Bestimmung gemäß, wie bisher zu religiösen und Schulzwecken verwendet werden können; — in Anbetracht jedoch, daß die Beibehaltung einer Distriktschute zu Heidelberg, wie solche im Jahre 1822 errichtet wurde, den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entspricht; wird hiermit nach erstattetem schriftlichen Vorträge, in Folge kollegiatischer Berathung verfügt, daß die obigen Fonds, im ungefähren Betrage von 16,300 fl. und dem Besitze eines halben Wohnhauses zu Heidelberg bestehend, fortan als ein ungetrenntes Stistungsvermögen zu verwalten seien, dessen Ertrag zur Unterstützung der israel. Schulen, und zur Hebung des israel. Religionsunterrichts verwendet werden soll, und zwar in folgender Weisem 1) Wird dem jeweiligen Bezirksrabbiner zu Heidelberg, neben freier Wohnung im Stiftungshause, für die Ertheilung des Unterrichts an angehende Theologen in den hohern Religionsgegenständen ein jährlicher Gehalt von 150 fl. und 2) der Wittwe des Oberlehrers Rehsuß daselbst für ihre Lebenszeit eine Pension von jährlichen 75 fl. ausbezahlt; 3) der Rest des Zinsenertrags nach Abzug der ständigen Lasten, wird für die jeweiligen Schulen der israel. Gemeinden des vormaligen rheinpfälzischen Gebiets, diesseitigen Antheils, behufs der Bestreitung eines Theils der Lehrergehalte und der Kosten für Schulrequisition bestimmt. Der Austheiler wird jeweils auf 3 Jahre festgesetzt. Die inzwischen etwa neu entstehenden Schulen werden erst in der folgenden Periode bedacht. ' 4) Dem israel. Lehrer der Ortsschule von Heidelberg wird gleichfalls Wohnung im Stiftungshause eingeräumt, gegen Anrechnung des gesetzlichen Anschlags. 5) Es wird von den betreffenden Schulvorständen ein aus 5 Mitgliedern bestehender Verwaltungsrath gewählt, der seinen Sitz in Heidelberg hat, und einen Vorrechner aufstellt. 6) Die Rechnung, ist für 3 Jahre zu stellen, und zur AbhLr der Kreisregierung vorzulegen, nachdem der Verwaltungsrath sie geprüft, und sie den Schulvorständen zur Einsicht mitgetheilt haben wird. (gez.) Wallau. Was an der ganzen Sache „scandaleuse“ ist, weiß ich nicht. Im verflossenen Frührjahr kam ein gewisser Stud. F. aus Westphalen zu mir und ersuchte mich um Unterricht im Talmudischen, da er bisher wenig Gelegenheit gehabt habe, sich die Kenntniß desselben zu erwerben. Mit der größten . Bereitwilligkeit, und wie sich von selbst versteht, unentgeldlich, unterzog ich mich diesem Unterrichte. Ich schlug auch Hrn. F. vor, ihm Unterricht in den philosophisch-rabbinischen Schriften geben zu wollen, und sing nun auch an, mit ihm den More zu lesen. Kurze Zeit darauf ersuchte mich Hr. F., auch in Rhetorik ihm Anleitung zu geben, und ihm zu erlauben, in hiesiger Synagoge zu seiner Uebung predigen z» dürfen, da er mit einem Gesuche, im evangelisch-Protest. Prediger-Seminar dahier predigen zu dürfen, abweislich beschiedeu worden sei. Mit der größten Bereitwilligkeit ging ich hierauf ein, wie ja seit vielen Jahren schon jüdische Theologen während ihrer Studienzeit mit meiner Erlaubnis, ja Aufmunterung, in hiesiger Synagoge gepredigt haben. Ich nenne hier nur den seligen Rabbiner Bloch in Buchau, Rabbinatskand. u. Religionslehrer Flehinger in Darmstadt, PredigerDr. Frankfurter in Hamburg, Rabbinatskandidat L i n d e m a n n in Mannheim, Rabbiner S ch o t t in Randegg, Rabbiner R o t h sch i ld in Mühlheim, Rabbinatskandidat Weil von Eichsta'tten unter vielen Andern. M warum nicht? Gebe Gott, daß Alle Propheten wären und Gott seinen Geist über sie alle ausschütte! Hr. F. legte mir wirklich eine Predigt über das ihm von mir aufgegebm Thema „der Nutzen des fleißigen Bibellesens" zur Beurteilung vor. Nach einigen Ausstellungen von meiner Seite forderte ich F. auf, diese Predigt in hiesiger Synagoge zu halten. Allein Herr F. entgegnete mir: „Wenn ich in der Synagoge dahier predige, will ich eine andere Predigt auf den Sabbat Chason passend halten". Es kam nun die besprochene Predigt zum Vorschein. Als der Student mir dieselbe brachte, sagte ich zu ihm: „Nach Ihrer vorigen Predigt zu urtheilen, weiß ich schon im Voraus, daß Sie diese Predigt halten können, und wenn ich auch einzelne Ausstellungen darin Mn werde, so werde ich dieselben übersehen, da Sie Ihre Predigt schon memorirt haben". Allein da ich an derselben nicht blos Einzelnes zu verbessern, sondern-die ganze Predigt ungeeignet fand, so setzte ich mit folgenden Worten mein Unheil unter die Predigt: „Vorstehender Aufsatz entspricht weder der Form, noch dem Inhalte nach, den Anforderungen einer Predigt. Die Aufgabe der Predigt ist, eine religiöse Wahrheit aus dm Worte Gottes (Text) zu entwickeln. Ihre Arbeit hingegen ist eine fertige Volksrede, die nicht aus dem unterlegten Texte fließt, sondern mit diesem in losen Zusammenhang gesetzt ward. Jener Bibelvers bat ausgenscheinlich nicht die Bedeutung, welchen Sie demselben unterlegen. Zudem ist das Ganze zu aufregend, manche Ausdrücke zu wenig linütirt, so daß eine unrichtige Auffassung, wie namentlich bei den oft gebrauchtem Worte „Freiheit" bei vielen Zuhörern unvermeidlich ist. Ueberhaupt halte ich sogenannte Tendenzpredigten siir nicht angemessen. Zeitfragen, die sich in der Theorie noch niche einmal durchgearbeitet haben, sollen nicht auf die Kanzel gebracht werden, am wenigsten von jüngern Männern, bei denen unmöglich eine richtige Auffassung solcher Fragen zu erwarten stehet. Ich bedauere daher, für diese Predigt Ihnen die El.--

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