Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1844)
- Date
- 1844-11-19
- Page
- Seite 363 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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363 ^icht übergangen werden, daß Hr. Lehrer Levi in I. imt zur Hebung des Gottesdienstes durch seinen musterhaften Chorgesang beitragt. Nur wäre zu wünschen, daß er sich auch auf jüdische Gesänge erstreckte und nicht Mc beim deutschen Choral stehen bliebe. Heidelberg, 10. Novbr. Seit mehr als 20 Jahren versehe ich das Amt der Seelsorge in 22 Gemeinden, und noch nie ist, weder über meinen öffentlichen noch über meinen Privatcharakter, eine Beschwerde an eine Behörde oder; an das Forum der Oeffentlichkeit gelangt. Dagegen sucht [ feit einigen Wochen ein Anonymus in mehrfachen Zeitungs- Partikeln mein Wirken und Streben auf alle mögliche Weift I £ti verdächtigen. Ich könnte nun zwar der Achtung und Liebe j aller derer, die mich etwas naher kennen, getrost vertrauen; I ich könnte mich wegen dieser Anfeindungen mit dem Bewußtf fein, überall weine Schuldigkeit gethan zu haben, hinlänglich itröften, wenn ich solcher Dinge halber noch eines Trostes bedürfte; allein wenn thatsächliche Behauptungen mit kecker . Stirne so oft wiederholt werden, so gewinnen sie am Ende | doch bei dem minder Unterrichteten den Schein der Wahrheit | - und so kann ich den zahlreichen Aufforderungen vieler 8 Zreunde nicht ferner widerstehen, und muß mein Stillschweijj gen brechen. Es kann nun freilich meine Sache nicht sein, j die in Nr. 35 der A. Z. d. J.'s und Nr. 36 und 39 des f „Israeliten" gegen mich angeführten Momente lediglich zu widerß sprechen, sondern ich werde, so weit mir möglich, meine Be- £ | Häuptlingen mit Urkunden (von denen einige auch in anderer | Beziehung interessant sein mögen) belegen, gegen die meisten | übrigen aufgebrachten faktischen Behauptungen, namentlich I gegen den Schlußsatz des Art. in Nr. 39 des „Israeliten" be- § I schranke ich mich blos im Allgemeinen, als gegen aus Aerger f ersonnene Unwahrheiten, den direktesten Widerspruch einzulegen. Meine Handlungsweise wird in Beziehung auf die hiesige israel. Bezirks-Stiftung und auf einen gewissen Student F. angegriffen. Ich will diese der Reihe nach vorführen. Die israel. Gemeinden der ehemaligen Rheinpfalz bildeten eine Gesammtgemeinde unter dem Namen „rheinpfälzische Landjudenschast" MNO bnp). Diese hatten ihren Oberrabbiner, deffen Sitz in friihern Jahren hier, spater in Mannheim war. Neben diesem Oberrabbiner war hier ein Stiftungsrabbiner, der die Verpflichtung hatte, in den jüdisch-theologischen Üehrgegenstä'ndcn Unterricht zu erteilen. Die Stiftungskasse bestand theils aus Legaten und Schenkungen zu diesem Zwecke, theils aus Beiträgen der einzelnen Familienväter der Rheinpfalz — es mußte nämlich Heber junge Ehemann .1 Prozent seiner Mitgift in die Stistungskaffe entrichten. — Außer dieser Stiftungskaffe hatte! die Landjudenschaft auch ihre Gesammtgemeindekasse zum Zwecke der Entrichtung der Jnkossnitionsgelder, der Besoldung des Oberrabbiners u. dgl. m. Nachdem diese beiden früher sehr reichen Kaffen durch mehrfache Unglücksfälle ziemlich herab- Sesunken waren, beschloß das ehemalige Neckarkreis - Direktorium im Jahre 1822, daß beide Kassen zusammengcworfen, und zur Errichtung einer Bezirks - Elementarschule dahier verwendet werden sollen. In eontineutt protestirte fter Großherzogliche Oberrath der Israeliten gegen diese Maaßregel, „daß in dem Begriffe einer Elementarschule immer etwas Lokales liege". Dies zeigte auch der Verlauf der Sache, die Schule war dem Namen nach eine Bezirksschule, thatfächlich aber blos eine Elementarschule für die hiesige israel. Gemeinde, und sämmtliche berechtigte Gemeinden mußten sich eigene Schulen, ohne Rücksicht auf das Bestehen jener Bezirksschule errichten.. Diese Bezirksschule wurde sogleich bei ihrer Errichtung dem damaligen Schulkandidaten Reh fuß übertragen. Als ich nicht lange darauf zum Bezirksrabbiner dahier erwählt und ernannt ward, äußerte sich in mehren Gemeinden der Wunsch, die beregte Veränderung wieder anzusechten, welche Aeußerung von Jahr zu Jahr lauter und allgemeiner wurde, — allein da hierdurch der selige Dr. Rehfuß mit seiner Familie brodlos geworden wäre, so gab ich mir alle erdenkliche Mühe, die betreffenden Gemeinden von ihrem Vorhaben abzubringen, was ich durch eine Menge der bewährtesten Männer bezeugen kann. Als jedoch vor dritthalb Jahren Dr. Rehfuß starb, so traten sämmtliche Gemeinden des Bezirks zusammen, und baten hohe Kreisregiecung um Zurückführung der Stiftung auf ihren ursprünglichen Zweck und die ursprünglichen Berechtigten; die israel. Stadtgemeinde Heidelberg vertheidigte den stutus yuo. Ich wünschte nun diese Sache durch einen Vergleich erledigt zu sehen, ich gab mir hierin alle erdenkliche Mühe, und suchte deswegen die Vermittlung des Herrn Oberhofgerichts-Advokaten Dr. Ladenburger, Sohn des Herrn Oberraths Ladenburger in Mannheim, nach, dieser wünschte hierauf schriftlich den Plan zu einem solchen Vergleiche ausgeführt und motivirt zu haben, was auch durch mich geschah. Allein so glücklich ich in Vergleichsversuchen bin, so daß unter 10 projektirten gerichtlichen Eidesleistungen von Juden in meinem Bezirke wenigsten 9 dadurch weggefallen, daß ich die streitenden Theite oft durch eigne Geldopfer vereinige — so wollte es mir doch leider in dieser Sache nicht gelingen. Es ward daher rechtlich verhandelt, was gütlich nicht beigelegt werden konnte, und das Resultat dieser Verhandlungen war folgender Regierungsbeschtuß, der freilich ganz anders lautet, als deffen Inhalt in Nr. 35 der A. Z. d. I. wiedergegeben wird. Regierung des Unterrheinkreises. Mannheim, den 21. Mai 1844. Nr. 13,442. Erl. des Großh. Oberraths der Israeliten, Schul-Konferenz vom 28. März d. I. Nr. 175—76.' Nr. 13,451. Erl. Großh. Ministeriums des Innern vom 2. v. M. Nr. 3375—76. Nr. 13,452. Vorstellung der isr. Landgemeinden des Bezirks Heidelbergs vom 12. v. M. Die Bezirks-Stiftungsschule in Heidelberg betr. Beschluß. I. In Erwägung, daß die beiden zu Heidelberg verwal- 47*