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Der Orient · 1844-10-29 · Heft 44 (29.10.1844) · p. Seite 341

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 44 (29.10.1844)
Date
1844-10-29
Page
Seite 341 (sequence 9)
Language
German
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- 341 - Doch ich kümmerte mich ja darum, veröffentlichte einen Aufsatz im hiesigen Wochenblatt und rügte dabei, daß der heilige Verein jährlich von diesem Gelde eine Mahlzeit giebt, in der die fromme Gesellschaft (10 Personen) 30 Thlr. verzehrt. Außerdem bei festlicher Versammlung, als in der ersten Schabuot- Nacht und am Hoschana- Rabba lOThlr. verschmauset, den Überschuß .aber wohlweislich in Staatspapieren anlegr.. Doch -er heilige Verein suchte in meiner Aeußerung eine Injurie zu finden, und verklagte mich, und ich werde das Resultat zu seiner Zeit bekannt machen. Ich wende mich jetzt dahin, über den Zustand der gesummten Gemeinde Hierselbst zu sprechen. Die hiesige Gemeinde besteht aus ungefähr 50 Familien und mehr denn 200 Seelen, die größtenteils wohlhabend sind, so daß wir von dieser Seite uns. nicht beklagen; umdestoschmerzlicher ist es, wenn der Jude den Juden, der-Bruder den Bruder zu unterdrücken strebt, und zwar aus Eigennutz, aus Schutzjudenstolz (daß alte Knechtschaft auch eine Würde sein kann!*) Ich glaube solches nicht besser zu beweisen, als mit den Statuten der hiesigen Gemeinde, und da ich kein Exemplar dieses Machwerk's vor mir habe, so gebe ich solches nur, wie es mein Gedächtniß vor 2 Jahren aufgefaßt hat. —Vor ungefähr 3 Jahren vereinigten sich 6 vom alten Schutzjudenstamm (ob aufgefordert —ist mir, Mitglied dieser Gemeinde, nicht bekannt), um ihr Gesetzgebertalent leuchten zu lassen, md brachten das Machwerk zusammen, „Statuten" genannt. Die Gemeinde wurde vorgeladen mit der Verwarnung, daß derAusbleibende ausgeschlossen werden soll. Hier wurde uns ein.. Mgemäß verbesserter Gottesdienst in Aussicht gestellt, bessere Ordnung verheißen, dabei aber bemerkt: Wer dies Gute nicht binnen 8 Lagen durch Unterschrift zu würdigen weiß, ist ausgeschlossen. Was war zu machen, man sträubte sich gegen den Unsinn, man murrte, doch unterschrieb einer nach dem andern. Ich dachte an Gellert's „Land der Hinkenden" und,(um Hader zu vermeiden) unterschrieb ich auch. — Doch diese Statuten sollen erneuert werden und ich glaube sie der öffentlichen Beurteilung erst hingebm zu müssen, ehe ich nochmals eine Lhorheit begehe. Statuten der israelitischen Gemeinde zu StargardimJahr 1844. Jedes hier einziehende Mitglied muß, ohne Ausnahme, 100 Thlr.. Antrittsgeld zahlen, außerdem von dem frommen Vereine sich brandschatzen lassen. Hier erlaube ich mir die Frage: Wir fanden das Schutzgeld unbillig und schreien noch jetzt über die Staaten, wo es existict; um wie viel ungerechter P es, wenn der Jude vom Juden ein Schutzgeld ebenso ver- | *) Der Verfasser dieses Aufsatzes kann nicht umhin, zur | -Lestätigung des Gesagten anzuführen, wie esseinen Bemühun- |- 9fn gelungen ist, hierorts eine Sonntagsschule ins ' Leben zu | ^n, die 130 Schüler mit 6 besoldeten Lehrern besitzt, deren■ I ^arf über 200 Lhir. durch einen Verein aufgebracht wird, | un*> doch ist der Verfasser orthodoxer Jude. langt? Oder kann ein Handwerker bei sseiner ersten Einrichtung solche-Summe zahlen? Was aber bleibt ihm übrig? Entweder dem Glauben seiner Väter.zu entsagen, oder doch ohne religiösen Trost zu leben, oder seine geringe Habe hungrigen Schmarotzern zur Beute hingeben —heilige Religion, wie viel haben deine Bekenner bereits geduldet! Wozu aber werden diese Gelder verwendet? Das erfahren die Kontribuenten nicht. Ferner: Wenn der Vorsteher Jemanden (selbst im Tempel und vor der ganzen Gemeinde) beleidigt, so begiebt sich der Beleidigte zum Voraus der Klage. Klagt er aber dennoch, so ist er sofort aus der Gemeinde verbannt, und selbst wenn der richterliche Spruch zu Gunsten des Beleidigten lautet, und nur dann wird er wieder ausgenommen, wenn er sämmtliche Kosten trägt. Lieber Leser, Du staunst und glaubst für Tollhäusler wäre dies Gesetz gemacht; doch nein, für eine Gemeinde von über 200 Seelen. Wer ist mehr zu bedauern, die Gesetzgeber oder die Gemeinde, die einem solchen Machwerk durch die Unterschrift die Kraft verleiht. Ferner: Nur wer 13 Sgr. und mehr monatlichen Beitrag.bezahlt, ist stimmfähig, die Andern müssen sich in alles fügen, ohne einmal vertreten zu werden —denn wer Geld hat, hat auch Verstand. Doch auch dabei sucht der Vorstand Mittel auf, um diejenigen, die etwa wider seine Majorität sein könnten, zu verhindern, in die Repräfentantenkammer zu treten. Ferner: Wer in 3 Monaten seine Beiträge nicht bezahlt, ist ausgeschlossen (ausgenommen Verwandte vom altenÄchutzjudenstamm, denen wird durch die Finger gesehen, selbst wenn sie Vermögen besitzen). Da die Statuten mit dem Ausschließen sogleich bei der Hand sind, so erlaube ich mir die Frage: Durch das Eintrittsgeld hat Jeder sich das Recht eines Mitgliedes erkauft; wer kann berechtigt sein, dasselbe ohne Entschädigung zu nehmen? Ferner: Kann Ankläger und Richter in der Person des Vorstandes stattsinden, und darf Selbsthilfe nach den Gesetzen geübt werden? Ferner: Um den Kultus zeitgemäß einzurichten, werden keine Mzwot mehr versteigert, der Gottesdienst geregelt, und die Beamten bestehen aus einem Prediger, der auch Lehrer sein soll und einem Kantor, der Schächter und Küster sein soll. Beide hätten von den Einkünften reichlich zu leben. Was hat aber der Vorstand erfüllt? Nachdem man 3 Jahre mehrere 100 Thlr. inangeregtem Prozesse vergeudet, kam man zur Einsicht, daß ein Lehrer nöth'ig wäre, doch man wollte der Sache nicht viel zumuthen und so wurde der Lehrer auch zum Prediger bestimmt und wir erhielten zusammengeflickte Reden ausSalomon's und Kley's Vorträgen, welche bald eingestellt werden mußten. Der übrige Gottesdienst besteht wie vor'50 Jahren, mit dem Unterschiede, daß wir damals herzerhebende, alte Weisen und Gesänge hörten, jetzt aber Galoppaden und verstümmelte Opern. Sollte wirklich der liebe Gott sich auch modernisirt haben, oder sollte dies ein verbesserter Gottesdienst sein?

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