Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1844)
- Date
- 1844-10-29
- Page
- Seite 339 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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339 - I genießen erlaubten. Speisen ein, ohne danach zu 8fragen/ ob diese Steuer auch nur eine Spur vonGesetz- I lichkeit hat. Dieser auch die Geschichte Polens gerade Mt ehrende Mann führte auch einen Judenzoll ein; tziine niederträchtige Rauberesindung zur Bereicherung des Schatzes. Der Bürgermeister Kossakowsky in Lublin, schmachvollen Angedenkens, erfand eine Steuer für die jüdischen Kirchhöfe; ec wurde dafür belohnt. Die i Polen, selbst gedrückt und geknechtet, sind Herren den Juden gegenüber. Als im Jahre 1827 der Ukas in Rußland bekannt wurde, daß die Juden Kinder zur Konskription stellen können und als unter Verzweiflung der Eltern in einigen Jahren , gegen 30,000 den Eltern entrissen und in die Mitte des Landes zu den Altrussen gesandt wurden, da war es nicht der Pole, nicht der Russe, Mt der katholische oder griechische Geistliche, der durch Milleiden die Leiden zu versöhnen suchte. Als die Polen den großen letzten Kampf für ihre Freiheit kampftm — und sie haben sich derselben für immer unwürdig gezeigt — konnte der damalige Kriegsminister M omvsky im Senate die schmachvollen' Worte sagen: „Geben wir nicht zu, daß das Blut der Juden sich mit dem Blute der Polen mische. Was würde Europa sangen, wenn wir der Juden nicht hatten entbehren könjm, um unsere Freiheit zu erobern". Europa hat nun gesagt, daß die Polen der Freiheit nicht werth waren und hat dcn Name Morawsky der Schmach übergeben. Lehrreich und beherzigungswerth sind noch eine Menge Beispiele, welche der Verfasser 'in seinem historischen Abriß, l in den ersten zwei-Briefen mittheilt und auf die ich verweise; man bekommt ein getreues Bild jeües gesetzlosen Staatslebens, das so viele Menschen unglücklich macht, Der dritte Brief bespricht die jüdischen Zustande in Rußland, namentlich die Juden in der russischen Armee und auf der Flotte, das neue Militargesetz über die Juden Polens vom 26. September '1843, die Censur, die Ackerkolonien rc. Aber eins muß ich noch berühren. Es heißt nämlich daselbst S. 38 in Bezug auf das Militargesetz: Schon als diese Ukase bekannt wurden, ober noch vor ihrem Erscheinen, faßte der Vorstand der Warschauer Gemeinde den Entschluß, eine Deputation nach Petersburg abzusenden, um vom Kaiser die bürgerliche Gleichstellung d.er jüdischen Unterthanen mit den künstlichen zu erbitten, da nach dem Gesetze von 1817 bas Bürgerrecht den Juden zukommt, sobald sie zum § Militärdienst zugelassen werden. Es heißt nämlich §. 1 in Folge eines kaiserlichen Dekrets d. cl. 26. De "niber, (7. Januar) 1817 mit Ermächtigung des Statt balters von - Polen vom 5. (17.) Mai 1817 von der ^egierungskommission mit der jüdischen Gemeinde am 6-August 1817 angefertigten Bestimmung: die Beken-? ner des mosaischen Glaubens, welche im Königreiche Po- I!en wohnen, bleiben von der Militär-Konskription und ')om Militärdienste, sowohl in Fciedenszeieen, als während des Krieges befreiet, so lange als sie zum Bürgerrechte nicht zugelassen werden, und Zahlen dafür dem polnischen Schatze jährlich 105,299 R. S. Der vom Gesetze klar ausgesprochene Zusammenhang zwischen der Militarpflichtigkeit und dem Bürgerrechte mußte die. Judenschaft üm so eher zur Absendung einer Deputation anspornen, als jede anderweitige Besprechung oder Forderung durch die eiserne Fessel der Censur, und durch das peinlichste Mistrauen gehemmt ist. Welches der Erfolg dieser Deputation gewesen, ist mir nicht naher bekannt geworden." Ich kann hier die authentische Antwort mittheilen. Der Deputation wurde bedeutet, daß sie in Warschau vom Statthalter die Antwort erhalten werde und nach Verlauf einiger Zeit wurde sie zum Statthalter beschieden, und die Antwort erfolgte. Diese lautete: Auf die Konsequenz des Gesetzes vom 7. Jan. 1817' habet ihr euch nicht zu berufen; das Bürgerrecht ist eine Gnade des Kaisers. Was aber das Rekcutengeld anlangt, daß bei der Militär-Konskription dem Wortlaute des Gesetzes nach allerdings aufhören sollte, so möget ihr diese Summe dafür fortbezahlen, weil ihr durch euere Mäßigkeit im Brandtweintrinken dem Staate eine bedeutende Summe entziehet. Der geringste Pole und Russe, bezahlt durch seine Sauferei doch mehr. — Was sagt der Leser zu dieser gerechten Politik? Was sagt er zu einer Antwort von der höchsten Person des Staates? Was sagt er zu einer Steuer für die Mäßigkeit? Cs ist keine Phantasie, sondern buchstäbliche Wahrheit. — Großbritannien. London/ 8. Oktbr. Ich' theile Ihnen heute die Nachricht von einem Ereignisse mit, welches für uns von einer Wichtigkeit ist, wie keines seit Jahrhunderten. Am 29. Septbr., nwM in my, war der Wahltag für einen Alderman des Stadtbezirks Portseken, und von . zwei Anwerbern, dem zeitigen Sheriff Moon und Hrn. Salomons (Sheriff vor mehreren Jahren) trug unser Glaubensgenosse den Sieg davon. Es ist wahrscheinlich nur wenigen dieser Leser bekannt, daß nach der Municipalverfasiung der Stadt London jeder Aspirant zur höchsten Würde — der des Lord-Mayors — erst ein Jahr als Sheriff gedient haben muß und daß seit undenklichen Zeiten das Kollegium der Aldermen jedes Jahr zwei Kandidaten zum Lord-Mayor Vorschlägen, welche diese Ehre noch nicht besessen haben. In den ofsiciellen sowohl als allen andern Verzeichnissen der Aldermen of ilie City of London sind diejenigen, welche bereits Lord- Mayor gewesen von denjenigen, welche darnach aspiriren durch den Namen des Alcaden (Rechtsanwälte) der City getrennt. In außerordentlichen Fällen kommt es, wie in der neuern Zeit bei den sehr beliebten Aldermen Wood und Waithman, 'wohl vor, daß derselbe Atderman zwei, ja drei 44 *