Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1844)
- Date
- 1844-10-08
- Page
- Seite 315 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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315 f<f)on hin, den Neid, wo ec im. Entstehen ist, niederzchalten; sie ist zum mindesten eine kleine Rache und erregt im Verlause der Zeit eine Verachtung gegen den Gesetzlosen, gleichsam Geächteten, der nur durch einzelne Ausnahmegesetze sein staatliches Dasein fristet, und endlich eine herablassende Theilnahme, die dem Juden, als einem armen menschähnlichen Geschöpfe, doch gebührt. Anders ist es in den andern Provinzen; die stolze Prärogative christlicher Konfessionen scheitert an der Anmaßung der Juden, die sich nichts nehmen lassen wollen;! der Wohlstand und die Bildung, ja der Fleiß und das Gedeihen lassen nicht lange den Neid schlummern, und i dieser, wie er durch kein bürgerliches Misgeschick begütigt Jtwb, erregt überall Feindseligkeit. Daher schreibt sich; die gereizte Stimmung in andern Punkten der Monarchie, wahrend gerade, hier ein gutes Einverstandniß vorherrscht; der Eineläßt sich herab und ist in seiner Herablassung mild; der Andere genießt davon und fügt sich in sein Loos; dagegen erzeugt die Gleichordnung, die allein in brüderlicher Eintracht die wahre Menschen- - liebe, wahre christliche Liebe auszuüben Gelegenheit gibt, j Feindseligkeit und Feindschaft. Die Ursache dieses ganzen Verhältnisses liegt aber in der Ungleichheit der Gesetze. Daß Behörden anders über die Juden als über die Christen verfügen, das ist tö, was früh den Keim legt für die allmälige Bildung einer Kluft, aus der nur Unheil und Ungerechtigkeit hervorströmt, und die mancher verkehrten Lehre Raum gibt« j Eine Gleichstellung vor dem Gesetze würde im Staate! bald eine friedlichere Gesinnung Hervorbringen, und man - würde nicht nöthig haben, über „Rohheit, Muthwillen i und Fanatismus", wie es in dem besagten Reskripte heißt, die noch im Staate sich fänden, zu klagen. Indessen soll hiermit nicht die Verwaltung getadelt werden, trir gehören nicht zu denjenigen, die einen absoluten Rechtsstaat fordern, wir wissen wohl, daß Ausnahmegesetze von Zeit zu Zeit nöthig sind; was aber die Sache so schlimm macht, ist das öffentliche Bekanntmachen solcher Gesetze, auch da, wo es nicht nöthig ist. Würde oin Ausnahmegesetz erlassen werden, das Verhältnisse irischen christlichen Bürgern und Juden berührt, dann muß natürlich ein solches Gesetz zur öffentlichen Kunde gebracht werden; betrifft es aber nur die Administration, dann sollte es durch ein Eirkular allen Behörden mit- Mheilt, nicht aber in öffentlichen Blättern, die in allen schenken gelesen werden, zur Schau gestellt werden. So lasen wir beispielsweise in dem Amtsblatte vom 13i % in polnischer und deutscher Sprache von der Regung ausgeschrieben eine das Paßwesen der Juden ^treffende Bestimmung, und dergleichen gibt es fast jede ^oche zu berichten. Mit dem Paßwesen hat nicht der Bürger, sondern die Behörde zu (hun, es würde also ö^nugen, wenn unter Amtsgeheimniß die wiederholt in Erinn orung gebrachten Verordnungen durch ein Eirkular angezeigt worden waren. Jetzt dagegen scheint es, als wenn alle Juden hausirten und alle als vagabundirende zu betrachten wären; das Gesetz nennt den. Namen „Suben", und es ist schlimm genug, daß nicht gegen alle Hausirer gleiche Maaßregeln genommen werden, noch schlimmer, daß von Behörden die „Juden"/ deren es doch auch gewiß manche würdige gibt, im Allgemeinen so .behandelt werden. Das ist der vorzüglichste Grund, wodurch die Gereiztheit entsteht; es wird ewig und ewig von Behörden öffentlich ausgesprochen, die Juden sind gesetzlich andere Menschen, und unterliegen andern Verordnungen, daher kommt hier das Mitleiden, dort der Haß, der sich dann bei jedweder Veranlassung leider kund thut; daher der Mangel an wahrer Menschenliebe. Mögen darum die Behörden, wenn es nicht dringend nothwendig ist, die Juden betreffenden Vorschriften nicht öffentlich machen, und die Misstimmung wird in einer anerkannten Gleichachtung sich sehr verlieren. D.A.Z. Leipzigs 1. Oktober. Hr. Dr. Lowo sitz in Königsberg ist unseren Lesern als ein so tüchtiger und rüstiger Kämpfer für die Sache der Juden bekannt, daß ich nicht umhin kann, den Lesern dieses Blattes einige Auszüge aus einem vortrefflichen Aufsatze dieses Gelehrten über die Zustände der schlesischen Weber (abgedruckt im August- und Septemberheste der „Preußischen Provinzialbla'tter") mitzutheilen. Was der Hr. Verf. über die Industrie im Allgemeinen sagt, dürste für die Leser aus der Handelswelt von besonderm Interesse sein. Hr. Dr. Lowositz sagt unter Anderm: ES muß als ein eben so ursprüngliches wie einfaches Grundgesetz für die irdische Existenz des Menschen anerkannt werden, daß ihm die ihn umgebende Natur und ihre Kräfte, so weit er diesen ganzen reichen tief verborgenen Schatz im Laufe der Jahrtausende zu heben vermag, zur Benutzung für seine Bedürfnisse, für seine leiblichen und geistigen Bedürfnisse zur Erreichung seiner hohen Bestimmung, im ausgedehntesten Umfange, anheimgegeben ist. Wie der mechanische und materielle Fortschritt, der Fortschritt in der Benutzung der Natur, die Bedingung des geistigen, wie die äußere Kultur Bedingung der innern intellectuellen und sittlich-religiösen ist, lehrt die Geschichte der Völker und der Menschheit auf jedem ihre Blätter. Keine Konsequenz dieses Grundgesetzes kann geleugnet und vorenthalten werden, ohne daß zugleich dieses selbst mit der wachsenden menschlichen Kultur, die darauf beruht, in Frage gestellt würde. Der Fortschritt ist eine ihrem tiefsten Grunde 'nach vernünftige Nothwendigkeit, ist göttliches und menschliches Gebot, gewiß auch dann, wenn man selbst und zunächst das Opfer desselben würde; sonst hat der Erste, der es unternahm, an die Stelle des steinernen Messers eines von Erz oder von Eisen zu setzen, und so die Kunst Solcher, welche mit vorzüglicher Begabung die steinernen Messer anfertigten, nutzlos machte, dem Wesen nach, gewiß kein geringeres Attentat an seiner nächsten und fer- 41*