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Der Orient · 1844-08-27 · Heft 35 (27.8.1844) · p. Seite 268

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 35 (27.8.1844)
Date
1844-08-27
Page
Seite 268 (sequence 7)
Language
German
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268 Erfreuliches wäre auffallend. Die Aushebung der israelitischen Rekruten ist nun vollendet; es sind 75 junge Leute zum Militär gekommen; manche darunter sind von anständiger Familie. Man betrauert dieje jungen Leute, als wären sie durch irgend ein Unglück gestorben; der russische Soldatenstand ist eine Hölle, aus der nie einer wiederkehct, und wahrlich noch mehr als eine Hölle sind die Umstände, unter welchen die Aushebung vollzogen worden ist. Die jungen Leute wurden im Schlafe überfallen, geknebelt und mishandelr und bis man erst dahin kam, daß sie Militär sind, sind Barbareien vorgekommen, von denen man sich nur in Rußland einen Begriff machen kann. Die Kommission, welche die Aushebung zu besorgen hat, besteht fast aus lauter Spionen und die Bestechung und die Abzapferei ist hier zu Hause; um aber die Bestechung möglich zu machen^ werden dreimal 75 ausgehoben, angeblich um die Auswahl zu haben, und diejenigen, die das Glück haben, Geld zu besitzen, haben auch das Unglück, räuberisch gebrandschatzt zu werden. Doch ich wende mich zu einem andern Gegenstände. Vor einiger Zeit wurde ein sehr achtbares, reiches Gemeindemitglied wegen des siebenten Bandes des Kecem Chemed verhaftet. Ec kam aus dem Auslande und brachte für sich diesen Band mit, da er schon die frühem Bände hatte. An das Stadtzollamt angelangt, wurde er angehalten, und wie er aus der Behandlung merkte, so war es nur auf den Kerem Chemed abgesehen. Das Buch wurde an Tugendhold geschickt, welcher es für staatsgefährlich erklärte und dieser angesehene reiche Mann wurde eingesperrt. Später stellte sich heraus, daß Hr. T. nicht nur der Beurtheiler der Staatsgefährlichkeit, sondern auch der Angeber war. Zur Entlarvung dieses Mannes wird wohl ein eigener Artikel nöthig sein, was ich mir auf spater aufspare. — Die hiesige jüdisch-deutsche Synagoge, deren Neubau schon seit Jahren angefangen war, ist, wie Sie wohl erfahren haben werden, schon am Wochenfeste eingeweiht worden. Die Herren Mathias Rosen und Epstein haben sich um dieses Institut große Verdienste erworben, aber es ist zu bedauern, daß es für die Gemeinde einflußlos vorübergeht. Auch bei diesem Institute erscheint Hr. Tugendhold als die Verkörperung des bösen Princips. Die Iudenfrage im Herzogthume Meiningen. Ich habe vor einiger Zeit (s. Nr. 30) Ihnen die Aktenstücke über die neuesten Fortschritte in der Emancipationssache mitzutheilen versprochen, und ich erlaube mir so eben meinem Versprechen nachzukommen. Ich lasse hier die Aktenstücke folgen:; S: 1. ' \ \ Bericht des Ausschusses zur Prüfung pro-! 5 ponirter Gesetzentwürfe, betreffend den Ent- \l wurf eines.^Gesetzes über die Verhältnisse der!! j ü d i sch e n U n t e r t h a n e n. Die Bundesakte stellt im Arj tikel 16 eine Berathung der Bundesversammlung in Aussicht,! wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche \ Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschj land zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der j Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller < Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werde könne, erhält jedoch den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten be-! reits eingeräumttn Rechte. Das Grundgesetz des Herzogthums hat im Tit. I]„ \ welcher von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Unf terthanen handelt, im Artikel 12 die Bestimmung der Verj halt nisse der Bekenner der mosaischen Religion besonderen Ge-! setzen Vorbehalten. — Die bisher im Herzogthum gültigen j Gesetze über diesen Gegenstand sind in den einzelnen Landesj theilen verschieden, sie sind in den Motiven namhaft gemacht, l und ihr wesentlicher Inhalt ist daselbst hervorgehoben. j Dieser allgemeine Standpunkt rechtfertigt nicht allein das! Erscheinen eines Gesetzes über die Verhältnisse der jüdischen j Unterthanen, sondern macht ein solches sogar nothwendig, einj mal um einem bevorstehenden allgemeinen Gesetz in den deutschen Bundesstaaten hinlängliche Vorbereitung zu geben, bann I um die Verheißungen des Grundgesetzes zu verwirklichen, und endlich um im Herzogthum diejenige Einheit in diesem Zweige der Verwaltung hervorzuruftn, welche zu einer zweckentsprechenden Beaufsichtigung des Staates und zu einer successiven Fortbildung ganz unentbehrlich ist. — Faßt man dazu noch den Erfolg der bisherigen Gesetze ins Auge., über welchen die hohe Staatsregierung ihr Urtheil in den Motiven ausspricht, so tritt auch aus diesem Gesichtspunkte die Notwendigkeit einer Umgestaltung, bezüglich Aenderung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen hervor. jj Der Zweck der hier in Frage stehenden Gesetze kann vernünftiger Weise kein anderer sein, als die Misverhältmste zwischen den Christen und Juden mehr uud mehr auszugleichen, einer gegenseitigen Absonderung entgegen zu wirken, l successiv eine Gleichstellung der Juden mit den Christen herbeizuführen, und biefe dann eintretcn zu lassen, wenn hieraus? eine Störung des Rechtszustandes der Staatsangehörigen nicht mehr zu erwarten steht. Als Mittel zum Zweck muß eine entsprechende Heranbildung, eine geeignete Einwirkung auf Erziehung und Nahrungsweise angenommen werden. Wenn nun unsere bisherigen Gesetze auch im Allgemeinen eine bessere Erziehung der Juden, eine mehr vorgerückte Bildungsstufe der jetzigen Generation erreicht haben, wenn auch einzelne solide jüdische Handlungen entstanden sind, und mehrere Juden

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