Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 34 (20.8.1844)
- Date
- 1844-08-20
- Page
- Spalte 539-540 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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539 Studien. Geschichte der Israeliten in Hohenzollern-Hechkngen. Bon Dr. Mayer. 540 6) Für jeden von ihm zu erlassenden Rechtsspruch sind von jeder Partei aus einem Streitgegenstände im Betrage von 10 fl. 12 Kreuzer, Und aus 10 fl. und darüber auch 1 Kr. aus jedem , weitern Gulden als Sporteln zu entrichten. 7) Für die Regulirung der Vermögens- Fassionen sind 8 Gulden, 8) von der Vornahme der Schächter-Prüfunz 3 fl., 9) für die am Sabbat vor Pesach und vor dem Versöhnungstage zu haltende Predigt jedesmal 3 fl., und 10) für einen zu ertheilenden^^N ist 1 Ducaten bestimmt. Später wurde er auch Rabbiner der Sigmaringer Gemeinden Haigerloch und Dettensee, sowie Direktor des von der Familie Kaulla 1803 dahier errichteten Lehrinstituts (Q",12), das von vielen Jünglingen aus fernen Gegenden besucht wurde. Die Jurisdiktion wurde ihm 1817 entzogen. An dem Institute, dessen Kapitalfond und Stiftungsurkunde die Familie besitzt, wurden angestellt: R. Seligmann Gottschalk aus Pfalzburg 24), jetzt Konsi'storial-Rabbiner Goudcheaux in Colmar; R. Chajim Dispecker aus Fürth!5), der ein talmmischer Polyhystor war und eine große Manuskriptenmaffe hinterlicß (1832); R. Joseph Glogau, ein Pole, gest. 1814; R. Nathan Reichenberger aus Schwabach ~6) seit 1816. Nach dem Tode Aach's (1820) versah Dispecker die Nabbinatsfunktionen, ohne daß ihm Rabbinats-Autorität und Gehalt bewilligt worden war-'). Die Geld-Aristokratie und die After-Gelehrsamkeit erlaubten sich manche Handlung der Willkür, und es herrschte nicht selten ein Zustand der Anarchie in der Gemeinde und in der Synagoge. Es wurde daher ein Regierungs-Kommissär für israel. Angelegenheiren ernannt, der mehr Ordnung in die Verwaltung brachte. Im November 1829 bewarb ich mich um das Rabbinat, und machte 24) Cs liegt mir eine in Stuttgart gedruckte Leichenrede vor, die er bei der Beerdigung Kaulla's am 19. März 1809, zwar nicht im rhetorischen Style, aber doch in deutscher Sprache gehalten, und die zu jener Zeit wegen der Seltenheit Aufsehen erregt hat. 25) Proben seines Styles befinden sich in dem;D von R. Moses Kunitz (Th. 1., Wien 1820) Nr. 27—32. Mit Lob wird er genannt in der Gutachten-Sammlung von R. Eleasar Flekeles OlDnND Prag 1821) Th. Ul. Nr. 427. 26) Von ihm erschienen: Die 11 Hauptpflichten der israelit. Ethik nach dem Thalmud (Tr. Makkoth 26, 6) erklärt. Stuttgart 1831, kl. 8. S. 32; ferner: pöJ;D über Mikwa, Münzkunde, Agadah und Halachah. Fürth 1841, kl. 8. S. 30. 27) In Haigerloch machte die Gemeinde den nunmehr verst. Unterrabbiner Raphael Zisi zum selbstständigen Rabbiner; er wurde aber in Ruhestand versetzt, als die Negierung dem Herrn M. Hilh (1836) das Rabbinat übertrug. In Dettensee war R..Marx Hirsch Unterrabbiner, der aber die Funktionen von dem Rabbiner in Mähringen versehen ließ, da er sich als Hausrabbiner bei der Familie Kaulla in Stuttgart aufhielt. das Anerbieten, jeden Sabbat- und Feiertag eine Predigt halten, und der aus der Schule entlassenen Jugend Religionsunterricht ertheilen zu wollen. Der Fürst Friedrich Hermann Otto erließ unterm 17. März 1830 eine diesfallsige Verordnung, wobei er von der Nothwendigkeit dieser Einrichtung zu überzeugen suchte. Ich will die mit patriarchalischer Würde, aber ohne gehörigen Erfolg ausgesprochenen Worte. auszüglich mittheilen: „Religiöse Erbauungsreden, in Gegenwart einer versammelten Gemeinde, ohne Unterschied des Alters, bleiben für dieselbe ein wahres Bedürfniß. Die Sorge für den Lebensunterhalt und für den Erwerb von Vermögen erwecken so leicht die heftigsten Leidenschaften und verführen zum Bösen; deshalb sind Worte des Friedens, welche aus der höhern Würdigung des Lebens fließen, heilbringend und nothwendig, und solche Friedensworte führen zur Humanität und zur Vaterlandsliebe, folglich zur Basis aller bürgerlichen Tugenden." Es wurden verschiedene Jntriguen gespielt, wie sie beinahe in allen Gemeinden, welche das Wahlrecht haben, auf dieselbe Weise, nur in veränderter Form Vorkommen. Erst nachdem das israelitische Kirchen wesen in Würtemberg geregelt war, konnte (1834) die Stelle mir übertragen werden. 1836 wollte ich unter Mitwirkung der Vorsteher einige liturgische Anordnungen nach zeitgemäßen Grundsätzen treffen; da sie aber Misvergnügen erregten, so unterblieben diese Verfügungen, theils um den Frieden zu erhalten, und theils weil man wußte, daß bald für die Synagogen Würtembegrs eine Gottesdienst - Orsnung festgesetzt werden wird, welche unter der Aegide der Staatsbehörde auch für hiesige Synagogen ohne Anstand recipirt werden könnte, was auch vermöge höchster Entschließung vom 21. März 1830 geschehen ist"). Gleichförmigkeit im Kultns ist für die schon so lange vermißte Einigkeit der Synagogen nur wünschenswcrth. Auf den gottesdienstlichen Gesang wurde immer besondere Rücksicht genommen. Die in der würtembergischen Synagogen-Ordnung vorgeschriebenen und die Münchner Gesangweisen werden vom Vorsänger mit mehreren Knaben und Jünglingen vorgetragen. Er har die Schuljugend im Gesänge zu unterrichten, theils weil der Gesang an und für sich em vorzügliches Bildungsmittel ist, und theils, weil sie beim Gottesdienst dereinst Mitwirken soll. Jedenfalls sollen die freiwilligen Vorbeter am Neujahsfeste und am Versöhnungstage kunstgerecht singen können. In diesem Winter haben etwa 20 Jünglinge einen Gesangverein errichtet, und solche Vereine sollten sich in allen Gemeinden bilden. HI. Von dem Schulwesen. Die Vorschule zu dem Lehrinstitute war die Talmud- Tora. Als Lehrer an dieser Anstalt ist besonders R. Wolf Jakob (gest. 1820) zu nennen. Er erlheilte den Unterricht 2tz) Für die Israeliten im Fürstenthum Sigmaringen wurde die würtembergische Synagogen-Ordnung .im März 1843 eingeführt.