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Der Orient · 1844-08-20 · 34 (20.8.1844) · p. Spalte 537-538

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
34 (20.8.1844)
Date
1844-08-20
Page
Spalte 537-538 (sequence 5)
Language
German
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Studien. Geschichte der Israeliten in Hohenzollern-Hechingen. 538 537 Buch gesetzt hat. Es ist das ganze Büchlein überhaupt nicht von Schem Lob Palkeira. II. l1? DD-Öipno pNI jn; von- 'nts!»1? “W.1 '22 : -nnp ns * toai oi' NL'pch : Ttrn ftp ’itt'n'?? In einer kleinen Handschrift im Besitze des Hrn. Maier Gold schmid in Frankfurt a. M. Es enthält dieses Mst. verschiedene kleine zum Lheil bereits gedruckte Piecen, z. B. ühty HttTD u. s. f. Es ist darin auch enthalten das pr>^ von nd^D1? pN rw p ’p)DT> p und einige kleine größtentheils anonyme Gedichtchen. III. ' bpp Tjin tj-iöjj dy> n^n -ins : ti'Knp sp'jtpji dh'tc " “ipp DJicn by_ rty : ty’nrj nPj>? pjy) yy by * inj i’iiN njn qpön . , : : v : v ) : x: v : 7^2 ppsn nsu >?□ ksck Ebendaselbst. Es scheint aus einem größeren Gedichte zu Ehren eines großen Mannes zu sein, der aber ebenfalls nicht genannt ist. Wir theilen es hier mit, vielleicht daß Jemand das ganze Gedicht findet. * * * Ein griechisches Wort in einer MLdraschstelle. In Kerem Chemed, Wand VI, S. 126 wird auf die in Midr. Rabba zu Genes, vorkommende Stelle: 13 DDtt DDN , DT NID ]Wi? piN") '*“) 2DN ‘fnNDH rpHD *{? moD3 rrw bw nmNDnty 20V m no , )b »tidn nnoriN "I"^, eine Erklärung mitgctheilt, daß vOdbas la- 'teinische avis sei, welche Erklärung von Hrn. Rapaport mit Recht widerlegt wird. Ich glaube, der Sinn dieser Midraschstelle sei folgender. Charakter, Inhalt und fast könnte man sagen, die Form des Liedes der Debora ist ein Heldengedicht, gesungen zur Verherrlichung des Sieges des Barak über Sisra. Es ist also ein Epos. Der Sinn der Worte der angeführten Midraschstelle ist nun dieser. Rabbi Rvuben sagt: das ist griechisch; H mDN DDN, Epos snog faßte sie ihm, glaubst du (wenn ich mit dir gehe V. 9) die Verherrlichung im Liede werde dir dann allein angehören? — Die von Hrn. Rapaport aus Midr. zu den Klageliedern angeführte Stelle auf den Vers non nsjfc DDNH, wo derselbe plNI nt Ntn W pts6 gebraucht, ist nach meiner Meinung ebenfalls erklärbar, indem Dt)K für Held genommen ist. Nach der hagadischen und spielenden' 2luslegung des pifro p wäre dieser Vers also zu übersetzen: Dauert die Gnade des Helden ewig?' M. Dreyfuß, Kandidat. Geschichte der Israeliten in Hoheiyollern - Hechingen. (Fortsetzung.) Seme Wahl erfolgte, nach heftigen Stürmen und unzähligen Intriguen, auf Befehl des Fürsten Joseph Wilhelm.2S) Das von ihm eigenhändig geschriebene Dekret ist ein merkwürdiges Aktenstück, das mir im Originale vorliegt und zur Bezeichnung der Aeitverhältnisse wörtlich mltgetheilt wird: „Wir finden, daß unsre Iudenschaft vielen Unruhen ausgesetzt ist, weilen sie bis auf diese Stunde noch keinen Rabbiner eigen haben. Wir haben denen 2 Warnas als dem Iud Mendle und Iud Raphael zu diesem Amth den Iud Lob Ach anbefohlen. Wir wollen also, daß in längstens 8 Tagen dieses zu Standte komme, als dadurch unser Wille vollführt wird, widrigenfalls Wir ihnen Löb Ach selbsten einsetzen werden. Hechingen den 28. Decembri. 1784. I. W. Fürst zu Hohenzollern." Charakteristisch ist auch die am 17. Adar 1785 von Aach mit sieben Gemeinde-Vorstehern abgeschlossene Übereinkunft, wonach für dessen Anstellung folgende Vertrags - Bestimmungen festgesetzt wurden: 1. Bezieht er einen Gehalt von neunzig Gulden, ohne. Wohnung, mit dem Anhänge, daß wenn die Gemeinde ihm eine Wohnung geben würde, er nur siebenzig Gulden anzusprechen hätte. 2. Hat er den auf die Gemeinde Mitglieder dahier und in der Friedrichstraße umzulegenden Gehalt durch den Gemeindediener selbst einfordern zu lassen. 3. Die Trauungs-Gebühren sind a) 4 fl. von einem Heirathsgute mit 300 fl., b) 6 fl. von einem Heirathsgute über 300 fl., c) 7 t fl. von 600 fl. und darüber, und d) 7t fl. aus 1000 fl. und darüber und überdieß 4 aus jedem Hundert. Die Schreibgebühren sind: für den Traubrief 1 fl. und für jede andere Urkunde •§ fl. Die Gebühren für die Vornahme einer Ehescheidung oder einer Chaliza sind sechs Reichsthaler. 4) Die Inventur-Gebühren sind a) von dem Nachlasse im Betrage von 1000fl. 10fl.; b) von 1000 fl. und darüber tProc. und der schönste silberne Becher, der sich in der Masse vorsindet; 0) von 2000 fl. und darüber 1 Proc. von dem ersten Tausend, und 4 Proc. von jedem folgenden Lausend, nebst dem silbernen Becher. 5) Die Gebühren für den LraubrieflEid sind 6 fl., wenn auch die Erben auf die Eidesleistung verzichten. 23) Ein fremder Pferdhändler soll dem Fürsten ein schönes Pferd verkauft, und die Anstellung Aach's, auf die Verwendung der Familie Kaulla, zur Kaufbedingung gewacht haben.

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