Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1844)
- Date
- 1844-08-20
- Page
- Seite 262 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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262 ihre Väter Christum grkreuziget! von uns, von dem „christlichen" Staate, muß dieß fortwährend, durch Haß und Erniedrigung, gerächt werden. — Wir erwarten von unserm Leser, die uns bisher freundlich gefolgt sind, dies irrende, bittere Wort nicht. Aber auch ihm würden wir antworten: Auch der christlichen Gesinnung gilt das Wort Salomons: „Liebe decket alle Vergehen." Auch dem „christlichen" Staate gilt das, bei Moses auf das Gesetz: „liebe deinen Mitmenschen wie dich selbst," basirte Verbot der Rache und des nachhaltigen Hasses, gelten alle von Moses, den Propheten und Weisen ausgesprochenen, von Christo bestätigten Gebote, Böses mit Gutem zu vergelten. Seiner, des „christlichen Staates," vor Allem würde es unwürdig sein, eine fast vor zwei Jahrtausenden geschehene That der Väter an den schuldlosen, wehrlosen Kindern zu rächen, die sich auch seine, dieses Staates, Kinder nennen! Aber nein! der christliche Staat denkt nicht mehr daran, die Juden als Feinde, als Fremdlinge zu betrachten, er hat sie nicht minder, wie Andere, die etwa s-.it Jahrzehnden aus fremden Ländern hergezogen, er hat sie, die seit vielen Jahrhunderten ihm angehören, mit allen ihren Lebenshoffnungen in dem Boden dieses Vaterlandes wurzeln, mit allen ihren Lebenskräften sich den Pflichten seiner V a ter l a ndesliebe widmen, er hat sie in seinen Verband ausgenommen, er betrachtet sie als seine Unterthanen, warum sollten wir nicht sagen, als seine Kinder! Und was hat nun der „christliche" Staat von seinen israelitischen Unterhalten zu forden? Soll er ihnen etwa den Glauben der christlich-dogmatischen Mysterien zur Pflicht machen? Wir haben schon oben darauf hingedeutet, daß er sich um den innern dogmatischen Glauben selbst seiner christlichen Unterthanen nicht kümmern kann, ja keinen General deshalb absetzen würde, wenn er etwa sagte: 'ich bin Christ, ohne an die Wunder des neuen Testamentes zu glauben, ohne das Dogma der Dreieinigkeit zu begreifen, und darüber ein bestimmtes Bekenntniß ablegm zu wollen. Ja, der christliche Staat gestattet es sogar seinen christlichen, und zwar namentlich theologischen, Gelehrten und Beamten, über alle jene Wunder und Mysterien des Christenthums, über die Himmelfahrt, die Messianität Christi und ihre Andeutungen im Testamente, über seine Geburt und die angedeuteren Dogmen freie Untersuchungen zu führen, sie in Frage zu stellen, nach unabhängiger Ueberzeugung sich für oder wider zu entscheiden. Es war in dem ch r i st l i ch e n P r e u ssen, wo man es verschmähet hat, „das Leben Jesu" von Strauß zu verbieten, und wie verlautet, hat eben einer der würdigsten, berühmtesten und rechtgläubigsten Geistlichen, der mit Recht hochgestellte Ne an der, sich gegen eine solche, die Freiheit der Forschung beschränkende, Maaßregel erklärt. Und würde man es hier den Israeliten zur Last legen, sie deshalb von jenen Aemtern ausschließen dürfen, weil sie, auf ihre Auslegung des Testamentes sich stützend, jene Dogmen nicht annehmen, und in dieser Beziehung nur eben so denken, wie doch unläugbar viele Christen? Oder sollte der „christliche" Staat von seinen Israeliten, bevor er ihnen Aemter und Würden verleihet, etwa fordern, daß sie ihrem Ceremonialgesetz entsagen, ihre Feste und Sabbate nicht mehr feiern sollen? Ihrer Viele thun das wirklich nicht, und so schmerzlich dieses sicher ist, so liegt e$ doch in dem- Wesen des Judenthums, die Gewissen nicht zu fesseln. Aber diejenigen, welche jene Gesetze beobachten, werden dem „christlichen" Staate antworten: Moses hat sie uns geboten, Christus selbst hat sie auch gehalten, wollt ihr uns deshalb erniedrigen und bannen, weil wir thun, wie er auch t h a t? Aber wohl kann der christliche Staat von seinen israelitischen Uuterthanen fordern, daß sie die Pflichten, die er ihnen anvertrauet, auch um ihrer ceremoniellen Gesetze willen, nicht vernachlässigen. Und sie werden dieser Forderung, nach ihren eigenen, und zwar rabbinischen Gesetzen gewissenhaft entgegen kommen. .Denn „das Gesetz des Landes ist Gesetz" lautet der Rabbmische Grundsatz. Der Soldat im Felde, der Minister im Kabinet, der Volksvertreter im Hause der Berathung wird sich durch den Sabbat nicht zurüeklMn lassen, alle seine Pflichten vollständig zu erfüllen, wie ja der Arzt, in seinem Berufe, viefach den Sabbat brechen dass. Gewiß, jene Engländer hatten sehr mangelhafte Kenntnis von der Denkweise und dem Gesetze der Israeliten, wenn fl voraussetzten, daß dieselben zu einer auf den Sabbat verlegten Parlamentswahl nicht erscheinen würden. Man sieht hin also zugleich, wie grundlos und irrig die Forderung derjcnigen ist, die da behaupten, die Israeliten sollten zuerstAlle ihre Ceremom'algesetze aufgeben, damit Einige derselben fl den Staatsdienst eintreten mögen. Den letztern ist es, fl weit es ihr Dienst wirklich fordert, erlaubt, erlaubt, ja geboten. Die erstern, die es ohne diese Veranlassung thätcn, würden gegen die Lehre Christi selbst handeln. (Beschluß folgt.) Freistaat Krakau. Kr^k-au, Juli. Die immer zunehmende Bevölkerung der hiesigen jüdischen Einwohnerschaft im Misverhaltniß zu deren äußerst beschränkten ökonomischen Zuständen, scheint die Aufmerksamkeit des regierend Senats dahin gelenkt zu haben, durch Anwendung streuger Maaßregeln dem um sich greifenden Uebel Cinh^ zu thun. — Das ängstliche,,damit es sich nicht mehre" war ehedem das Losungswort unendlicher Verfolgungen. Unter der weiflU Leitung des einsichtsvollen, alles Gute und Nützliche beföldernden und edelgesinnten Präsidenten Johann Schi"^ ler war es nicht bange Angst, die in erwähnte Untot^ ranz ausartet, sondern politische Vorbereitung zu kfirl verheißenen Bürgerrecht z was als Beweggrund zu dein