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Der Orient · 1844-08-13 · 33 (13.8.1844) · p. Spalte 521-522

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
33 (13.8.1844)
Date
1844-08-13
Page
Spalte 521-522 (sequence 5)
Language
German
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521 . Studien. Geschichte der Israeliten in Hohenzollern-Hechingen. Bon Dr. Mayer. 522 ihren Stand, zu verwünschen; so war? dieses allein schon hinreichend. Dies aber sind Opfer, die der Literator dem Leser bringen muß, und wofür es, unserer Ansicht nachkeine Dispensation giebt, ja wir sind sogar so kühn, diese Machtvollkommenheit der Rabbinersynode gänzlich abzusprechen. In vielen Grellen hatte der Aruch Hilfe geleistet, obwohl in der Prager Ausgabe die Citate allerdings oft falsch sind, und sogar Traktate irrthümlich wiederholt werden, welches die Ausgabe beinahe unbrauchbar macht. Da dieses jetzt ein ]pr6 tfW-myD ist, so möge Hr. Stern bei andern Arbeiten dieser Art unsere Morte berücksichtigen. Eine Abhandlung von Rapaport über den Gang der hebräischen Grammatik bei den Israeliten geht dem Werke voran. Die äußere Ausstattung des Werkes ist — für ein jüdisches Werk — nicht übel. Geschichte der Israeliten in Hoheryoltern - Hechingen. (Fortsetzung.) Die Zukunft des Heranwachsenden Geschlechtes mußte gesichert werden. Da die Israeliten seit 1830 persönliche Militärdienste leisten müssen,10) so glaubten sie auch Unterthanenrechte ansprechen zu dürfen. Die Stadtgemeinde hatte unterm 25. Aug. 1834 bei der Regierung unter andern Wünschen und Bemerkungen auch angetragen, daß die Schutzverleihungen nicht mehr so häufig ertheilt werden sollten, worauf, zugleich mit der Publikation der von dem Fürsten Friedrich Hermann Otto (1.820—1838) erlassenen Stadtordnung, der Stadtbehörde unter anderen Erläuterungen und Resolutionen, unterm 15. Januar 1835 zur Bekanntmachung mitgetheilt wurde, daß, da der Zeitraum auf welchen der Schutzbrief ausgestellt worden, bald abgelaufen sein wird, alsdann, nach vorgängiger Anhörung der Landes-Deputation, zeitgemäße Normen, mit steter Berücksichtigung der etwa von der Bundesversammlung eiageführt werdenden allgemeinen Bestimmungen über diesen Gegenstand, auch im hiesigen Lande angenommen und die künftigen Verhältnisse der israelitischen Einwohner zu der Stadt sowohl als zu dem ganzen Lande festgesetzt werden sollen, wobei jedenfalls nur das allgemeine Wohl zur Richtschnur dienen wird. Die isr. Gemeinde über- 10) Es besteht ein Militärvcrein unter den dienstpflichtigen Jünglingen, von deren Beiträgen und mittelst des schon begründeten Fonds für denjenigen, der durch das Loos ausgehoben, ein Ersatzmann erkauft wird. Wer selbst in das Kontigent eintreten will, erhalt das für den Ersatzmann bestimmte Handgeld, das in diesem Falle noch erhöht wird. reichte aber schon unterm 17. Dec. 1835 dem Fürsten sowie der in Gemäßheit der Wiener Budesakte neukonstituirten Landes - Deputation geziemende Petitionen um zeitgemäße Einrichtung der staatsbürgerlichen Verhältnisse. Die Deputation beschloß in der Landtags-Sitzung vom 1. Fevr. 1836, die Regierung um Vorlage eines Gesetzes - Entwurfes in diesem Betreff zu ersuchen. Nach vorher diesfalls gestellter Anfrage bearbeitete ich einen Entwurf, nach dem würtembergischen Gesetze vom 25. April 1838, mit Benutzung der zur Vollziehung desselben erlassenen' Verordnungen, Vorschriften und Instruktionen, mit Rücksichtsnahme auf die 1836 auf dem würtemb. Landtage, in Erwägung der seither erfolgten Fortschritte der Kulturgegenstände gemachten Anträge, sowie nach Analogie des für die Israeliten im Fürstenthum Hohenzollern- Sigmaringen unterm 6. August 1837 erlassenen Gesetzes.1’) Diese Arbeit legte ich am 30. Juli 1838 der Negierung, und am 27. Juli 1839 der Landes-Deputation zur Berücksichtigung vor. Nachdem die Arbeit von der Regierung geprüft und nur einige formelle Modifikationen vorgenommen worden, wurde der Entwurf der Landesdeputation zur Berathung und Mitwirkung übergeben. Der Kommissionsbericht war sehr günstig abgefaßt. Er unterstützte den Antrag aus Gründen des natürlichen Rechtes, der Staatsklugheit, der Moral und Religion, unter Berufung auf den unvergleichlichen Aufsatz über die Emancipation der Juden von Steinacker in Rotteck und Melkers Staats- Lexikon (Vd. V. Hft. 3.). Aber die Landes-Deputation bestand damals, nach der Mehrzahl, aus Männern ohne die hiezu erforderliche Intelligenz, und so wurde der Antrag durch einfache Stimmenmehrheit am 3. März 1842 zurückgewiesen. Aber schon am 11. März überreichten wir dem sehr humanen und vorurrheilsfreien Fürsten Friedrich Wilhelm Consta nt in ein ausführlich motivirtes Gesuch um Regulirung unsrer öffentlichen Verhältnisse im Verordnungswege, worauf sogleich unterm 5. April die Regierung mit der Vorlage des Entwurfes einer landesherrlichen Verordnung beauftragt wurde. Vermöge höchster Entschließung vom 27. Mai 1840 brauchten die Schutzgelder einstweilen und bis zu anderer Verfügung nicht mehr entrichtet zu werden und vermöge höchster Entschließung vom 18. Dec. 1842 wurden die bisher in Ausstand nachgetragenen Schutzgelder in Abrechnung gebracht, und für die Zukunft dieselben mit 10fl. 45 kr. und beziehungsweise 12 fl. (in der Friedrichstraße) auf 2 fl. mit Georgi 1843 anfangend, herabgesetzt. Unterm 17. Juli 1843 legte die Regierung den Entwurf einer Verordnung in dem mehr erwähnten Betreff der Geheimen Konferenz vor, welche mehrere Bestimmungen moderiren wird, so daß, wenn wir auch nicht das Staatsbürgerrecht erlangen, die Verfügungen dagegen in einem freiem und mildern Geiste erlassen werden, als wenn sie von den Landes - Deputirten mit vielen Beschränkungen angenommen worden wären. Der 11) Zwischen diesem und dem würtemb. Gesetze habe ich (in der Allgem. Zeitg. des Iud.) Parallelen gezogen.

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