Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1844)
- Date
- 1844-08-13
- Page
- Seite 252 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- 252 - da auch diese über die dogmatischen Fragen unter einander nicht einig sind, sich selbst mit diesen Untersuchungen beschäftigen, um als redliche Männer die von ihnen geforderte religiös-dogmatische Ueberzeugung zu erlangen und sie gewissenhaft angeben zu können; aber zu diesen Studien brauchten sie eine Zeit, die ihnen zu viel von derjenigen rauben müßte, die sie der Vorbereitung für ihren eigentlichen Beruf und für diesen selbst, sei es nun als Krieger, oder Staatsmänner, so nöthig brauchen; wollte man also dergleichen von ihnen fordern? Aber es stehet wohl längst fest, daß es auf die Wirksamkeit des Richters, des Feldherrn, des Gesandten und Staatsministers durchaus keinen Einfluß hat, ob er die wahren rechtgläubigen Begriffe z. B. über die beiden Naturen in Christi habe oder nicht. Der Staat, als solcher, kümmert sich, bei ihrer Anstellung, um diesen Punkt gar nicht, und es giebt gewiß deren, die in dogmatischer Hinsicht gleichfalls bekennen würden, was Gesenius einmal gesagt haben soll: „ich glaube was die Israeliten glauben" ein Glaube, der in der That mit dem christlichen, wie wir gezeigt, bis auf jenen einzigen Punkt ganz identisch ist. Auch würde die dogmatische Auffassung des „christlichen" Staates, unausweichlich zu den Consequenzen des „katholischen, protestantischen, reformirten Staates," und noch weiter führen und hier unbesiegbare Verlegenheiten in Theorie uud Praxis bereiten. Es kann hier also von der Lehre Christi nur nach ihren sittlichen Elementen die Rede sein, wie sie sich aus der allgemeinen Lehre von einem Gotte nothwendig entwickeln und, Mt ihr zusammenhängend, in dem neuen wie in dem alten Testamente angedeutet sind. Der „christliche Staat" wird eine dem entsprechende Handlungsweise von seinen Unterthanen fordern müssen und wird auch selbst den Grundsätzen der Lehre Christi auf sein eigenes Verfahren den mächtigsten Einfluß gestatten. Wie ist nun hiernach das Verhältnis; des „christlichen Staates" zu den in seiner Mitte wohnenden Anhängern des Iudenthums? Diese Frage ist von Manchen allerdings, ohne daß sie sich viel besonnen, dahin beantwortet worden, daß die Juden natürlich im „christlichen" Staate Fremdlinge seien. Geben wir diese, jedenfalls etwas oberflächliche, Bezeichnung der Verhältnisse zinen Augenblick zu, so stellt sich in Hinsicht dieser „Fremdlinge" dem „christlichen" Staate zunächst das göttliche Gesetz vor Augen: „Wenn sich ein Fremdling in eurem Lande aufhält, so drücket ihn nicht; gleich dem Einheimischen sott euch der Fremdling sein, der bei euch weilet, und sollst ihn l i e b e n wie dich selbst; denn Fnemdlinge wäret ihr im Lande Aegvpten.^ 3 Mos. 19, 33. 34. Der letzte Zusatz findet seine vollständige Erklärung in 2 Mos. 23, 9; „den Fremdling sollst du nicht bedrängen, denn ihr wisset, wie dem Fremdling zu Muthe ist, denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Aegypten." Dieser Zusatz, der so viel sagt, als: „Lhue Andern nicht, wovon du selbst erfahren, daß es unangenehm ist, vergl. Matth. 7,12," gilt wohl gleichfalls den Christen eben so sehr, als den alten Israeliten. Denn sind nicht auch Christen lange in andern Ländern, z. B. im römischen Reiche, als Fremdlinge behandelt worden, und haben sie da nicht alles Weh der von der Wohlthat der Gesetze Ausgeschlossenen erfahren? Ja, erfah. r e n nicht noch immer, an manchen Orten, Protestanten unter Katholiken und Katholiken unter Protestanten, Qi}0 Christen unter Christen, wie dem „Fremdling Muthe ist?" Wie könnte dies also sein, wenn in der Thal „christliche" Staaten sich ganz nach der Lehre Christi richteten? Denn zwar das oben angeführte Gesetz stehet nicht iiri neuen, sondern im alten Testamente. Aber „ihr sollt nicht wähnen," sagt Christus, „daß ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; bis daß Himmel und Erde zergehen, wird nicht zergehen der kleinste Buchstabe, noch ein Titel vom Gesetz, bis daß es Alles geschehe; Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöset, und lehret die Leute also, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich, wer es aber thut und lehret, der wird groß heißen im Himmelreich." Matth. 5, 17. ff. Hätte also der „christliche" Stunt, hätten seine „christlichen" Gesetzgeber hiernach nicht die Verpflichtung, durch liebreiche Bestimmungen in Hinsicht der Israeliten, wenn sie sie auch wie „Fremdlinge" betrachten dürsten, und dadurch, daß sie sie „gleich dem Einheimischen" sein ließen, den christlichen Mitgliedern dieses Staates die Lehre zu geben, den „Fremdling" zu „lieben wie sich selbst," um also „thuend und lehrend" ein Gesetz der Liebe, das doch wohl gewiß nicht einmal zu den „kleinsten Geboten" gehört, „groß zu heißen im Himmelreich?" (Beschluß folgt.) Berlin, 1. August. Der „Jahresbericht des Kultm- Vereinö zu Berlin. Abgestattet vom Direktor desselben, De. S. Stern. In der Generalversammlung vom 14. AM 1844" (Berlin, 1844.4.) ist mir so eben zugekommeu und ich theile ihn, nebst einer kleinen Bemerkung, Ihnen zur Becöffentlichung in Ihrem vielgelesenen Blatte mit. Er beginnt: „ M e i n e g e e h r t e n H e r r e n! Die Vergangenheit ist die Schöpferin der Gegenwart und die Lehrerin der Zukunft. Erlauben Sie mir daher, nachdem unser Verein wiederum ein Jahr seines jungen Lebens vollendet hat, Ihnen zunächst ein getreues Bild von der Wirksamkeit und den Erlebnissen desselben in diesem Zeiträume zu geben, um dann einige Worte über die Hoffnungen md Wünsche hinzuzufügen, welche Sie mit mir über die künftige Gestaltung desselben hegen dürften. Durch die von Ihnen im vorigen Jahre vollzogene Wahl waren an die Stelle der ausscheidenden Herren Hellboen und Dr. Rubo die HerrenDr.H.W.B erend und Adolph Meyer in den Vorstand getreten. Im Verlaufe des Jahres schied auch Herr Geheim. Kommerzien-Rath Joel Wolf Meyer aus dem Vorstande, und es trat an seine Stelle laut Wahlprotokoll wieder Herr Dr. Rubo ein. Nach Ablehnung eines jeden besondern Amtes innerhalb des Vorstandes von Seiten der Herren Drr. Zunz, Veit und Auer-