Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1844)
- Date
- 1844-08-13
- Page
- Seite 251 (sequence 5)
- Language
- German
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251 ‘ fleisch und trinken Wein! Doch müssen wir diese Schrift, I weil sie der Ausdruck des pietistischen Bewußtseins ist, I das leider im Judenthum wie im Christenthum um sich l greift, für wichtig erklären. Das christliche Bewußt- 1 sein sträubt sich gegen den humanen Gedanken, das \ religiöse Bewußtsein des Individuums nicht als Maaßj stab des Rechts gelten zu lassen. Es schreckt zurück j; vor dem m en sch lichen Principe, daß Nichtchristen auf gleicher Rechtsstufe mit den Christen stehen. Es will 1 die Dogmen des Christenthums zu Staatsgesetzen machen, indem es nicht weiß, daß das Reich des wahren Christenthums „nicht von dieser Erde ist", was Dr. S. Hirsch; — allerdings nach Bauer — in seiner neuesten Schrift : treffend hervorhebt. Eben weil ein Ausdruck des Pietis- ' Ms, muß diese Schrift für das christliche Volk widerlegt werden und glaube ich daher, daß Hr. Dr. Salomon; in Hamburg durch die Herausgabe einer dem ,,blauen Büchlein" ähnlichen Schrift, um die Emancipationssache > sich verdient machen würde. I. Meiningen, Juli. Nach dem meinin gischen Gesetze über die Eidesleistung der Juden, das unterm? 25. Juli erschienen ist, soll die Eidesleistung in folgender? Weise geschehen: Der Jude leistet den Eid mit bedecktem Haupte, indem er die rechte Hand auf die Tora oder § das Chumasch, insbesondere auf den 7. Vers im 20. Kap. I des 2. Buches Moses legt und die Eidesformel dem |; Beamten, welcher sie vorsagt, laut nachspricht. Diese Eidesformel lautet: Bei Adonai, dem ewigen Gotte Jsl raels, schwöre ich ohne Vorbehalt und Ausflucht in Aufrichtigkeit meines Herzens, daß rc., so wahr mir Gott y Ibonai Elohim helfe, Amen". (D. A. Z.) \ Plest, Juli. In einer Bekanntmachung des kon. Landraths des Pleßer Kreises heißt es: Auf verschiedenen Punkten der Monarchie hat sich in neuester Zeit eine gereizte Stimmung gegen die Juden gezeigt, und - ist sogar an einigen Orten in offene Ausbrüche überge- . gangen. Die Erfahrung früherer Zeit lehrt, daß eine solche Stimmung eine ansteckende Kraft hat, und daß \ Alles vermieden werden muß, was ihr Nahrung geben könnte. In höherm Aufträge weise ich daher die wohl- / löbl. Polizeibehörden an, ihr besonderes Augenmerk auf diesen Gegenstand zu richten und jeden Ausbruch von Roheit, Muthwillen und Fanatismus gegen die Juden wit aller Umsicht nicht nur zu verhindern und im Keime - M ersticken, sondern auch dann, wenn eine solche feind- - selige Stimmung gegen die Juden wider Erwarten sich : irgendwo in Worten oder Handlungen etwa wirklich be-;• tätigen sollte, mit den ernstlichsten und kräftigsten, mit ■ Verständichkeit und Klugheit zu ergreifenden Maaßregeln , gegen die betreffenden Personen einzuschreiten. (D.A.Z.) | Königsberg, 1. August. Das Sein oder Nichtsein der } ^mancipation der Juden hängt mit der fixen Idee des soged * nQnn^tt „christlichen Staates" so eng zusammen, daß die Be- - Impfung dieser Idee von allen möglichen Gesichtspunkten aus nur sehr heilsam für die Sache der Juden sein muß. Es dürste daher nicht ohne Interesse sein, wenn ich hier die Worte eines unserer tüchtigsten jüdischen Theologen, des Dr. Saalschutz, wie er sie in seiner wichtigen Schrift „zur Versöhnung der Confessionen" u. s. w. niedergelegt hat, mittheile: Wenn nun das Judenthum mir dem Christenthum, in Hinsicht aller Elemente moralisch-religiöser Anschauung durchaus einig ist und nur in einem, dem Christenthum selbst geheimnißvollen, Punkte von demselben abweicht, der eigentlich noch in dogmatischer Entwickelung begriffen, auf das Leben selbst in seiner sittlich-thatsächlichen Gestaltung durchaus keinen Einfluß ausübt, so werden wir uns die Frage vorlegen dürfen, wie der „christliche Staat," als solcher, sich gegen die dem Judenthum Angehörenden seiner Unterthanen zu verhalten habe, indem wir uns nämlich dabei ganz auf seinen Standpunkt stellen. Einige Schwierigkeiten bietet allerdings bei dieser Frage zunächst die Nothwendigkeit dar, den B e g ri ff des „christlichen Staates" zu bestimmen. Man könnte etwa sagen; es sei ein solcher, dessen Herrscher sich zur Lehre Christi bekenne. Denkt man sich indeß die Möglichkeit, daß ein christliches Land, wie z. B. Griechenland, unter nicht christlichen Herrschern stände, so würde es doch immer Ansprüche machen, als ein „christliches" Land betrachtet und behandelt zu werden, und die christlichen Herrscher Europas würden diese Ansprüche unterstützen. Oder soll man sagen, ein christlicher Staat ist der, in welchem der größere Theil der Bevölkerung sich zur Lehre Christi bekenne? Kann es nicht wiederum ein christliches Land geben, das über eine große Masse, von Heiden bewohnter, Länder gebietend, doch obwohl der größere Theil seiner Unterthanen heidnisch (oder auch muhamedanisch) wäre, es nicht aufgeben wird, sich im Ganzen einen christlichen Staat, ein christliches Reich zu nennen? Wir gehen demnach vielleicht sicherer, wenn wir sagen, ein christlicher Staat sei ein solcher, dessen Gesetzgebung und Verwaltung die Lehre Christi als maßgebend anerkennt. Wollten wir etwa hier an den mysteriös-dogmatischen Theil dieser Lehre denken, so ist es nicht gut abzusehen, wie der Staat, oder dessen Gesetzgeber, oder die ihn beherrschen und verwalten, dergleichen zur Anwendung bringen sollten. Auch müßten sich dann vor Allem seine Fürsten und Leiter in die ganze Tiefe dieser dogmatischen Frage versenken, m so fern sich in ihr Confessionen von Confessionen scheiden, und ihre schwer begreiflichen Mysterien sich zur gläubigen Gewißheit machen. Aber ist dies wohl theoretisch oder faktisch zu fordern? Kann der Staat hierüber irgend eine Kontrolle führen, auch wenn er eine Inquisition wieder einsetzen wollte? Würde es billig sein, und geschiehet es, daß die Beamten des Staats von den höchsten bis zu den untersten, über ihre dogmatische Erkenntniß und Gewissenhaftigkeit geprüft und etwa auch, da die Ansichten sich ändern, fortwährend beaufsichtigt würden? Um diesen Forderungen zu -genügen, müßten sie, gleich den Theologen, 33 *